…vom 22.11.2017 (auf welche auch der Prüfbericht vom 30.11.2017 verweist) wurde u.a. ausgeführt: " 2. Reihengeschäfte 2009-2012 2.1.Allgemeines Das gepr. Unternehmen handelte im Prüfungszeitraum 2009-2012 hauptsächlich mit Kupferkathoden. Diese werden zur industriellen Produktion von hochwertigen Kupferprodukten benötigt…
…der die Beteiligten auftreten. Bei einem Dreiecksgeschäft wird der mittlere Unternehmer als Erwerber, der letzte Unternehmer als Empfänger bezeichnet. Bei der Bestimmung des Lieferortes ist beim Reihengeschäft zu beachten, dass es sich bei Lieferungen in der Reihe gedanklich um mehrere Lieferungen handelt, die zeitlich hintereinander…
…u.a. drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt seien, fehle es hier an der Unternehmereigenschaft des Empfängers. In diesem Fall kämen die Regeln des Reihengeschäfts zur Anwendung. Die Bf. hätte sich im Empfängerstaat registrieren und unter der UID des Empfängerlandes auftreten müssen. Da die…
…für korrekt erachte, weshalb auch kein Wiederaufnahmegrund in Tschechien vorliege. Nach tschechischem Recht habe nämlich der mittlere Erwerber im Reihengeschäft ein Wahlrecht. Für das Jahr 2011 liege außerdem schon Verjährung vor, da nach tschechischem Recht eine Wiederaufnahme nur innerhalb von drei Jahren möglich sei. …
…Verfahren für die Jahre 2005 bis 2008 und zu den beschwerdegegenständlichen Umsatzsteuerbescheiden 2005 bis 2009, mit dem Hinweis auf die Ergebnisse der Außenprüfung als Begründung. Im Außenprüfungsbericht wurde ausgeführt: "Steuerliche Feststellungen: Reihengeschäfte: Die BF betreibt ein Unternehmen in der italienischen Schweiz (CD), welches mit Computerteilen…
…werden künftig einfachhaltshalber als ein Erwerber = C behandelt) weiterveräußerte. Die Waren gelangten im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Reihe (A) an den letzten Abnehmer (C). Es handelte sich um Reihengeschäfte, bei denen sich der Ort der Lieferung nach …
…2013/15/0114, mwN). Bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat kann nur die bewegte Lieferung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein. Der Ort der ruhenden Lieferung befindet sich entweder im Mitgliedstaat des Beginns oder im Mitgliedstaat der Ankunft der Beförderung oder Versendung…
…September 2016. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bereits die Staatsanwaltschaft Wien festgestellt habe, dass es sich um die grundsätzlich steuerrechtlich zulässige und nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Es liege somit kein Scheingeschäft vor, da reale Warenlieferungen erfolgten. Ein Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bereits die Staatsanwaltschaft Wien festgestellt habe, dass es sich um die grundsätzlich steuerrechtlich zulässige und nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Die belangte Behörde habe zu Unrecht die Gutglaubensregel des § 26 Abs.5 lit.e UStG nicht angewendet und…
…vor, der die vorgeschriebene Einfuhrumsatzsteuerschuld angeblich begründende Sachverhalt sei nicht, jedenfalls nicht schlüssig dargelegt. Es lägen keine Scheingeschäfte vor, sondern zulässige Reihengeschäfte. Es seien reale Warenlieferungen erfolgt. Die Feststellung, wonach der Handel mit Speiseöl nicht im Rahmen des Unternehmens des Herrn ***3*** betrieben worden sei…
…1994) im Detail dargestellt. Da im beschwerdegegenständlichen Fall wesentliche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte fehlen würden, lägen sogenannte "misslungene Dreiecksgeschäfte" vor; diese seien wie reguläre Reihengeschäfte zu behandeln. Gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 werde eine Lieferung dort ausgeführt, wo mit der Beförderung…
…Hardware mit vorinstallierter Software beim österreichischen verbundenen Unternehmen ***A*** Austria GmbH (kurz ***A*** Austria) ein. Die Ware gelangt direkt von Österreich an den europäischen Kunden (Reihengeschäft). ***Bf1*** ist für den Transport bis zum Kunden verantwortlich (DAP - der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren bis zum…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge einer bei der Bf abgeführten Außenprüfung stellte die Prüferin in ihrem Ergebnisbericht Nachstehendes fest: "Tz. 1 Reihengeschäfte Die folgenden Lieferungen wurden bisher als ig. Lieferungen behandelt: Lieferungen nach Tschechien, Großbritannien, in…
…die Waren direkt an die Abnehmer der Bf. Die Bf. behandelte diese Reihengeschäfte als Dreiecksgeschäfte, bei denen Sie als mittlere Unternehmerin unter ihrer österreichischen UID-Nummer auftrat und reichte in Österreich die entsprechenden Erklärungen ein. Die Abgabenbehörde begründete die gegenständlichen Bescheide damit, dass die Bf…
…(Kanzlei L. in L.) die Auffassung vertreten, dass von zwei einzelnen Lieferungen und nicht von einem Reihengeschäft auszugehen sei. Diese Ansicht wurde aber - ohne an dieser Stelle näher darauf einzugehen - wieder fallen gelassen. Am 05.07.2018 hat in der Kanzlei L. eine Besprechung zwischen…
…in typisierender Betrachtungsweise) von der Auffassung aus, dass die erste Lieferung die innergemeinschaftliche und damit die bewegte sei. Für die in der Beschwerde aufgestellte nicht näher substantiierte Prozessbehauptung des Bezweifelns des Vorliegens von sogenannten Reihengeschäften werde nicht geteilt. Was unter dem Begriff des zeitlich weit…
…dann von B auf Herst anzunehmen (Rn. 33). Hinsichtlich der konkreten Zuordnung der grenzüberschreitenden Beförderung in einer Lieferkette führte sie weiters aus, dass bei Reihengeschäften insbesondere zu berücksichtigen ist, durch wen oder auf wessen Rechnung der Transport durchgeführt wird. Ihres Erachtens muss es darauf ankommen…
…werde. Die M. GmbH könne Teile der Produktion von der Bf. zurückkaufen und dann weiterverkaufen. Bei den in der Folge festgestellten Geschäftsfällen handle es sich ausschließlich um Reihengeschäfte. Die Warenlieferung erfolge immer vom Standort der M. GmbH (Österreich) direkt an die jeweiligen Endabnehmer der Bf…
…Österreich ansässiges Unternehmen (AGmbH) mit Basisöl, das sie Drittland erworben hatte. Dieses Basisöl gelangte im Zuge eines Reihengeschäftes vom Drittland direkt an die AGmbH in Österreich. Für die Einfuhren nach Österreich wurde die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gemäß § 26 Abs. 3 UStG 1994 der AGmbH direkt auf…
…Zum anderen gehe aus dem 38. Erwägungsgrund der Mehrsteuerrichtlinie hervor, dass es für steuerbare Umsätze, einschließlich Reihengeschäfte, im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, die während der Übergangszeit im inneren Anwendungsbereich der Steuer von Steuerpflichtigen bewirkt werden, die nicht im Gebiet des Mitgliedstaats des innergemeinschaftlichen Erwerbs…