…des Bf. erfolgte die Buchung am 24.1.2014. Eine willkürliche Festsetzung des Zeitpunktes des Zufließens der Einnahmen bzw. Erstattung ist im beschwerdegegenständlichen Fall auszuschließen bzw. nicht ersichtlich. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zu den Werbungskosten. Gem §…
… 16 Abs. 2 EStG 1988 auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens, noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde, zu den Werbungskosten zähle. Erfolge die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so habe der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge…
…und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde…
…2022) berücksichtigte Rückzahlungen ausschließlich im Jahr des Abflusses (vgl VwGH 22.6.2020, Ro 2018/13/0009; VwGH 1.9.2015, Ra 2015/15/0035). Mit dem BGBl I 108/2022 wurde in § 19 Abs 2 EStG 1988 folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß…
…Im Vorlagebericht beantragte die belangte Behörde, der Beschwerde insoweit stattzugeben, als der Gesamtbetrag der Einkünfte um € 8.313,25 zu verringern ist, da die Zahlung an das Arbeitsmarktservice als Rückzahlung von Einnahmen i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG 1988 zu qualifizieren sei. II…
…Zeitpunkt der Einnahme steht mit dem Zeitpunkt der Ausgabe in einer zeitlichen Wechselbeziehung. Die maßgeblichen Abgabenvorschriften sind bei der hier gegebenen Sachlage die Bestimmungen des § 16 Abs. 2 EStG und § 19 Abs. 2 EStG. Daraus ergibt sich aber, dass die Rückzahlung von Einnahmen in dem…
…Nachversteuerung begünstigter Gewinne bei Entnahme ("Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gem. § 37 Abs. 1 des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung zu erfolgen") ist für die Rückzahlung von Einnahmen nach § 16 Abs. 2 EStG 1988 ebenso wenig vorgesehen wie deren Verteilung auf mehrere Jahre (vgl. …
…brachte vor, von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt seien keine Beträge überwiesen worden und er beantrage eine Neuberechnung. Die Beschwerdevorentscheidung wurde am 26. April 2019 erlassen. Das Finanzamt wies die Beschwerde als unbegründet ab. Zu den Werbungskosten würde auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählen, sofern weder…
…Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen," c) In Abs. 2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das…
…in Höhe des im Jahr 2016 zurückbezahlten Betrages in Höhe von € 10.000,- zurückzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass nach JAKOM EStG Kommentar, Rz 15 zu § 19, Änderungen in Folgejahren (gegenständlich die Rückzahlung von zugeflossenen Einnahmen) einen einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen können…
…sie geleistet worden sind. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. IV. Erwägungen 1. Aus der Bestimmung des § 19 Abs…
…über den Streitfall allein von Bedeutung, dass die Rückgewähr von Einnahmen im Bereich der Überschusseinkünfte … nicht deren ursprünglichen Zufluss tangiert. Damit scheidet auch die Annahme einer steuerlich in die Vergangenheit wirkenden Rückgewähr aus. …" Die Rechtsmeinung des FA, die Rückzahlung wirke auf das Jahr…
…in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das der Anspruch bestand bzw. für das sie getätigt wurden." [……
…wann Einnahmen und Werbungskosten (Rückzahlungen von Einnahmen) steuerlich zu erfassen sind, stützte sich das Bundesfinanzgericht auf die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von der die gegenständliche Entscheidung nicht abweicht. Insbesondere bei der Beurteilung, dass die im Wege der Legalzession erfolgte Erstattung (Rückzahlung) der Rehabilitationsgelder den einmal…
…Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen," c) In Abs. 2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das…
…in § 19 EStG 1988 folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das der Anspruch bestand bzw. für das sie getätigt wurden." § 19 Abs 1 EStG 1988 behandelt Nachzahlungen von Pensionen…
…zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind nach § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 steuerfrei, weshalb deren Rückzahlung grundsätzlich gemäß …
…0064). 3.5. Die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen und deren Berücksichtigung als Werbungskosten waren bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof: In einem vor dem Bundesfinanzgericht anhängigen Beschwerdeverfahren bezog der Beschwerdeführer im Jahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Teilabfindung des Pensionsanspruchs. Diese wurde…
…nach VwGH 01.09.2015, Ra 2015/15/0035, Rückzahlungen von Gehältern nur im Rückzahlungsjahr als Werbungskosten geltend gemacht werden können, allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass die Rückzahlung mit steuerpflichtigen Einnahmen in Zusammenhang steht. Dementsprechend werden die vom Bf rückgezahlten, auf die als steuerpflichtig…
…nach: § 16 Abs 2 EStG 1988 sieht die Berücksichtigung von Erstattungen (Rückzahlungen) von Einnahmen als Werbungskosten vor, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Regelung geht auf die Stammfassung des EStG 1972 zurück, weil zuvor…