IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1c/Top 4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 13. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde der *****, *****, vertreten durch RA Dr. Herbert Wabnegg, Bösendorferstraße 7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 06.07.2018, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO…
…wodurch ein Forderungsverzicht causa societatis initiiert worden sei und andererseits die Verrechnungsforderungen von ***GF*** in voller Höhe auch nach den Fälligkeiten betreffend der drei Ratentermine in der Buchhaltung der Beschwerdeführerin ausgewiesen worden seien. Tz 30 Verbindlichkeit ***O*** GmbH - Umbuchung auf ***Ehefrau*** 2015 Die ***O*** Wirtschaftsprüfungs…
…Enbringungsmaßnahmen zulässig sind. Terminverlust tritt ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibt oder nicht in die Zahlungserleichterung einbezogene Abgaben nicht fristgerecht entrichtet werden. Laut Aktenvermerk von Herrn **A** vom 23. Mai 2023 wurde am 22. Mai 2023…
…zu laufen begann, da die übrigen Ratentermine und die Teilzahlung der letzten Rate nur die teilweise Entrichtung der Umsatzsteuer 2017 bewirken konnten. Schließlich war für die nach dem Ablauf der Zahlungserleichterung fälligen weiteren haftungsgegenständlichen Stundungszinsen (17.02.2020), Körperschaftsteuern 01-03/2020 (17.02.2020…
…Bewilligung einer Zahlungserleichterung in dem durch den konkreten Antrag ausgelösten Verfahren nicht über den beantragten zeitlichen Rahmen hinausgehen darf, und die begehrten Ratentermine im gegenständlichen Fall bereits verstrichen sind, kommt eine stattgebende Erledigung der Beschwerde schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Abgesehen davon ist…
…Bescheid hätte führen können. Vor dem Hintergrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen (kein Rückstand am Abgabenkonto, Ratentermine bereits verstrichen) konnte daher in Beachtung des Gebotes der Verwaltungsökonomie (Art 126b Abs 5 B-VG) von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall abgesehen werden. Dies auch deswegen…
…getroffene und auf einem Rückstandsausweis gem. § 229 BAO gestützte Zahlungserleichterung iSd § 212 BAO ist mit Nichteinhaltung der vereinbarten Ratentermine im Sinne einer auflösenden Bedingung als erloschen anzusehen. Es bestand entgegen der in der Beschwerde vorgebrachten Behauptung, keine aufrechte Ratenvereinbarung, da die laufenden Selbstbemessungsabgaben nur sporadisch…
…Angaben zum Zeitraum (oder zumindest zum Beginn) der Ratenzahlungspflicht. Auch eine UID-Nr des Bf findet sich auf dem Dokument nicht. Bereits nach rd. 2,5 Monaten wurde das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung von drei Ratenterminen per Ende Okt. 2010 beendet („Abrechnungszeitpunkt 18.10.2010"). Lt…
…seien diese Abgaben nur deshalb als nicht entrichtet anzusehen, weil eine Verrechnung der genannten Zahlungen auf die vom Zahlungserleichterungs-ansuche n umfassten Abgaben mit nach dem Fälligkeitstermin der Lohnabgaben gelegenen Ratenterminen erfolgt sei. Da die Verpflichtung zur Entrichtung der Lohnabgaben 11/2011 aufgrund der Regelung…