…Vertrag zustande. Die Zuzählung hat auf das Konto xy bei der Bank zu erfolgen. 4.2. Mit dem Ende der Laufzeit sowie bei vorzeitiger Kündigung dieses Vertrages sind sämtliche unter den Überbrückungsdarlehen ausstehenden Beträge zur sofortigen Rückzahlung fällig. 5. Zinsen und Verzugszinsen 5.1. Der…
…festzulegen und eine Besicherung für einen Kredit von weit über 18 Millionen EURO schon deshalb nicht zu vereinbaren, weil die Bf. in Realität lediglich mit dem Grundkapital ausgestattet war und keine Sicherheiten hätte leisten können. Das BFG erachtet es als erwiesen, dass für die Bf…
…Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 29.09.2015 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von in den Jahren 2008 bis 2012 einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a…
…Straße 1 Tür 13, 1100 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 9.08.2017 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von in den Jahren 2011 bis 2015 einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG…
…Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 3.11.2014 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von in den Jahren 2008 bis 2012 einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988…
…April 2018 stellte die Beschwerdeführerin Ltd 1 einen Antrag gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 und der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) auf Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer für in den Jahren 2012 bis 2017 zugeflossene Dividenden, wobei sie die Rückerstattung für folgende Kapitalertragssteuerbeträge begehrte: …
…ist. In einem am 05.01.2016 eingereichten Antrag auf Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs 3 BAO führte der Bf zusammengefasst aus, dass ihm mit Optionsvertrag vom 16.09.2008 von der ***AG1*** Optionsrechte auf Erwerb von 10 % des Grundkapitals der ***AG2*** sowie 10…
…auf Grund einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden, wenn der Beschluß auf Erhöhung des Grundkapitals (§ 149 Abs. 1 des Aktiengesetzes 1965) innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals (§ 177 des Aktiengesetzes 1965…
…Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger gegen die Bf vollständig erfüllt sind; -lit b: sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung der Genussscheinrendite und der Vorgetragenen Genussscheinrendite vorrangig gegenüber den Ansprüchen der Aktionäre (aus Grundkapital und Dividendenansprüchen). Abs. 3: Die Genussscheininhaber erklären iSd …
…von je EUR 1.000 (gesamter Nennbetrag sohin EUR 6.000.000) um einen Abtretungspreis von EUR 6.180.000. Entsprechend den inkludierten Ausgabebedingungen und den Ausführungen im Aktienkaufvertrag stammen die Vorzugsaktien aus einer genehmigten Erhöhung des Grundkapitals der T-AG um hundert Millionen Euro…
…Darlehenshingabe 'künstlich' aufgeteilt, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wertberichtigung auf Gesellschafterebene zu vermeiden. Bei der laufenden Rückzahlung des unverzinslichen Darlehens geht das BMF sodann davon aus, dass der Rückzahlungsbetrag (trotz Unverzinslichkeit) in einen Zinsanteil und einen Tilgungsteil 'zu zerlegen' ist, wobei der Zinsanteil eine steuerliche…
…Tag; per Post eingelangt am 26. Februar 2026) und schilderte eingangs allgemein ihr Interesse an der Umsetzung des bekämpften Erkenntnisses und der Rückzahlung der eingezahlten Beträge (EUR ***9***) zumal die aufschiebende Wirkung auch nicht zu einer Verzinsung der bereits bezahlten Beträge führen würde. Sie argumentierte…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger gegen die Bf vollständig erfüllt sind; -lit b: sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung der Genussscheinrendite und der Vorgetragenen Genussscheinrendite vorrangig gegenüber den Ansprüchen der Aktionäre (aus Grundkapital und Dividendenansprüchen). Abs. 3: Die Genussscheininhaber erklären iSd …
…Da dieser Betrag bis 31.12.2012 unverändert in der Bilanz aufscheine, sei diese Verbindlichkeit nicht glaubhaft. Es werde um Vorlage eines Darlehensvertrages, um Nachweis üblicher Darlehensvereinbarungen betreffend Rückzahlung, Tilgung, Verzinsung und Besicherung, und um Bekanntgabe des Darlehensgebers ersucht. Ad Konto 7298 Beratungsaufwand: In Bezug…
…Dividendenausschüttungen aus dem Grundkapital erfolgten und damit eine Einlagenrückzahlung im Sinn des § 4 Abs. 12 EStG an alle Beteiligten vorliege, könnten von den Empfängern der Ausschüttungen gegebenenfalls Rückerstattungsanträge gemäß § 240 BAO gestellt werden. Dazu ist zunächst auszuführen, dass § 240 BAO die Rückzahlung zu Unrecht erhobener…
…Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein lnsolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.' Gegenüber den Ansprüchen von Aktionären aus dem Grundkapital der Bf. und noch nicht ausgezahlten Dividendenansprüchen sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung des Gewinnanteils vorrangig…
…klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt" gehabt. Fremde Personen würden einander kein Darlehen ohne Vereinbarungen hinsichtlich Rückzahlung geben. Die im Streitfall zu beurteilende Abmachung halte daher einem Fremdvergleich nicht stand. Soweit der Beschwerdeführer auf den Inhalt des Beistatuts der AB AG verwiesen habe, reiche…
…22.1.2007 (im Steuerakt) als SH AG errichtet (Notar Dr. P in F ) und am 27.1.2007 im Firmenbuch unter FN 12 f eingetragen. Das Grundkapital betrug 70.000 €, zerlegt in 1440 auf Namen lautende Aktien im Nominale von je 50 €…