…Vereinbarungen in der 'Darlehenszusage' vom 16.12.2008 kommt die AP daher zu dem Schluss, dass im gegenständlichen Fall eine fremdunübliche Geldmittelüberlassung vorliegt. Es fehlt an der gebotenen Rückzahlungsabsicht, sodass nach Auffassung der AP eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter Mag. ***VN-1*** ***NN*** im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gunda Eisner Steuerberatung GmbH, Dechant-Thaller-Straße 37, 8430 Leibnitz, vom 30.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10…
>> Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bekannt zu geben, ob für das weitere Beschwerdeverfahren eine Zustellvollmacht für CD besteht oder zukünftige Zustellungen von Schriftstücken des Bundesfinanzgerichts direkt dem Beschwerdeführer zugestellt werden sollen. Falls keine Bekanntgabe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht des Notars CD auch…
…erst rückwirkend mit den mit Dezember 2014 datierten Darlehensverträgen eingeführt. Weiters belegt gerade die im Laufe der AP angekündigte Gewinnausschüttung in Höhe des Verrechnungskontos die Tatsache, dass selbst während der AP eine Rückzahlungsabsicht der GesGf. noch keinesfalls gegeben war. Wenn die Bf. im Vorlageantrag argumentiert…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
…das Ergebnis der Außenprüfung vom 19.12.2016 (OZ 16) zusammengefasst mit der Begründung, dass in Hinblick auf die im Darlehensvertrag fehlenden Vereinbarungen zu Sicherheiten keine ernstliche Rückzahlungsabsicht und Einbringlichkeit der Forderung erkennbar seien. Eine Auseinandersetzung mit der Bonität der Darlehensnehmer habe die Feststellungen ergeben…
…sowie entsprechende Verzinsung und ein Rückzahlungstermin vereinbart worden. Es sei somit jedenfalls von einer vorhandenen Rückzahlungsabsicht auszugehen. Die eingeräumten Sicherheiten seien von der Behörde zudem nicht vollständig berücksichtigt worden, da auch Beteiligungen an zwei Gesellschaften als Sicherheiten begeben worden seien. Letztlich liege auch keine auf…
…2012/15/0177, ausgeführt, dass wesentliche Aufgabe im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen die Überprüfung der Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht sei. Die Betriebsprüfung habe die Bonität des Gesellschafters zu keinem Zeitpunkt überprüft oder hinterfragt. Die Bonität des Gesellschafters ***4*** beruhe auf seinem alleinigen Eigentum an drei kapital…
…Dies hängt vom Gesamtbild der jeweils im Einzelfall gegebenen Verhältnisse ab, wobei der Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge sowie der Bonität des Gesellschafters besondere Bedeutung zukommt (Rz. 13). Zur Bonität des Gesellschafters führt die Abgabenbehörde im Bericht über das Ergebnis…
…Sicherheiten bestellt worden wären. Den Gesellschaftern sei daher eine Rückzahlung der gewährten Darlehen nicht möglich gewesen. Darüber hinaus sei eine Rückzahlungsabsicht angesichts der Laufzeitverlängerungen nicht erkennbar und sei die Erfassung der vollen Forderung der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern nur zum Schein erfolgt. Eine durchsetzbare Forderung…
…Zinsfälligkeiten und Sicherheiten als nicht fremdüblich rügt, ist dem entgegenzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aufgrund dieser Umstände nicht von vornherein auf das tatsächliche Fehlen einer ernsthaften Rückzahlungsabsicht der Gesellschafter geschlossen werden kann (vgl. VwGH 08.10.2020, Ra 2019/13/0075). Wie…
…In der Begründung wird zusammengefasst ausgeführt, dass die steuerliche Vertretung das ausgeliehene Geld als Darlehen verstanden habe, sodass bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auch Rückzahlungsabsicht seitens der steuerlichen Vertretung bestanden habe. Ein Teilbetrag sei auch tatsächlich zurückbezahlt worden. Der Abfluss des restlichen Darlehens sei im…
…von Sicherheiten nicht dazu führen könne, dass die Fremdüblichkeit des Darlehens an den Gesellschafter verneint werden könne. Dem Einwand der Betriebsprüfung wonach es nicht fremdüblich sei, dass die Rückzahlungsabsicht lediglich durch die Unterschrift des Geschäftsführers dokumentiert sei, könne ebenfalls nicht gefolgt werden. Da die ***Bf…
…2020 zur Beschwerde Stellung. Dieser verwies darauf, dass die Forderung in den Büchern der Gesellschaft ordnungsgemäß verbucht und verzinst wurde. Die Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht sei durch die zwischenzeitige Begleichung erwiesen. Zahlungsbelege mit Nachweis der Überweisung am 24. August 2020 wurden beigelegt. Die Bonität des Gesellschafters…
…der ausgezahlten Beträge getreten wäre (VwGH 17.12.2014, 2011/13/0115). Ob verdeckte Ausschüttungen anzunehmen seien, hänge somit vor allem von der Ernsthaftigkeit einer Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge ab (VwGH 06.07.2011, 2008/13/0005). Es sei zu prüfen…
…in folgender Höhe: 24.237,97 € x 25% = 6.059,50 € (BP-Bericht , TZ 8). Die bf GmbH verneint die nicht vorhandene Rückzahlungsabsicht in ihrer Berufung vom 11.2.2013. Bestenfalls könnte in Höhe einer unterbliebenen fremdüblichen Verzinsung eine vGA gegeben sein …
…Dass die vereinbarte Abtretung der Vergleichssumme von 200.000 € an die Bf nicht erfolgt sei, sei ein weiterer Hinweis auf die von Beginn an nicht vorhandene Rückzahlungsabsicht. Weder der ausstehende Darlehensbetrag noch die Vergleichssumme sei durch die Bf eingefordert oder eingeklagt worden. Die Hingabe…
…Absicht bestand, das Darlehen auch zurückzuzahlen. Eine erst später gefasste Rückzahlungsabsicht vermag die fehlende Absicht im Zeitpunkt der Hingabe nicht zu sanieren. Ist ein Darlehen an einen Gesellschafter zu niedrig oder gar nicht verzinst, liegt in Höhe der entgangenen Zinsen eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Dasselbe…
…sei im Beschwerdefall entscheidungswesentlich, ob die Gesellschafterin willens und in der Lage war, das Darlehen rückzuzahlen, somit eine ernsthafte Rückzahlungsabsicht hatte. Für die Ernsthaftigkeit sprechen dabei nach Ansicht des VwGH nicht nur die vorgelegte Bestätigung der Hausbank, sondern auch die tatsächliche Rückzahlung. Zusammen mit der…
…auf eine Rückzahlungsabsicht geschlossen werden. Fehlende Sicherheiten seien grundsätzlich ein Indiz für fehlende Rückzahlungsabsicht (Kirchmayr, aaO), für Kontokorrentverhältnisse zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber jedoch nicht erforderlich (KStR 2001, Rz 903). Die von der Bf getroffene Rückzahlungsvereinbarung sei gemäß VwGH-Rechtsprechung jedenfalls ausreichend für die bestehende Rückzahlungsabsicht …