…Mit Bescheid vom 23. Jänner 2012 forderte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 von der Antragstellerin die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beiträge der Familienbeihilfe und des Kindesabsetzbetrages für die Kinder Sa und MP für den Zeitraum Jänner 2006 - Oktober 2011. Gegen diesen Bescheid richtete…
…angefochten Rückforderungsbescheid zu Recht ergangen. Auf einen möglicherweise gegeben gutgläubigen Empfang der Gelder und eine mögliche Härte der Rückzahlung kann dabei nicht Rücksicht genommen werden. 5.) Abstandnahme von der Rückforderung - § 26 Abs. 4 FLAG 1967: Die gesetzliche Regelung, wonach zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe wieder rückgefordert…
…der Rückforderung an Familienbeihilfe einschließlich der Kinderabsetzbeträge aufgerechnet, zwischenzeitlich wurde die Rückforderung zur Gänze durch Aufrechnung getilgt. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge…
…15/0150). Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 21.9.2005, 2003/16/0112). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß …
…Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren…
…den Ausbildungsfortgang nicht erbracht werden, sodass ab August 2014 keine Familienbeihilfe für den Sohn mehr zustand. Aus dem oben wiedergegebenen Wortlaut des § 26 Abs 1 FLAG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weitgehend ist, zumal sie ausschließlich auf…
…Tochter seit 10/2015 nicht mehr in Berufsausbildung. Die Familienbeihilfe wurde von Ihnen zu Unrecht bezogen - es erfolgte nur die Auszahlung auf Ihren Wunsch direkt an Ihre Tochter - weshalb auch Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind.“ Im Vorlageantrag v. 24.8.2018 führte die Bf ergänzend…
…zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 Abs 1 FLAG ist von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft. Fehlen die Anspruchsvoraussetzungen, ist die Rückforderung zwingend durchzuführen. So steht der Rückforderung eines zu Unrecht…
…des dargestellten Verhältnisses zwischen den geleisteten Zahlungen und der bezogenen Familienbeihilfe fest, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 im streitgegenständlichen Zeitraum auf Ebene der Beschwerdeführerin nicht erfüllt waren. b) Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe sowie zu Unrecht bezogenem Kinderabsetzbetrag …
…dies sei deswegen erfolgt, um der Beschwerdeführerin "die Zahlung des Rückforderungsbetrages zu vereinfachen". Die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe kann vom Finanzamt gemäß § 26 Abs. 2 FLAG 1967 auch durch Anrechnung auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfe vorgenommen werden. Die Behörde hat diese Ermessensentscheidung…
…hat in seiner Judikatur zu § 26 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 8/1998 mehrfach ausgesprochen (z.B. VwGH 25.1.2001, 2000/15/0183; 31.10.2000, 2000/15/0035), dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente…
…Abs. 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe dar. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob…
…ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Nach ständiger Judikatur des VwGH (vgl zB VwGH 18.04.2007, 2006/13/0174) besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe auch für irrtümlich durch das FA erfolgte Auszahlungen (mit Hinweis auf VwGH…
…unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung. Entscheidend ist lediglich, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben waren. (RV/2591-W…
…erloschen. Daraus folgt: Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 03-09/2021 wurden von der Bf im Sinne von § 26 Abs 1 FLAG 1967 zu Unrecht bezogen. Demnach trifft die Bf die Verpflichtung zur Rückzahlung der gewährten Familienleistungen in Höhe von € 4.863,30…
…15/0250) ist von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. 2.2 Nach § 26 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat…
…Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035) ausschließlich auf objektive Momente ab. Entscheidend ist somit lediglich, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe nicht gegeben waren…
…wurden. Auch aufgrund des Bescheides über zu Unrecht bezogene Beträge vom 29.8.2016 muss unser Mandant davon ausgehen, dass der Anspruch vom Finanzamt eingehend geprüft wurde. Es ist daher § 26 FLAG über die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe nicht anwendbar. Es wird beantragt…
… 8a Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 kundzumachen. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. § 26 Abs 1 FLAG 1967 normiert die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) idF BGBl I 2016/117 lautet: (1) Ist die Bescheidbeschwerde mit…
…ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Nach ständiger Judikatur des VwGH (vgl zB VwGH 18.04.2007, 2006/13/0174) besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe auch für irrtümlich durch das FA erfolgte Auszahlungen (mit Hinweis auf VwGH…