…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…
… 299 und des § 289 BAO wären nicht notwendig, wenn die Rechtskraftwirkung von Erledigungen durch einen neuen Antrag mit demselben Inhalt durchbrochen werden könnte. Sie deuten darauf hin, dass der Gesetzgeber eine mehrfache Befassung der Entscheidungsträger mit demselben Sachverhalt nur in bestimmten Ausnahmefällen zulassen wollte. Beschwerden…
…in die Rechtskraft von Bescheiden einzugreifen. Dies bedeutet de facto eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum Ablauf der Verjährung. Eine derartige Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtskraft von Bescheiden erscheint auch verfassungsrechtlich bedenklich, zumal dadurch das rechtsstaatliche Prinzip, dessen Ausfluss die Rechtskraftwirkung von Bescheiden ist…
…in die Rechtskraft von Bescheiden einzugreifen. Dies bedeutet de facto eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum Ablauf der Verjährung. Eine deratige Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtskraft von Bescheiden erscheint auch verfassungsrechtlich bedenklich, zumal dadurch das rechtsstaatliche Prinzip, dessen Ausfluss die Rechtskraftwirkung von Bescheiden ist…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid…
…ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeits-wirkung). Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind. Anträge…
…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid…
…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Anbringen, die etwa auf die Abänderung oder Aufhebung eines nicht mehr der Berufung unterliegenden Bescheides gerichtet sind, sind somit wegen entschiedener Sache (res iudicata) zurückzuweisen. Eine Änderung der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ist - wie sich aus der Begründung des Bescheides…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid…
…Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid…
…ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (vgl. VwGH 23.9.2021, Ra 2020/16/0125 mwH). Nur der Spruch (die Sache) eines Bescheides erwächst in Rechtskraft und kann…
…res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem", einer der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnung, und somit auch im Abgabenverfahrensrecht unbedingt anwendbar (siehe Bichler, ÖStZ 1995, 233). Eine von der Behörde einmal untersuchte und entschiedene Sache…
…85, VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Der Antrag sei daher hinsichtlich der Monate Juli und August 2015 als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Weiters führte die belangte Behörde nach Anführung der gesetzlichen Bestimmungen § 2 Abs…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen „res iudicata“ und „Rechtskraftwirkung von Bescheiden“ untrennbar verbunden. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…in die Rechtskraft von Bescheiden einzugreifen. Dies bedeutet de facto eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum Ablauf der Verjährung. Eine derartige Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtskraft von Bescheiden erscheint auch verfassungsrechtlich bedenklich, zumal dadurch das rechtsstaatliche Prinzip, dessen Ausfluss die Rechtskraftwirkung von Bescheiden ist…
…mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache…
…von der Abgabenbehörde im ersten Wiederaufnahmebescheid herangezogenen Wiederaufnahmegründe rechtskräftig abgesprochen. Dass sich die nunmehr angefochtene zweite Wiederaufnahme des Verfahrens auf genau dieselben "neu hervorgekommenen" Tatsachen stützt, widerspricht dem Grundsatz der entschiedenen Sache (res iudicata). Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…