IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes W. vom 20.10.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Besteuerungsgrundlagen und…
…Bruckner Universität Linz, welches sie bis SS 2015 aktiv ausübte. Vom WS 2015/16 bis SS 2016 wurde sie von der Konservatoriumsleitung beurlaubt (Veränderung der Gitarrenspieletechnik und Gitarrenhaltung infolge eines erzwungenen Verhaltens eines neuen Professors in Linz) . Sie sah sich daher gezwungen, das Instrumentalstudium zu…
…Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungs GmbH & Co KG, Professor-Ferry-Porsche-Straße 28, 5700 Zell am See, über die Beschwerden vom (jeweils) 24.03.2016 gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2012 und 2013 des Finanzamtes Feldkirch vom (jeweils) 26.02.2016, zu Recht…
…Lederer LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG, Professor-Ferry-Porsche-Straße 28, 5700 Zell am See, über die Beschwerden vom 15. November 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 19. Oktober 2023…
…Lederer LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH&CoKG, Professor-Ferry-Porsche-Straße 28, 5700 Zell am See, über die Beschwerden vom 15. November 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 19. Oktober 2023 betreffend…
…zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist Professor für ***1*** an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und erzielt daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Einkommensteuererklärungen die Streitjahre betreffend wurden nachstehende Werbungskosten geltend gemacht, welchen durch die angefochtenen Bescheide die Anerkennung versagt wurde.  …
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Der Bf ist Professor an der Universität X Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2017 wurden ua Werbungskosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung iHv € 3.560,28 nicht anerkannt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 24.04.2019 wurde vom…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer Professor P P. (im Folgenden Bf.) war im Streitjahr 2014 als Musikprofessor am Musikinstitut beim Magistrat Wien (Posaune) und als Posaunist bei der Konzert GmbH beschäftigt. Als Posaunist war…
…im Folgenden kurz Bf. genannt, ein Professor der Technischen Universität, beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 u.a. sonstige Werbungskosten in Höhe von 2.238,51 € für beruflich veranlasste Reisen anlässlich von Fahrten zu Konferenzen ins Ausland. Das Finanzamt anerkannte…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, im Folgenden kurz Bf. genannt, ist ein AHS-Professor für die Fächer Bewegung und Sport, Geografie und Wirtschaftskunde, Sportkunde Theorie. Daneben ist er als Lehrbeauftragter für Squash und Rückschlagspiele an der Universität X beschäftigt. Der Bf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf A. Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) bezog in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Professor für Psychologie, Religion und Philosophie an einer Handelsakademie. Daneben flossen…
…von Liebhaberei vor allem mit dem Argument, dass er als selbständiger Psychotherapeut, Vortragender auf psychotherapeutischem Gebiet und Professor im psychologischen Bereich tätig gewesen sei, weshalb von einer "hobbymäßigen" literarischen Tätigkeit keinesfalls ausgegangen werden könne. Dem ist zu entgegnen, dass sich aus dem Wortlaut der LVO…
…Staatsbürgerin, begründete im März 2016 erstmals einen Hauptwohnsitz in Österreich und bezog ab 1. März 2016 bis September 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Universität Innsbruck als ordentliche Professorin. Zuvor war sie an einer Universität in Deutschland tätig. Mit Schreiben der Abgabenbehörde vom 24…
…sei. (In der Vorhaltsbeantwortung betreffend ESt 2014 gibt die Beschwerdeführerin weiters an: „ 1. Als Professorin an der PH a hatte ich eine Lehrverpflichtung von 1,5 Wochenstunden. Von September 2011 bis Juni 2014 leitete ich einen Lehrgang mit durchschnittlich 40 Studierenden in Form von geblockten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Beschwerdejahr als Professorin an der HTL Z Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit ihren am 4. November 2013 bei der Abgabenbehörde eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre…
…wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine AHS-Professorin für Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, machte bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung ua. folgende Aufwendungen in Höhe von 10.086,80 € als Werbungskosten…
…für das Jahr 2010 (eingereicht beim Finanzamt_A am 9. Mai 2011) führte der Abgabepflichtige in einer Gesamtaufstellung "Werbungskosten, Sonderausgaben" diverse Ausgaben u.a. für "freie Mitarbeiter (nötig für sachgerechte Tätigkeit als Emeritus; ersetzt volle Professorenstellung), Bücher und Büromaterial, Telefonkosten, Strom PC, Wissenschaftliche Reisen (Wien...)…
…erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. war im Kalenderjahr 2023 hauptberuflich als Professor an der ***Hochschule*** tätig und unterrichtete das Fach Sachunterricht. Ebenso war er im Jahr 2023 Mitglied des Gemeinderates der Stadt ***Stadt A*** und des dortigen Gemeinderatsklub der Partei ***Partei***. Im Jahr 2023 war…
…worden sei, dass sämtliche Pensionen (LSF, VBL sowie Deutsche Rentenversicherung Bund) kausal auf die frühere Tätigkeit des Beschwerdeführers als FH-Professor im öffentlichen Dienst zurückzuführen seien. Daher unterlägen nach Ansicht der Behörde nunmehr alle diese Bezüge - einschließlich der DRB - der Regelung des Art. 19 Abs…
…EUR 17.868,00 festgesetzt wurde. In der Begründung wurde ausgeführt, dass sämtliche Pensionen (LSF, VBL sowie DRB) auf die frühere Tätigkeit des Beschwerdeführers als Professor im deutschen öffentlichen Dienst zurückzuführen seien. Daher unterlägen alle diese Bezüge der Regelung des Art. 19 Abs. 2 DBA…