…begünstigende Entscheidungen handelt richtet sich die Rücknahme, der Widerruf und die Änderung nach Art. 27 und 28 UZK (Witte/Alexander, UZK Art. 23, Rz.12). Bei der Gewährung der Eingangsabgabenbefreiung für den Hausrat und den verfahrensgegenständlichen PKW handelte es sich zweifelsfrei um eine begünstigende Entscheidung…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung nach Art. 8 Abs. 1 Zollkodex, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 30…
…bekannt gegeben worden. Die Rücknahme der begünstigenden Entscheidungen konnte daher nicht der Beschwerdeführerin bekannt gegeben werden. Gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zu Spruchpunkt I. Mit Bescheid…
…September 2016, Zl. 100000/65031/2016/01, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und Einfuhrumsatzsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 1. zu Recht erkannt: Punkt I. des angefochtenen Bescheides wird mangels Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben. 2. beschlossen: Die Beschwerde gegen Punkt II. wird gemäß § 260 Abs.1…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und betreffend Festsetzung einer Zahlungsfrist nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung erkannt: I. Der Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos aufgehoben, im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…des Zollamtes Wien vom 7. September 2015, Zahl ***1***, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und betreffend Festsetzung einer Zahlungsfrist nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos aufgehoben. II. Spruchpunkt II des angefochtenen…
…Dezember 2016, Zl. 100000/65012/2015-32, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und Einfuhrumsatzsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 1. zu Recht erkannt: Punkt I. des angefochtenen Bescheides wird mangels Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben. 2. beschlossen: Die Beschwerde hinsichtlich Punkt II. wird gemäß § 260 Abs.1…
…werden konnte. Dies hat letztlich dazu geführt, dass die entstandene Abgabenschuld weiterhin offen aushaftet. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung iSd Art. 27 UZK, sondern um die Nachforderung einer zu Unrecht zunächst unerhoben gebliebenen Eingangsabgabenschuld gem. Art. 105 Abs…
…Bescheid auf. Im Begründungsteil führte das Gericht aus, die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung sei nur dann zulässig, wenn diese aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen sei. Das Zollamt begründe die Rücknahme damit, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Bf eingeführt worden seien, weshalb…
…Anwendung gelangenden Bestimmungen des Art. 105 Abs. 4 UZK frei von subjektiven Tatbestandsmerkmalen sind. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung iSd Art. 27 UZK, sondern um die Nachforderung einer zu Unrecht zunächst unerhoben gebliebenen Eingangsabgabenschuld gem. Art. 105 Abs…
…des Zollamtes Wien vom 8. März 2016, Zahl ***3***, betreffend Rücknahme von begünstigenden Entscheidungen und betreffend Festsetzungen von Zahlungsfristen nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Spruchpunkte I der angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. II. Der Spruchpunkt II des…
…Es nahm dabei hinsichtlich des Spruchpunktes der Rücknahme der begünstigenden Entscheidung eine ersatzlose Streichung vor und wies im Übrigen die Beschwerde als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 16.03.2020 wurde der form- und fristgerecht eingebrachte Vorlageantrag gestellt. b) Mit dem an die ***NNGmbH*** gerichteten…
…8 Abs. 1 ZK lautet: "Eine begünstigende Entscheidung wird zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht…
…keine Kapitalherabsetzung durchgeführt. Im vorliegenden Fall liegt somit keine Ungleichbehandlung vor: Die Bf. verlangt die Anwendung einer Bestimmung, die vom Gesetzgeber zur Rücknahme von Begünstigung für andere – nicht in die Kategorie der Bf. fallende - GmbHs erlassen wurde. Wie im vorliegenden Fall steht es dem Gesetzgeber…
…unbefristetes) Dienstverhältnis zu einem Zeitpunkt, in dem ein solches tatsächlich noch nicht besteht, den Tatbestand des § 294 Abs. 1 lit. b BAO der irreführenden Angaben (Ritz/Koran, BAO7, § 294 Tz 12 mwN). 4. Maßnahmen gemäß § 294 Abs. 1 BAO sowie allenfalls auch Entscheidungen über deren…
…diese gemäß § 299 Abs. 3 BAO wiederum in den Rechtsbestand. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang betreffend den angefochtenen - die Aufhebung der mit 24. Oktober 2022 datierten…
…die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können…
…einerseits eindeutig daraus, dass die teilweise Stattgabe durch den Vorsitzenden verkündet wurde und andererseits daraus, dass die in diesem Protokoll genannten wesentlichen Entscheidungsgründe im Ergebnis nur einer teilweisen Stattgabe der Beschwerden entspringen können. In der mündlichen Beschwerdeverhandlung hat der Bf. über Befragen angegeben, im gegenständlichen…
…auch die Berufung des Bf gegen die USt- und ESt-Bescheide 2010 ohne weitere Maßnahmen dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zu Entscheidung vor. Rechtsmittel gegen einen NoVA-Bescheid 2010 oder gegen Bescheide zum Jahr 2011 wurden nicht an den UFS herangetragen. Im Vorlagebericht begehrte das FA…