…Rücknahme ab dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgenommene Entscheidung ergangen ist. Eine begünstigende Entscheidung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt. Art. 8 ZK legt dem Wirtschaftsbeteiligten, der eine Genehmigung beantragt, die Pflicht auf, der entscheidenden…
…Wien vom 9. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…begünstigende Entscheidungen handelt richtet sich die Rücknahme, der Widerruf und die Änderung nach Art. 27 und 28 UZK (Witte/Alexander, UZK Art. 23, Rz.12). Bei der Gewährung der Eingangsabgabenbefreiung für den Hausrat und den verfahrensgegenständlichen PKW handelte es sich zweifelsfrei um eine begünstigende Entscheidung…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung nach Art. 8 Abs. 1 Zollkodex, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 30…
…bekannt gegeben worden. Die Rücknahme der begünstigenden Entscheidungen konnte daher nicht der Beschwerdeführerin bekannt gegeben werden. Gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zu Spruchpunkt I. Mit Bescheid…
…mit der einem Antrag nicht voll inhaltlich entsprochen wird (zB Antrag auf zollrechtliche Bewilligung); die Abweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass; die Abweisung einer Beschwerde im Rechtsbehelfsverfahren; die Rücknahme (Art. 27 UZK) und der Widerruf sowie die Änderung (Art. 28 UZK) einer begünstigenden Entscheidung (zB…
…vom 25. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 24. August 2009, Zl. 520000/00000/2009, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung gem. Art. 8 Abs. 1 Zollkodex (ZK) in nichtöffentlicher Sitzung am 29. Jänner 2010 entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…jeweiligen Antragsteller belastet. Dass auch der Zollkodex vom begünstigenden Charakter der verbindlichen Auskünfte nach Artikel 12 ZK ausgeht, ist daran zu erkennen, dass in Absatz 4 leg.cit. auf die Bestimmungen des Artikels 8 ZK (Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung) verwiesen wird. Die Bf. hat in…
…September 2016, Zl. 100000/65031/2016/01, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und Einfuhrumsatzsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 1. zu Recht erkannt: Punkt I. des angefochtenen Bescheides wird mangels Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben. 2. beschlossen: Die Beschwerde gegen Punkt II. wird gemäß § 260 Abs.1…
…betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und betreffend Festsetzung einer Zahlungsfrist nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung erkannt: I. Der Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos aufgehoben, im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…des Zollamtes Wien vom 7. September 2015, Zahl ***1***, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und betreffend Festsetzung einer Zahlungsfrist nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos aufgehoben. II. Spruchpunkt II des angefochtenen…
…Dezember 2016, Zl. 100000/65012/2015-32, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung und Einfuhrumsatzsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung 1. zu Recht erkannt: Punkt I. des angefochtenen Bescheides wird mangels Rechtsgrundlage ersatzlos aufgehoben. 2. beschlossen: Die Beschwerde hinsichtlich Punkt II. wird gemäß § 260 Abs.1…
…werden konnte. Dies hat letztlich dazu geführt, dass die entstandene Abgabenschuld weiterhin offen aushaftet. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung iSd Art. 27 UZK, sondern um die Nachforderung einer zu Unrecht zunächst unerhoben gebliebenen Eingangsabgabenschuld gem. Art. 105 Abs…
…Bescheid auf. Im Begründungsteil führte das Gericht aus, die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung sei nur dann zulässig, wenn diese aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen sei. Das Zollamt begründe die Rücknahme damit, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Bf eingeführt worden seien, weshalb…
…Anwendung gelangenden Bestimmungen des Art. 105 Abs. 4 UZK frei von subjektiven Tatbestandsmerkmalen sind. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung iSd Art. 27 UZK, sondern um die Nachforderung einer zu Unrecht zunächst unerhoben gebliebenen Eingangsabgabenschuld gem. Art. 105 Abs…
…erfolgen. Enthält eine Entscheidung zulässigerweise andere Nebenbestimmungen als Auflagen (also Termine, aufschiebende oder auflösende Bedingungen oder Widerrufsvorbehalte), deren Rechtsfolgen bei Zuwiderhandeln im Gemeinschaftsrecht nicht geregelt sind, dann kommen wie bisher die Rechtsfolgen der BAO (des Zivilrechts) zur Anwendung. 3.5.2. Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1…
…zu verweisen, dass der Zollkodex in seinen Artikeln 8 und 9 die amtswegige Rücknahme und den Widerruf von begünstigenden Entscheidungen - ohne die Festlegung irgendwelcher Verjährungsfristen - regelt. Belastende Entscheidungen werden dagegen sonderbarerweise nicht erwähnt und ist ein Verweis zur Anwendung nationalen Rechts ebenfalls nicht gegeben. In…
…zu verweisen, dass der Zollkodex in seinen Artikeln 8 und 9 die amtswegige Rücknahme und den Widerruf von begünstigenden Entscheidungen - ohne die Festlegung irgendwelcher Verjährungsfristen - regelt. Belastende Entscheidungen werden dagegen sonderbarerweise nicht erwähnt und ist ein Verweis zur Anwendung nationalen Rechts ebenfalls nicht gegeben. In…
… 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der zwischen dem Tag der Entstehung der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung an Säumniszinsen ( § 80 ) angefallen wäre. Die Rücknahme der begünstigenden Entscheidung zur Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung im vereinfachten Verfahren…