Zum Spannungsfeld zwischen dem Recht des Beschuldigten zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen nach Art. 6 EMRK und der Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs. 2 KFG bzw. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 besteht Judikatur des (österreichischen) Verfassungsgerichtshofes, des (österreichischen) Verwaltungsgerichtshofes sowie des…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014, 2011/13/0082; 22.10.2018, Ra 2018/16/0102…
…das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229, und die dort zitierte Judikatur). In Anbetracht der vom Höchstgericht vertretenen Auffassung hätte die Abgabenbehörde im vorliegenden Fall die Absicht der…
…0188, und das bereits zitierte Judikat 2010/15/0195). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September…
…Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Ritz, BAO 5 , Kommentar, Rz. 1 zu § 85 BAO, und…
…werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeiten nimmt (Ritz, BAO, § 85 Tz 1 mit Judikaturnachweisen). Der Beschwerdeführer war im Zeitpunkt der Antragstellung bereits 37 Jahre alt. In…
…Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis VwGH 27.11.2017, Ra 2016/15/0053; 24.11.2016, Ra 2014/13/0003; 10.3…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend das als "Berufung gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommenssteuer 2008" bezeichnete Anbringen des Johannes P*****, *****Adresse*****, vom 2. 1. 2014, beim Finanzamt eingebracht am 7. 1. 2014…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag der Uta S*****, *****Adresse*****, vom 19. 10. 2015, ihr gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den von der Beschuldigten B, vertreten durch V, im Bescheidbeschwerdeverfahren zur Zahl RV/7501619/2015, betreffend Vollstreckung einer Geldstrafe von € 60,00 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde der Beschuldigten…
Auch unter dem Blickwinkel der Art 47 und 48 GRC, sofern diese anwendbar sein sollten, bestehen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR, wonach durch die Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 (hier: nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006) das Recht auf ein faires…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Hannes Prosen in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 27. Juli 2018 gegen den Bescheid vom 18. Juli 2018 betreffend die Abweisung des Antrages Beistellung eines Verteidigers gemäß…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen. (VwGH 27.11.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache Bf, AdrBf, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 19. Juli 2018 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 15. März 2018, GZ. MA 67-PA…
…das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Allerdings kann auch bei rechtsschutzfreundlicher Interpretation von Parteienerklärungen nicht die Befugnis oder Pflicht der Behörde abgeleitet werden, von der Partei tatsächlich nicht erstattete Erklärungen aus der Erwägung als…
…0046) sind Parteierklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Im Zweifel ist einem Anbringen nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Da sowohl der Vorlageantrag (2018) als auch die Beschwerden (2019-2022) infolge der Säumnis von vornherein zum Scheitern verurteilt wären, ist davon auszugehen…
…das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt." (VwGH 29.07.2020, Ra 2020/13/0046 mwN) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrer Erklärung weder den Einkommensteuerbescheid noch die Beschwerdevorentscheidung bezeichnet, auch das "Bescheiddatum" ist keinem dieser…
…verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.; 20.9.2023, Ra 2023/13…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014, 2011/13/0082; 22.10.2018, Ra 2018/16/0102…
…Ra 2020/13/0046). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist im Zweifel dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. zB VwGH 24.9.2014, 2011/13/0082; 22.10.2018…