IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
… vgl. auch EuGH 21.2.2018, C-628/16, Kreuzmayr, Rn. 14), ist ein Rückzahlungsanspruch somit ausgeschlossen (vgl. auch deutscher BFH 30.6.2015, VII R 30/14, Rn. 25, mwN). Dies gilt auch für Fälle der Rückvergütung infolge Berichtigung der Umsatzsteuer. Aus den oben…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über den Antrag des Finanzamtes für Großbetriebe, der zur Zahl RR/7100124/2021 protokollierten außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des BFG vom 24.08.2021, RV/7101805…
>> Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bekannt zu geben, ob für das weitere Beschwerdeverfahren eine Zustellvollmacht für CD besteht oder zukünftige Zustellungen von Schriftstücken des Bundesfinanzgerichts direkt dem Beschwerdeführer zugestellt werden sollen. Falls keine Bekanntgabe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht des Notars CD auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Walter Zapfl und Mag. Anita Aust in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 08.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.04.2015, betreffend Rückzahlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2014, betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, betreffend die Beschwerde vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes ***FA**** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2020, zu Versicherungsnummer ***000***, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin als Vertreterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, über die Beschwerde vom 12.5.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Graz-Umgebung vom14.4.2011, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb gegen den Bescheid des Finanzamtes FA zu Steuernummer 123/4567 vom 2. März 2010, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Verlustanteil, der durch Gewinnanteile der Folgejahre auszugleichen war, im Liquidations- oder Konkursfall waren die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber nachrangig, eine Beteiligung am Vermögen oder Liquidationserlös der Emittentin war nicht vorgesehen. In den Jahren 2005 bis 2009 erhielt der Bf Ausschüttungen von jeweils 7.300,50 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache P.J, vertreten durch I GesmbH, D.Str. 85/1, J, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15. November 2012, betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines bestehenden Abgabenguthabens zu…
…Übergabsvertrag seien nie umgesetzt und sei darauf verzichtet worden. Es bestünden daher Rückzahlungsansprüche wegen unrechtmäßig eingehobener Grundsteuer. Die Abgabenbehörde legte die Beschwerde dem Verwaltungsgericht am 20.03.2026 zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung des Rechtsmittels. Die Bf sei mehrmals durch die Behörde darauf…
…seien nie umgesetzt und sei darauf auch verzichtet worden. Es bestünden daher Rückzahlungsansprüche wegen unrechtmäßig eingehobener Grundsteuer. Die Abgabenbehörde legte die Beschwerde dem Verwaltungsgericht am 20.03.2026 zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung des Rechtsmittels. Die Antragsstellerin sei mehrmals durch die Behörde darauf…
…endgültig bei der Klägerin verblieb, weil sie davon ausgehen konnte, dass die Kunden ihre verbleibenden Rückzahlungsansprüche nicht mehr weiterverfolgten, lag weder eine weitere Minderung der Bemessungsgrundlage vor noch ist im "Wegfall einer Verbindlichkeit" eine nachträgliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage zu sehen, weil die Umsatzbesteuerung der Gesamtentgelte…
…endgültig bei der Klägerin verblieb, weil sie davon ausgehen konnte, dass die Kunden ihre verbleibenden Rückzahlungsansprüche nicht mehr weiterverfolgten, lag weder eine weitere Minderung der Bemessungsgrundlage vor noch ist im "Wegfall einer Verbindlichkeit" eine nachträgliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage zu sehen, weil die Umsatzbesteuerung der Gesamtentgelte…
…mehr als 1 Jahr Zeit gelassen habe; dies offenbar, um den durch Rückzahlungsansprüche der Republik entstehenden Schaden durch Einschränkung des Zeitraumes weitmöglichst zu begrenzen. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 27.10.2014 wurde – nach Darstellung des Sachverhaltes und der hg. Judikatur zu § 308 BAO – dahin begründet…
…Abwicklungsbedarf der Rechtsverhältnisse der beschwerdeführenden Gesellschaft nicht (mehr) vorliegt, da im vorliegenden Fall aufgrund der aufrechten Aussetzung der Einhebung des strittigen Abgabenbetrages und somit in Ermangelung eines potentiellen Rückzahlungsanspruches im Falle der Stattgabe des Rechtsmittels, in keiner Verfahrenskonstellation mehr von einem verwertbaren Aktivvermögen ausgegangen werden…