…2011). Am 21.08.2015 erhob die Bf unter anderem Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 17.07.2015 und führte dazu begründend und auszugsweise aus. "…Die Rückstellung "Entsorgung Salzschlacke" stellt dem Grunde und der Höhe nach eine steuerliche Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem…
…| Rückstellung GESAMT: | 1.494.459,00 | 1.433.923,00 | 1.449.670,00 Nach den Feststellungen der BP stehe unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.9.2012, Zl. IV R 45/09, eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen…
…einem Zinssatz von 3,5% abzuzinsen, sofern die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Nach § 198 Abs. 8 Z 1 UGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher…
…Verpflichtung zur Zahlung der anteilsmäßigen Abfertigungsansprüche ernsthaft droht. Entgegen der Ansicht der Bp ist daher die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 schon dem Grunde nach zulässig. Die Bildung der Rückstellung wurde daher zu Unrecht versagt. Graz…
…Z 3 EStG 1988 in der für das Jahr 2005 maßgeblichen Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn sie nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des…
… 14 Abs. 6 Z 6 einen Rechnungszinsfuß iHv. 6 % zugrunde zu legen, wohingegen langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gem. § 9 Abs. 5 EStG 1988 mit einem Zinssatz von 3,5 % abzuzinsen sind. Die im Beschwerdefall maßgebenden Bestimmungen…
…Voraussetzung einer steuerlich anzuerkennenden Rückstellung ist stets, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft droht. Die wirtschaftliche Verursachung muss im Abschlussjahr gelegen sein. Für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sind daher jedenfalls (kumulativ) folgende Voraussetzungen notwendig: .) Das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit…
…um rechnerisch ermittelte Verlustbeträge, für die das Drohen der konkreten Inanspruchnahme fehle, da die Kursentwicklung am Kapitalmarkt bis zur Realisierung und Vertragsablauf ständig großen Schwankungsbreiten unterliege. Bei einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten müsse zum Bilanzstichtag bereits ein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Während der Laufzeit der…
…die Dotierung der Drohverlustrückstellung für zukünftig überhöhten (über dem marktüblichen Zinsniveau liegenden) Zinsaufwand im Jahr 2011 steuerlich geltend gemacht werden kann. III. Rechtslage 1. Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB): Gemäß § 198 Abs. 8 Z 1 UGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus…
…Gemäß § 198 Abs. 8 Z 1 UGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach …
…der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. 3.2. Rückstellungsbildung Nachschussverpflichtungen an Pensionskassen aus leistungsorientierten Verträgen stellen grundsätzlich sonstige ungewisse Verbindlichkeiten dar, die nach § 9 EStG 1988 rückstellbar sind. § 9 Abs. 3 EStG 1988 legt als Voraussetzung für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung fest…
…Gemäß § 198 Abs. 8 Z 1 UGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach …
…zukünftiger Aufwand, der noch nicht angefallen ist in eine vorangegangene Gewinnperiode verschoben Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein, d…
…Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen, gebildet werden. Gemäß § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen solche Rückstellungen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung ist nur dann zulässig, wenn…
…hatte aufgrund der Spezialregelung der Bildung der beschwerdegegenständlichen Rückstellungen nach § 14 Abs 6 Z 6 ( bei Jubiläumsgeldrückstellungen iVm § 14 Abs 12 EStG 1988) einen Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen, wohingegen langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach …
… 14 Abs 12 EStG 1988 einen Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen, wohingegen langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs 5 EStG 1988 mit einem Zinssatz von 3,5 % abzuzinsen sind. Die im Beschwerdefall maßgebenden Bestimmungen…
… 14 Abs. 12 EStG 1988 einen Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen, wohingegen langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs. 5 EStG 1988 mit einem Zinssatz von 3,5 % abzuzinsen gewesen wären. Die im Beschwerdefall maßgebenden…
…der Zahlungsverpflichtung können auch keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Daher ist es auch unerheblich, ob mit dem in der Vereinbarung angesprochenen Verlust der steuerliche oder der unternehmensrechtliche Verlust gemeint ist, der die Grundlage der für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gem…
…Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften." Da die Bf. ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Damit…
…zweifelhaft. Bezgl. der Rückstellungsdotierung hält die belangte Behörde fest, dass für die Dotierung zum 31.12.2010 grundsätzlich noch keine wirtschaftliche Verursachung gegeben sei. Für die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten müsse bereits eine Leistungsverpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein, welche zum Bilanzstichtag 31. Dezember…