…Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe nicht erkennen, worauf die Behörde ihre Annahme…
…Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe nicht erkennen, worauf die Behörde ihre Annahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
…der Konkursquote keinerlei Feststellungen getroffen worden seien. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. Februar 2018 als unbegründet ab. Die Haftung nach § 11 BAO stelle eine uneingeschränkte Primärhaftung dar, die an die Bestrafung anknüpfe. Dem Ermessensspielraum sei insbesondere die Tatsache zugrunde gelegt worden…
…und B s.r.o. nicht eingetreten. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine uneingeschränkte Primärhaftung. Die Abgabenvorschreibung an die A GmbH und B s.r.o blieben infolge Vermögenslosigkeit erfolglos. Im Übrigen sei der Bf. maßgeblich an der Umsetzung des…
…unter Hinweis auf die Beschwerdeverfahren betreffend die Firmen K. und M. s.r.o. nicht eingetreten. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine uneingeschränkte Primärhaftung. Die Abgabenvorschreibung an die Fa. K. GmbH und M. s.r.o blieben infolge Vermögenslosigkeit erfolglos.…
…Beweismitteln, zur Würdigung von Beweisen in Abgabensachen, zum Überzeugungsgrad, den das BFG bei der Beweiswürdigung anzuwenden hat, zu den Voraussetzungen der Haftung gemäß § 11 BAO als eine unbeschränkte Primärhaftung, zur diesbezüglichen Ermessensübung, zur Entstehung der Mineralölsteuerschuld nach § 21 Abs. 1 Z 5 MinstG 1995, zur…
…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig seien, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden seien. Es handle sich hierbei um eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder…
…Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Der Bf. wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes H…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
…dann zweckmäßig, wenn eine (gänzliche oder teilweise) Abgabeneinhebung beim Haftungspflichtigen entweder sofort möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht völlig ausgeschlossen ist. Bei der Haftung nach § 11 BAO handle es sich um eine Primärhaftung und keine Ausfallshaftung. Sie knüpfe an die urteilsmäßige Bestrafung an. Da…
…Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Haftung gemäß § 11 BAO keine Ausfalls-, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin werde nicht vorausgesetzt. Eine Tatbestandsvoraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO würden weder die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld noch zuvor gesetzte…
…sei auch zu berücksichtigen, dass die Haftung gemäß § 11 BAO keine Ausfalls-, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung sei. Eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin werde nicht vorausgesetzt. Weder die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld noch zuvor gesetzte Einbringungsmaßnahmen würden Tatbestands-voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO…
…62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197). Zutreffend ist, dass die Geltendmachung einer Haftung - auch nach § 11 BAO - in das Ermessen der Abgabenbehörden gestellt ist (vgl…
…wäre de facto keine Abgabenschuld entstanden, hätte der Bf demnach im Strafverfahren führen müssen. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Eine Haftungsinanspruchnahme setzt eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin nicht voraus (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 11…
…Verfahren, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen worden ist. Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung und ist nach der Judikatur des VwGH eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung wie etwa nach § 9 BAO (VwGH 28.4.2009…
…betrachten. Insgesamt sei die Geltendmachung der Haftung zusätzlich zur Strafe unangemessen. Obwohl es sich bei der Haftung nach § 11 BAO um eine unbeschränkte Primärhaftung handelt, ist bei der Ermessensübung die Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu beachten. Da über das Vermögen der Primärschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet worden…
…auf Kopecky, Die Haftung im österreichischem Steuerrecht, Wien 1971, 62, der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144) (VwGH vom 28.04.2009, 2006/13/0197) Gemäß § 279…
…Tat beizumessen ist (vgl. VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung nach § 11 BAO trägt den Charakter einer Schadenersatzhaftung. Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. VwGH 28.04.2009, 2006/13/0197, mwH). Die Inanspruchnahme als Haftender nach § 11 BAO liegt…