…ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Dubai habe, der Armreifen ihr gehöre, von ihr bei der Einreise getragen worden sei und demnach ihr persönliches Reisegut darstelle. Sie und nicht ihr Sohn habe bei der Einreise die Gewahrsame über den Armreifen gehabt. Die Beschlagnahme sei rechtsgrundlos und ohne…
…Die Uhr der Marke Hublot habe Herr B. bereits am 15.8.2014 in Großbritannien im Kaufhaus "Harrods" erworben; es handelt sich daher um Reisegut. Da er in der Schweiz eine Uhr der Marke "Roger Dubuis" gekauft habe, habe er die Uhr der Marke "Hublot…
…€; verdeckte Ausschüttung 2008: ErwSt 2.296,61 €, KESt 574,15 €; Punkt 6 der Prüfungsfeststellungen). Private Ausgaben des Gesellschafters C (Bekleidung, Reisegutscheine, Lederbank, Parkettboden, Anwaltskosten) seien bei der Beschwerdeführerin als Betriebsausgaben geltend gemacht worden (verdeckte Ausschüttung 2006: 16.420,00 € brutto, KESt…
…folgt aufgeteilt. Kategorie 1: Chance auf 1 von 35 x 10.000 € in bar. Kategorie 2: Chance auf 1 von 55 Reisegutscheinen im Wert von jeweils 500 Euro. Kategorie 3: Chance auf 1 von 1.555 Einkaufsgutscheinen im Wert von jeweils 200 Euro. Kategorie…
…in der Folge kurz: GPLA) die Jahre Jahr bis 2009 betreffend, wurde einerseits festgestellt, dass die Bf. Reisegutscheine und Abschiedsgeschenke an diverse Mitarbeiter steuerfrei ausgehändigt habe, die im Jahr 2007 der Lohnsteuer zu unterwerfen gewesen wären. Andererseits monierte die GPLA, dass ein zwischen der Bf…
…Abs. 1 letzter Satz der BefrRL normierten Schwellenwert von € 430,00 gelegen. Eine Abgabenbefreiung als zollfreies Reisegut kam für diese Waren daher nicht in Betracht. Gegenteiliges behauptet nicht einmal die Bf. Auch die Voraussetzungen für eine allfällige Abgabenbefreiung als Rückware sind nicht gegeben, zumal…
…dass (…) seit dem 21.10.2015 in Österreich Hauptwohnsitz gemeldet ist. Aufgrund dessen wurde mit ihm eine Niederschrift "Wiedereinfuhr von Reisegut als Rückwaren" aufgenommen und die Nämlichkeiten der Uhren festgestellt. Die beiden Armbanduhren wurden zu diesem Zeitpunkt nicht beschlagnahmt. Am 19.03.2020 übermittelte…
…als Juwelier bestimmt waren, zeigt, dass es sich nicht (nur) um persönliches Reisegut handeln kann. Der Beschwerdeführer ist seit 2005 als Juwelier selbständig tätig und betreibt zwei Juweliergeschäfte. Ab 1999 war er bei seinem Schwiegervater in dessen Juweliergeschäft in Wien tätig (vgl. ebenfalls Niederschrift vom…
…zur Reparatur, zum Reinigen und zum Polieren in Österreich, mitgegeben zu haben. Die vorstehend unter III) angeführten Armbanduhren stünden in seinem privaten Eigentum und seien eingangsabgabenfreies Reisegut. Er habe diese Uhren bereits bei seiner Ausreise aus Österreich nach Moskau bei sich gehabt. Es habe sich…
…Hausrat, Heiratsgut i. e. S. (Titel II), Erbschaftsgut (Titel III), Hausrat (Titel IV) oder Reisegut (Titel XI). Es kann daher mit dem Normzweck der ZBfrVO vereinbar sein, Eingangsabgabenbefreiungen auch auf Familienmitglieder oder Gesellschaften, deren Gesellschafter Familienmitglieder sind, zu erstrecken. Ferner ist darauf zu verweisen, dass…
…fabrikneue Exemplare in einem Serviceetui mit Zertifikat mitgeführt habe, sei ein weiteres Indiz dafür, dass es sich nicht um persönliches Reisegut gehandelt habe, sondern die Uhren zu einem anderen nicht zollrechtlich privilegierten Zweck bestimmt gewesen seien. Die widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten seien als Schutzbehauptungen zu…
…505 Buchst. b) ZK-DVO). Der Beschwerdeführer hat das in Rede stehende Beförderungsmittel, wie im Übrigen auch sein persönliches Reisegut und das vom ihm gelenkte Zugfahrzeug samt Anhänger, konkludent durch Passieren der Zollstelle Lustenau angemeldet. Das im Straßenverkehr einsetzbare Beförderungsmittel ist unstrittig außerhalb des Zollgebiets…
…nicht vom erhobenen Schuldvorwurf zu entlasten, wobei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wird, dass der (auch) für die Zollfreiheit von Reisegut nach dem geltenden Unionsrecht geforderte „persönliche Gebrauch“ bereits in dem bis zum 31.12.1994 in Geltung stehenden Zollgesetz 1988 (vgl. § 34) als zentrale…
…und begründend Befreiungsbestimmungen des Art. 212a ZK (für eine zolltarifarische Begünstigung), Art. 12 bis 16 der Zollbefreiungs-Verordnung (für Reisegut) und Art. 848 ZK-DVO (für Rückwaren) – ohne diese näher hinsichtlich einer Nichtanwendung zu erläutern und ohne einer Sachverhaltssubsumtion vorzunehmen, zitierte, als unbegründet abgewiesen hatte…
…die er bzw. sein Verteidiger im Finanzstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingereicht habe. Dort beschreibt er aus seiner Sicht den Sachverhalt betreffend den Einkauf der Reisegutscheine bei der ***A*** GmbH im Dezember 2016, die von der ***Apotheke*** bezahlt worden seien. Die Finanzstrafbehörde habe diesen Sachverhalt überprüft…
…€ 380.000,00 auf ein Konto der Verkäuferin. Der Betrag ergab sich aus dem oben angeführten Betrag von € 400.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer abzüglich der von der BF übernommenen Kundenanzahlungen und nicht eingelöster Reisegutscheine, deren Geldwert iHv € 100.000,00 bei der…
…für die Jahre 2013 bis 2015 die Betriebsprüfung abgeschlossen. Festgestellt wird, dass ebenfalls die bereits bei der Firma V1 angeführten nicht abzugsfähigen Ausgaben, wie PA-PKW, ÖBB-Reisegutscheine, Fachliteratur, Reisespesen, sonstige Gebühren und Abgaben und auch Werbeaufwand, für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise…
…für die Jahre 2013 bis 2015 die Betriebsprüfung abgeschlossen. Festgestellt wird, dass ebenfalls die bereits bei der Firma V1 angeführten nicht abzugsfähigen Ausgaben, wie PA-PKW, ÖBB-Reisegutscheine, Fachliteratur, Reisespesen, sonstige Gebühren und Abgaben und auch Werbeaufwand, für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise…
…für die Jahre 2013 bis 2015 die Betriebsprüfung abgeschlossen. Festgestellt wird, dass ebenfalls die bereits bei der Firma ***Bf1*** angeführten nicht abzugsfähigen Ausgaben, wie PA-PKW, ÖBB-Reisegutscheine, Fachliteratur, Reisespesen, sonstige Gebühren und Abgaben und auch Werbeaufwand, für die Jahre 2013 und 2014 unrichtiger Weise…
…€ 380.000,00 auf ein Konto der Verkäuferin. Der Betrag ergab sich aus dem oben angeführten Betrag von € 400.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer abzüglich der von der BF übernommenen Kundenanzahlungen und nicht eingelösten Reisegutscheine, deren Geldwert iHv € 100.000,00 bei der…