…0174; E vom 25. Juni 2009, 2006/07/0150)." Nicht nur die Zollbehörde, sondern auch das Bundesfinanzgericht (als zuständige Rechtsmittelinstanz zweiter Stufe iSd Art.243 Abs.2 Zollkodex) ist daher im gegenständlichen Rechtsbehelfsverfahren zweiter Stufe (Art.243 Abs.2 lit.b, 245 Zollkodex iVm §§ 85c…
…Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis durch das BFG, bei dem der Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe eingelegt wird, auf den Inhalt des § 85e ZollR-DG iVm …
…Zahl bb, als unbegründet abgewiesen (auf die do. Begründung wird verwiesen). Das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe wurde damit beendet. Der Antrag auf Aussetzung war daher abzuweisen. Da auch im Falle einer Stattgabe wegen des in der Hauptsache ergangenen Erkenntnisses gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zwingend…
…beantragt. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hätte die Abgabenbehörde zweiter Instanz immer in der Sache selbst zu entscheiden. Es sei absolut unzulässig, im Rechtsbehelfsverfahren einen anderen (längeren) Zeitraum für die Berechnung von Aussetzungszinsen heranzuziehen. Aus diesem Grunde sei es rechtswidrig, für einen Zeitraum zwischen 21…
…das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ohne Ausnahme ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…anstehende Gestein einen Wassereintritt dauerhaft verhindert. § 85c ZollR-DG in der damals gültigen Fassung bestimmt: (1) Gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe ist als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Artikel 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an…
… 85d ZollR-DG Die Regelungen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO sind nicht anzuwenden. § 85e ZollR-DG Das Verfahren vor dem BFG bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK). [...] § 263 BAO (auszugsweise) (1) Ist in der Beschwerdevorentscheidung die…
…spielen sie bei der Frage eine Rolle, ob eine Person Zollschuldner nach Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabsatz ZK iVm § 71 ZollR-DG geworden ist, weil er falsche Angaben geliefert hat. Scheingeschäfte lassen die Existenz der tatsächlich angemeldeten, in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren…
…wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 71 ZollR-DG: Nach Maßgabe des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabs. ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige und unvollständige…
…wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 71 ZollR-DG: Nach Maßgabe des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabs. ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige und unvollständige…
…wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 71 ZollR-DG: Nach Maßgabe des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabs. ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige und unvollständige…
…durch den Senat, auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und auf ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides, in eventu die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Berufungsbehörde der ersten Stufe. Die belangte Behörde teilte in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2016 zum Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes, der angefochtene Bescheid…
…wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 71 ZollR-DG: Nach Maßgabe des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabs. ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige und unvollständige…
…folgt, dass diese Vorschrift nur dem Zollamt die Befugnis einräumt, den Vollzug der angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Ist ein Rechtsbehelfsverfahren beim Bundesfinanzgericht (Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe) anhängig, berührt dies weder die Befugnis noch die Verpflichtung des Zollamtes, bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Aussetzung der Vollziehung vorzunehmen…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ohne Ausnahme ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…