…Damit sei ein Gleichklang der Zurechnung der Dividendeneinkünfte durch das nationale Recht des Quellenstaates und der Besteuerung der Anteilsinhaber im Ansässigkeitsstaat eingetreten. Es sei daher naheliegend in diesem übereinstimmenden Zurechnungs- und Besteuerungsergebnis, auch die Lösung eines DBA-Zurechnungskonfliktes unter Wahrung der wechselseitigen DBA-Ansprüche und…
…Ort der Geschäftsleitung hat, in Österreich Dividenden (Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG), so begründet dies gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm. § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 beschränkte Steuerpflicht, sofern für diese Einkünfte Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Die Möglichkeit der Rückerstattung…
…überhaupt keine Zurechnungsregeln enthält. Die Ansässigkeit und Abkommensberechtigung der Bf. in Irland hat für die Frage, welcher Person die inländischen Dividendeneinkünfte für die Ausübung des Besteuerungsrechtes des Quellenstaates (Österreich) zuzurechnen sind, keine Bedeutung. Der in der Literatur auch angesprochene abkommensrechtliche Zurechnungskonflikt, weil eine nach ausländischem…
…dieses überhaupt keine Zurechnungsregeln enthält. Die Ansässigkeit und Abkommensberechtigung der Bf. in den USA hat für die Frage, welcher Person die inländischen Dividendeneinkünfte für die Ausübung des Besteuerungsrechtes des Quellenstaates zuzurechnen sind, keine Bedeutung. Der im Verfahren angesprochene abkommensrechtliche Zurechnungskonflikt, weil die in den USA…
…werden." 1.2 Sachverhalt und rechtliche Würdigung Der dieser Entscheidung zugrundegelegte Sachverhalt ist unstrittig und ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Abweichend von Artikel 11 OECD-Musterabkommen wird in Artikel 11 DBA Ö-USA dem Quellenstaat kein Recht zur Erhebung einer Quellensteuer auf Zinsen eingeräumt…
…lediglich die in Art 10 DBA-Liechtenstein vorgesehene Rückerstattung von KESt in Höhe von 10% der Dividende (Reduktion der 25%igen KESt auf finale 15%ige Quellensteuer) beantragt worden sei. Im Übrigen sehe Art 23 DBA-Liechtenstein die Anrechnung der im Quellenstaat erhobenen KESt vor…
…Typenvergleich standhalten und der Steuerpflichtige muss darlegen, dass es nicht-steuerliche Gründe (zB die Bearbeitung des slowakischen Markts, geringere Personalkosten) für diese Gestaltung gibt (vgl Hummer/Höhfurtner, SWI 2019, 601 - Die slowakische Komanditná Spoločnost' - eine hybride Gestaltung?). In Österreich werden die Dividendeneinkünfte nach nationalem Steuerrecht…
…gleicher Weise für Dividendeneinkünfte. Was die Abweichung des Wortlautes des in den beiden genannten Vorerkenntnissen anzuwendenden österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens von den im gegenständlichen Beschwerdefall anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen betrifft - während ersterer Text eine auf die Höhe der auf "diese" Einkünfte ermittelten Steuer begrenzte Anrechnung der ausländischen Steuer…
…Dividendeneinkünfte auch nach österreichischem Recht steuerlich (wirtschaftlich) zuzurechnen seien. Unter Achtung des "Trennungsprinzips" sei die Bf. folglich aus eigenem Recht berechtigt, die Rückerstattung aller zu Unrecht einbehaltenen österreichischen Quellensteuern zu fordern. Die Regelung des § 42 InvFG 1993, die nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut unabhängig von der…
…Besteuerungsrecht an Dividenden ebenfalls dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Einkünfte zuteilen und dem Quellenstaat ein (der Höhe nach begrenztes) Besteuerungsrecht an den aus seinem Gebiet abfließenden Dividenden einräumen, abgelehnt. Mit Erkenntnis vom 27.11.2014, 2012/15/0002, hat der Verwaltungsgerichtshof die (vom Verfassungsgerichtshof nach…
…unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte." Eine Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer kann aufgrund einer Kollision von unbeschränkter Steuerpflicht im Wohnsitzstaat und beschränkter Steuerpflicht im Quellenstaat oder aufgrund eines Doppelwohnsitzes und der damit verbundenen unbeschränkten Steuerpflicht in zwei Staaten entstehen (vgl…
…aus dem Ausland von einem österreichischeren Anteilinhaber nach Doppelbesteuerungsabkommen: Im Fall von Kapitalerträgen wird nach den Regeln des OECD-Musterabkommens in der Regel dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers das Besteuerungsrecht zugeteilt, somit Österreich. Dem Quellenstaat wird in der Regel nur bei Dividenden meist das Recht zugestanden…
…einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Die nach § 3 Abs. 1 Z…
…das hienach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer österreichischer Staatsbürger ist, seinen Wohnsitz oder seinen Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung ausstellt oder die Zahlung…
…Zur Körperschaftsteuer 2004 wurde die Bf. mit Bescheid vom 07.02.2013 wie folgt veranlagt: | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | 860.426,21 | Gesamtbetrag der Einkünfte | | 860.426,61 | Verlustabzug | | -645.319,66 | Einkommen…
…die doppelte Versteuerung von alten Bilanzgewinnen verhindert werden könne. § 10 Abs. 1 Z 1 KStG befreie Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften von der Körperschaftsteuer. Die Befreiungsbestimmung sei sehr weit gefasst und knüpfe an den zivilrechtlichen Kapitalgesellschaftsbegriff an (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG…
…Dividenden" entspricht grundsätzlich dem Konzept der OECD. Abweichend davon werden Einkünfte aus (echten) stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen und ähnlichen Vergütungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dem Dividendenbegriff unterstellt, nämlich dann wenn diese Einkünfte nach dem Recht des Quellenstaates bei der Ermittlung des Gewinnes des Schuldners…
…61= …………………………………12.300,39 € ) 33.942,14 €……………….Gesamtbetrag der Einkünfte - 269,49 €………………….Sonderausgaben 1.077,96 …
…ein Quellensteuerabzugsrecht vermittelt, richtet sich hier also schon aufgrund des Art. 10 Abs. 10 DBA nach der Qualifikation in Luxemburg. Behandelt dieser Quellenstaat den Zahlungsfluss im Februar 2009 als Dividende, ist Österreich abkommensrechtlich daran gebunden. Tut Luxemburg das - wie hier - jedoch nicht, wird das DBA…
…auch die Beteiligungserträge jeweils direkt auf das Privatkonto des Bf überwiesen wurden, gab es nach den Angaben des Bf im Schreiben vom 29.7.2022 und im Vorlageantrag vom 11.1.2023 doch auch ein betriebliches Konto der LuF in Österreich. Es ist davon auszugehen…