…erbeten, falls ein erhöhter AfA-Satz beantragt werde. Der Bf teilte mit, dass das Gebäude vom Rechtsvorgänger aus dem Betrieb entnommen worden sei und es werde eine Kopie des Anlagenverzeichnisses übermittelt. Die Buchwerte seien unverändert weitergeführt worden und dementsprechend 3/12 der Jahresabschreibung beim Einzelunternehmen…
…die aus der Verlassenschaft nach dem am 27.6.2010 verstorbenen ERBLASSER entstammt. Bereits vom verstorbenen Rechtsvorgänger wurde die Liegenschaft zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Mit Einantwortung vom 23.12.2010 erfolgte der Eigentumserwerb durch die Rechtsnachfolger BF (seit diesem Zeitpunkt…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgang/Abgabenerklärung Mit notariellem Übergabsvertrag vom 23. März 2015 übergab Frau ÜG die Liegenschaft EZ* KG*** samt Haus und allem rechtlichen und tatsächlichem Zubehör, den Wirtschaftsgütern, Werkzeugen, Maschinen und…
…welches bereits seit mehr als 7 Jahren im Besitz der Rechtsvorgänger war. Zu der von der Bf in der Beilage zu ihrer Berufung vom 14.01.2013 behaupteten Unentgeltlichkeit des Erwerbes im Rahmen der Hofübergabe mittels Übergabsvertrag vom 10.02.2005 ist festzustellen: Lt Übergabsvertrag…
…Die in den genannten Umgründungstatbeständen einkommensteuerrechtlich vorgesehene fiktive Gesamtrechtsnachfolge ist diesbezüglich kein Hindernis, dh der Rechtsnachfolger ist nicht an den Regelbilanzstichtag des Rechtsvorgängers gebunden. Dies gilt uE auch für den Fall der Übertragung des Vermögens einer GesBR auf eine OG oder KG (keine formwechselnde Umwandlung…
…BewG 1955 wird lediglich zu den persönlichen Verhältnissen festgehalten, dass als solche auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen sind, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind und dass dies insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen, gilt. Als ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse können…
…Die Bestimmung des § 22 Z 4 EStG 1988 korrespondiert mit der Abzugsfähigkeit der Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen als Betriebsausgaben. Da die von der Ärztekammer Niederösterreich ausbezahlten Beträge an Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung auf Pflichtbeiträgen des Rechtsvorgängers beruhen und der Hinterbliebenenversorgung dienen, sind diese Beträge gemäß…
…diese auch im Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten gegeben." Nach § 19 Abs. 1 BAO Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf2*** als RNF ***Bf1*** als RNF der Rechtsvorgängerin, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41 in 4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF als Rechtsnachfolgerin der RECHTSVORGÄNGERIN, ADRESSE, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags (invGFB). Der gewinnerhöhende Ansatz des invGFB ist beim Rechtsnachfolger vorzunehmen, wenn übertragene begünstigte WG innerhalb der (vom Rechtsvorgänger eingegangenen) Behaltefrist aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder verbracht werden. Der Gesetzestext differenziert dabei nicht zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Übertragungsvorgängen, sondern überbindet die Nachversteuerungspflicht in…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ****NAME*Bf**** in Liquidation als Rechtsnachfolgerin der ****RECHTSVORGÄNGERIN+ADRESSE**** gegen 1. drei Bescheide gemäß § 201 BAO vom 3. Juni 2011 betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf (als Rechtsnachfolgerin der RechtsvorgängerinBf), AdresseBf, vertreten durch Hergovits & Pinkel Steuerberatungs GmbH, Triester Straße 14, 2351 Wr. Neudorf über die Beschwerde vom 15. Juni 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri. und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri. und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin Ilse Pascher in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. , Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R. und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 1…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin, Adr., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH , Wagramer Straße 19, 1220 Wien betreffend die Beschwerde gegen…
…die belangte Behörde die Bescheidbeschwerde als unbegründet ab. Mit Schreiben vom 10. März 2014 begehrte der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin die Vorlage der Bescheidbeschwerde zur Entscheidung an das Verwaltungsgericht. Diese Vorlage erfolgte durch die belangte Behörde mit Vorlagebericht vom 18. April 2014. Mit Beschluss vom 4…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 20. Dezember 2017 erließ das Finanzamt ***E*** (Rechtsvorgänger des Finanzamtes Österreich - Dienststelle ***E***; idF: belangte Behörde) für die Jahre 2007 bis 2010 geänderte Einkommensteuerbescheide gem. § 295 Abs. 1 BAO, die…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 5. Jänner 2018 erließ das Finanzamt ***E*** (Rechtsvorgänger des Finanzamtes Österreich - Dienststelle ***E***; belangte Behörde) für die Jahre 2009 bis 2013 geänderte Einkommensteuerbescheide gem. § 295 Abs. 1 BAO…