…Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2020 wurde diesen Klagen (die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) stattgegeben; die Zahlungen wurden den Insolvenzgläubigern gegenüber als unwirksam erkannt und die Beklagten zur Rückzahlung an die Konkursmasse verpflichtet. Das HG Wien ging davon aus…
…seien, sei die Aufrechnung mit Konkursforderungen zu Recht erfolgt. Eine Rückzahlung an die Masse sei folglich nicht möglich. Die Bf berief gegen diesen Bescheid und wandte ein, dass in der Bescheidbegründung auf den Abschluss des Werkvertrages und nicht auf den Tag der Leistungserbringung abgestellt werde…
…zu einer Rückzahlung in Höhe von 47.871,99 € führen, weil es „keine Rückstände gibt“. Die Verbuchung der aus dem Titel der Anfechtung geleisteten Zahlung (56.000 Euro) als Verbindlichkeit der Masse sei unrichtig, weil der Anfechtungsgegner, der Leistungen an die Konkursmasse erbracht habe…
…€ 50.500,00 angefochten worden. Mit 01.07.2024 habe man sich auf eine Rückzahlung in der Höhe von € 25.000,00 verglichen. Mit der Rückzahlung an die Konkursmasse sei für bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten das Wiederaufleben eingetreten. Die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgabenschuldigkeiten…
…richtig, dass das Finanzamt eine Rückzahlung auf Grund der erfolgreichen Anfechtung des Masseverwalters in Höhe von 5.200 Euro an die Masse zu leisten hatte. Soweit bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder aufleben…
…DZ 10/2012 und DZ 11/2012 ist auszuführen, dass die Abgaben durch die Anfechtung des Masseverwalters und der damit verbundenen Rückzahlung an die Konkursmasse die bereits getilgt gewesenen Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…1 BAO nicht gefolgt werden. Im gegenständlichen Fall ist aber zu berücksichtigen, dass durch die Anfechtung der Masseverwalterin und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…Österreich vom 4. November 2020 betreffend Rückzahlung an Grunderwerbsteuer in Höhe von 13.824,10 € Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…dass der Bf. Nachweise für seine Behauptung schuldig bleibe, gebe er nicht an, ob der Rückforderung entsprochen worden sei. Am Abgabenkonto scheine laut Auskunft der zuständigen Magistratsabteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 33, keine Rückzahlung an die Masseverwalterin auf, es lägen ha. auch keine Schreiben der…
…Rückzahlung eines Betrages von 17.000 € an die Konkursmasse lebten bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auf, die vom Finanzamt als Konkursforderungen angemeldet wurden. Im Fall des Wiederauflebens bereits getilgter Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse…
…der Gesellschaft an das Finanzamt in den letzten drei Monaten vor Konkurseröffnung durch die Masseverwalterin angefochten worden sei, ist zu entgegnen, dass zwar im Falle des Auflebens bereits getilgter Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse die…
…schuldhafte Pflichtverletzung zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wiederaufleben. Da die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2012 jedoch erst am 15.02.2013 fällig war, zumal die Nachforderung aus sich im…
…Die Bf. sei daher am 16.08.2018 nicht legitimiert gewesen, auf das Abgabenkonto der X.GmbH zuzugreifen und Rückzahlungen oder Überrechnungen zu veranlassen. Im Übrigen könnten nach § 239 BAO nur auf einem Abgabenkonto bestehende Guthaben zurückgezahlt werden. Die gegenständlichen AGH-Zahlungen seien mit der…
…anteiligen AGH. In diesem Fall liege daher kein Haftungsbetrag und keine fiktive Drittleistung vor. Diese Zahlungen seien daher an die Konkursmasse zurück zu zahlen, andernfalls eine Gläubigerbegünstigung vorliege. Es werde daher der Antrag auf Rückzahlung der AGH-Zahlungen an die Konkursmasse, zumindest in dem Umfang…
…(Sekretärin von XY). In dieser heiße es, "dass Herr XY eingehende Zahlungen unter anderem dafür verwendete, anderen Kunden Rückzahlungen bzw. Zinsauszahlungen zu tätigen. Das gesamte Veranlagungskonzept beruhte aus der Kapitalabfolge, dass die Mehrheit der Anleger Kapital einzahlte und eine geringere Minderheit rückforderte." Herr XY sei…
…nicht angenommen worden. Die genannte Forderung sei allerdings vom Insolvenzverwalter anerkannt worden. Neben der Gesellschaft hafte auch der Geschäftsführer für die Rückbezahlung dieser verbotenen Einlagenrückgewähr. Der Insolvenzverwalter habe den Geschäftsführer ***Bf1*** (den Bf.) schriftlich dazu aufgefordert, diesen Betrag an die Konkursmasse zu bezahlen. Bislang habe…
…die Stiftung regelmäßig habe zurückzahlen lassen; so hätten die 39 im Zeitraum 4.11.2003 bis 15.7.2010 erfolgten Rückzahlungen insgesamt € 594.241,81 betragen. Im Jahre 2010 sei eine Außenprüfung für die Jahre 2003 bis 2009 erfolgt. Dabei sei es zur Nachbelastung…
… so betrügen die 39 im Zeitraum 4.11.2003 bis 15.7.2010 erfolgten Rückzahlungen insgesamt € 594.241,81. Im Jahre 2010 sei es zu einer Außenprüfung für die Jahre 2003 bis 2009 und zur Nachbelastung von Umsatzsteuer im Ausmaß von insgesamt € 648…
…ergangen. In diesem Prozess sei es bezüglich der Anleger bei NN, in der sogenannten "Barschiene", um deren Beteiligung an der Konkursmasse der xxx Invest AG bzw. xxx Gruppe AG gegangen. Es sei darum gegangen, ob die Anleger bei NN als Privatperson veranlagt hätten oder ob…
…eine Rückzahlung des ausstehenden Saldos nicht erfolgt sei und die ***Z-GmbH*** (Alleingesellschafter: der Beschwerdeführer) durch die erlöswirksame Ausbuchung des Darlehens an Wert gewonnen habe. Bei Rückzahlung des Darlehens an die ***X-GmbH-neu*** wäre dieses Teil der Konkursmasse gewesen und somit mit Verteilungsbeschluss an…