…die zum D-Konzern gehört. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 machte der Bw ua Kosten für die Erlangung des Privatpilotenscheins als Werbungskosten geltend. Auf einen Vorhalt der belangten Behörde hin reichte er mit Schriftsatz vom 17.02.2011 die…
…Immobilienstandorten deutlich erleichtert werde. Dass der Bf in der Lage sei, seine Ausbildung am Markt zu verwerten und Einnahmen zu erzielen, spreche für eine betriebliche Veranlassung. Der Bf habe den Privatpilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie Punitz); die IFR (Instrumentalflugausbildung), den VFR und IFR…
…Hubschrauber-Berufspiloten verwehrt worden, weil er Teile des Auswahlverfahrens nicht bestanden habe. Die Ausbildung für den Hubschrauber-Privatpilotenschein habe der Bf daher aus persönlichem Interesse – wie in der genannten Stellungnahme ausgeführt – im Jahr 2005 begonnen. Gem. RZ 360 Lohnsteuerrichtlinien 2002 seien Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen…
…den Hubschrauber Privatpilotenschein (45 Flugstunden, 108 h Theoriekurs in Luftrecht, allg. Luftfahrzeugkenntnisse, Navigation/Geografie, Wetterkunde, Aerodynamik, menschl. Leistungsvermögen, Flugbetriebliches Verfahren, Flugleistung und –planung). Am 21.09.2006 legte der Bf die Prüfung für den Privat-Hubschrauberpilotenschein erfolgreich ab. Die Kosten des Erwerbes dieses Privatpilotenscheines macht…
…gewesen sei, kennengelernt. Herrn B. und Herrn D. habe die Fliegerei verbunden. Herr B. besitze den Privatpilotenschein. So sei man auf die Idee gekommen, die S. auszubauen, da sich bei gegebener Auslastung der Flugzeuge ein Investment rentieren sollte. Die S. sei im Jahr 2003 gegründet…
…weitere Lebensplanung nicht möglich gewesen sei, habe er im Jahr 2009 beschlossen, seine private Pilotenausbildung zu einer beruflichen Ausbildung zu erweitern (die Linienpilotenausbildung baue auf dem Privatpilotenschein auf) und als Pilot Fuß zu fassen. Derzeit befinde sich der Bf. daher in der Linienpilotenausbildung bei der…
…1993, 93/14/0100, zugrunde liegenden Sachverhalt, da die Kurse für das allgemeine Funkerzeugnis und den Privatpilotenschein einer beruflichen Verwertung nur im Rahmen der daran anschließenden Berufspilotenausbildung zugänglich sind, nicht aber in anderen Berufen. Auch das Erkenntnis des VwGH 18.11.2009, 2009/13/0106…
…außer den Flugnachweisen lägen keine weiteren Bestätigungen bzw. Zeugnisse vor. Bis 2019 seien 34 Stunden und 2 Minuten an Flugstunden absolviert worden und zum Erwerb des Privatpilotenscheins (kurz PPL) seien 45 Stunden erforderlich. Die Privatpilotenausbildung sei im Sommer 2020 (am Ende der Phase 2 bzw…
…die von ihm absolvierten Ausbildungen Einnahmen erzielen. Die Tätigkeit als Unternehmensberater lasse sich mit der Tätigkeit als Pilot gut verbinden, weil dadurch die Suche nach geeigneten Immobilienstandorten deutlich erleichtert werde. Der Bf habe den Privatpilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie KTT); die IFR (Instrumentalflugausbildung)…
…angeführte, verrechnet werden. In den Rechnungen seien die gesetzlichen Grundlagen nicht angeführt und somit nicht schlüssig, für welche Erwerbstätigkeit diese Befugnis sein soll. Es sei festzuhalten, dass man auch mit einem Privatpilotenschein, für den diese Gebühr nicht verrechnet werde, beruflich als Pilot tätig sein könne…
…angeführte, verrechnet werden. In den Rechnungen seien die gesetzlichen Grundlagen nicht angeführt und somit nicht schlüssig, für welche Erwerbstätigkeit diese Befugnis sein soll. Es sei festzuhalten, dass man auch mit einem Privatpilotenschein, für den diese Gebühr nicht verrechnet werde, beruflich als Pilot tätig sein könne…
…an einem bestimmten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen (zB Führerschein, Privatpilotenschein usw.) ist nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn diese Veranstaltungen im Rahmen eines als Einheit zu betrachtenden Ausbildungsverhältnisses erfolgt…
…7.9.1993, 93/14/0100, geht es um die Frage, ob die im Rahmen der aufgrund eines Schulungsvertrages erfolgenden Berufspilotenausbildung bei der AUA - absolvierten Kurse für das allgemeine Funkerzeugnis und den Privatpilotenschein eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967…
…erfolgen, abgezogen werden. Bei den Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheins handelt es sich nach der Lebenserfahrung nicht um solche nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, sondern um solche der allgemeinen Lebensführung. Auch Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheins können zu vorweggenommenen Werbungskosten führen, wenn…
…absolvieren wollte, sondern auch, welche Tätigkeit dafür aus der Sicht 2018 wirklich in Frage gekommen wäre. Wie oben schon dargestellt sind Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines im Allgemeinen solche der allgemeinen Lebensführung (VwGH 12.9.2018, Ro 2017/13/0008 mit weiteren Nachweisen). Absetzbar sind…
…eine Berufsausbildung ausgerichteten (stufenweise aufgebauten) Bildungsmaßnahme im Lehrplan auch einzelne Ausbildungsschritte vorgesehen sind, die für sich alleine betrachtet keine Berufsausbildung darstellen würden (zB der im Rahmen einer einheitlichen Berufspilotenausbildung verpflichtend zu absolvierende Kurs zur Erlangung des Privatpilotenscheines). In einem derartigen Fall wäre es nicht zulässig…
…in Österreich uneingeschränkt arbeiten zu können. Der Bf bekräftigte, dass es sich schon auf Grund der hohen Ausbildungskosten um kein Hobby handle, weil dafür der Erwerb des Privatpilotenscheines ausgereicht hätte. Vielmehr sei es sein fester Wunsch, im Hauptberuf als Hubschrauberpilot zu arbeiten. Mit Eingabe vom…
…tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Eine solche begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Bei Aufwendungen zum Erwerb eines Privatpilotenscheines handelt es sich nicht um solche nach § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988…