…die Beschwerde gegen Säumniszuschläge entschieden wird, obwohl - wie im gegenständlichen Fall - über die gegen die Stammabgabenbescheid, sprich den Einkommensteuerbescheid 2023 gerichtete Beschwerde noch nicht abgesprochen wurde. 3.1.2.3. Konsequenzen In Ansehung der unter Punkt 3.1.2.2. getätigten Ausführungen erfolgte die Festsetzung…
…ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig, mit Beschwerde angefochten oder richtig selbst berechnet wurde (vgl. VwGH 25.01.2024, Ra 2022/13/0076). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich (vgl. VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0023). Der Bf…
…die Stammabgabe rechtskräftig, oder mit einem Rechtsmittel angefochten sei (VwGH 24.3.2015, 2012/15/0206). Dass die den Säumniszuschlägen zu Grunde liegenden Abgaben angefochten seien und auch die Gründe, aus denen diese angefochten wären, hindere daher das Anfallen eines Säumniszuschlages nicht. Dies müsse der…
…499,83, Euro 373,78 und Euro 269,53 fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen bekämpft der Beschwerdeführer (Bf) im Wesentlichen die Feststellungen des Betriebsprüfungsberichtes vom 28. Juli 2011 und damit die Rechtmäßigkeit der den Anspruchszinsen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Es wird beantragt, die angefochtenen…
…Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Stammabgabe VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; 18.9.2003, 2002/16/0072, und von der Rechtskräftigkeit der Festsetzung der Stammabgabe, VwGH 30.5.1995, 95/13/0130; 26.1.2006, 2005/16/0240, sowie von der Tatsache…
…bekämpft somit die Rechtmäßigkeit der den Anspruchszinsen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Über die Beschwerden wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt…
…damit grundsätzliche Rechtsmäßigkeit der Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs.2 GSpG. In diesem Zusammenhang ist aber festzuhalten, dass nach Verwaltungsgerichtshof die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich sind, siehe VwGH 26.5.1999, 99/13/0054. Der Säumniszuschlag wird auf Grund der Stammabgabe bemessen…
…von der Rechtmäßigkeit der Stammabgabe (vgl VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; 18.9.2003, 2002/16/0072), und von der Rechtskräftigkeit der Festsetzung der Stammabgabe (vgl VwGH 30.5.1995, 95/13/0130; 26.1.2006, 2005/16/0240), sowie von der Tatsache…
…Fall erst nach Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht, so erfährt dadurch der durch Fristablauf bereits verwirkte Säumniszuschlag keine Änderung (UFS 09.01.2012, RV/0184-I/11 mwN). Das ausschließlich gegen die Rechtmäßigkeit der Stammabgabe Einkommensteuer 2013 gerichtete…
…ausschließlich auf den Inhalt des Abgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2006. Dieses Vorbringen ist im Hinblick auf die aufgezeigten Gründe nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der festgesetzten Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Vom Beschwerdeführer wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Anspruchszinsenbescheides vom 8…
…177,20, Euro 218,33 und Euro 98,34 fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen bekämpft der Beschwerdeführer (Bf) im Wesentlichen die Feststellungen des Betriebsprüfungsberichtes vom 28. Juli 2011 und damit die Rechtmäßigkeit der den Anspruchszinsen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten. Es wird beantragt, die angefochtenen…
…Die Bf bekämpft vielmehr die verfassungsmäßige und damit grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Glücksspielgesetzes GSpG generell. Diese Argumente sind allerdings in den Verfahren über die Glücksspielabgaben einschlägig und primär dort zu klären. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Säumniszuschlag auf Grund der Stammabgabe bemessen wird…
…Die Bf bekämpft vielmehr die verfassungsmäßige und damit grundsätzliche Rechtsmäßigkeit des Glücksspielgesetzes GSpG generell. Diese Argumente sind allerdings in den Verfahren über die Glücksspielabgaben einschlägig und primär dort zu klären. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Säumniszuschlag auf Grund der Stammabgabe bemessen wird…
…nicht entrichtete Abgabenschuld ist, stößt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen auf keine von diesem aufzugreifenden Bedenken, wenn über Beschwerden gegen Säumniszuschlagsbescheide entschieden wird, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13…
…dann unzulässig, wenn der Beschwerdeführer faktische oder rechtliche Argumente vorbringe, die - zumindest denkmöglich theoretisch - zu einer Stattgabe der Bescheidbeschwerde führen könnten. Außerdem sei es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Rechtsmittelentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Stammabgabe vorwegzunehmen. Aufgrund der notwendigen restriktiven Auslegung des § 212a…
…Erhebe ein Beschwerdeführer daher gegen die Abweisung der Aussetzung ein Rechtsmittel, so stehe die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen erst mit der Entscheidung über das Rechtsmittel gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages fest. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung (der Stammabgabe zzgl Säumniszuschlag) sei zu Unrecht…
…der Regel mit Zustellung). Berufungen berührten die Wirkungen des Bescheides nicht. Die Frage der materiellen Richtigkeit der Abgabennachforderungen laut Berufungsvorentscheidungen vom 20.1.2010 sei für die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzungen unmaßgeblich (VwGH 17.9.1990, 90/15/0028). Im Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Stammabgaben…
…jedenfalls antragsberechtigt. Die Rechtmäßigkeit der Antragstellung sei von der COFAG im Vorfeld telefonisch bestätigt worden, und seien die Ausfallsboni im Weiteren von der COFAG genehmigt und ausgezahlt worden. Die Bf habe ihre operative Tätigkeit im Oktober 2021 aufgenommen. Ebenfalls im Oktober 2021 seien die Einkünfte…
…19.2.2018, RV/7100800/2016). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Abgabenschuldigkeit und zwar unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist (VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072), ob die Festsetzung rechtskräftig ist (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240…
…die Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides (im vorliegenden Fall der Umsatzsteuerbescheide) vorbringt. Auch der Umstand, dass die Beschwerden gegen die Umsatzsteuerbescheide noch unerledigt sind, steht nach der o.a. Judikatur einer Entscheidung über die Beschwerde gegen die Säumniszuschlagsbescheide nicht entgegen. Das Finanzamt hat daher in der Beschwerdevorentscheidung…