…hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen gemäß § 128 Abs. 3." Die Abgabenbehörden des Bundes (Finanzämter) sind lediglich mit der Erhebung der dem Grunde nach bereits festgelegten Umlage betraut. Ihnen wurde vom (Materien-)Gesetzgeber keine Möglichkeit eingeräumt, Teile der Bemessungsgrundlagen…
…Abs. 2 WKG stellen Kammerumlagen Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche…
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…nach § 2 besitzt. Die Bestimmungen der §§ 42a und 43 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, finden auf die Umlage sinngemäß Anwendung. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, hat der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach …
…an das Erweiterte Präsidium der Bundeskammer, der vom Finanzamt Baden Mödling mit Schreiben vom 2. Februar 2010 an dieses Gremium weitergeleitet wurde. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht aus. Schließlich richtete die Bf. auch noch an den Präsidenten der Landeskammer der Wirtschaftskammer Niederösterreich eine Berufung…
… 7 HKG verwendet. Danach sind Organe der Landeskammern der Präsident, das Präsidium, der Vorstand, der arbeitsrechtliche Ausschuß, die Vollversammlung, die Sektionsobmänner und -leitungen sowie die Sektionstage (vgl. auch Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Auflage (1986), 438). Daß der Beschwerdeführer eine der im § 7 HKG genannten…
… 122 Abs. 10 WKG Wird ein Rechtsmittel erhoben, mit dem die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, so ist das Verfahren zu unterbrechen und die Frage dem Präsidenten der zuständigen Landeskammer zur Entscheidung vorzulegen. Auf dieses Verfahren ist § 128 Abs. 3 und 5 sinngemäß anzuwenden…
…Möglichkeit einer pauschalierten Ermittlung der Bemessungsgrundlagen nach den jeweiligen Erfahrungen des Wirtschaftslebens beschließen. […] (11) Wird ein Rechtsmittel erhoben, mit dem die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, so ist das Verfahren zu unterbrechen und die Frage dem Präsidenten der zuständigen Landeskammer zur Entscheidung vorzulegen…
…7 WKG würden Landeskammern zur Bedeckung ihrer Aufwendungen festlegen können, dass die Kammermitglieder eine weitere Umlage zu entrichten haben. Es handelt sich hierbei um den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Als Bemessungsgrundlage gelte die Beitragsgrundlage gern. § 41 FLAG 1967 (= Dienstgeberbeitrag). Somit sei der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…
…das Bundesfinanzgericht die Klärung der Umlagenhöhe nach § 122 Abs. 10 WKG dem Präsidenten der zuständigen Landeskammer vorzulegen gehabt hätte, wird daraus verwiesen, dass dieser Weg nur für den Fall zu beschreiten ist, wenn die Umlagenpflicht dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach strittig ist…
…entrichteter Kammerumlagen begehrt wird, haben die Bundeskammer und die jeweils betroffene(n) Landeskammer(n) Parteistellung. Wird ein Rechtsmittel erhoben, mit dem die Umlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, so ist das Verfahren zu unterbrechen und die Frage dem Präsidenten der zuständigen Landeskammer zur Entscheidung vorzulegen. …
…fest, dass sie für das gegenständliche Rechtsgeschäft die Gebührenbefreitheit nach Art. 34 Budgetbegleitgesetz in Anspruch nehmen." Die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft erfolgte lt. Pkt IV. des Sacheinlagevertrages bereits vor Vertragsunterfertigung. Für die WK wurde der Sacheinlagevertrag von der Präsidentin B. und vom Direktor C…
…Beschlüsse der Geschäftsführung einstimmig zu fassen sind, wobei jedem Mitglied der Geschäftsführung eine Stimme zusteht. Sollte die einstimmige Beschlussfassung nicht möglich sein, wird die Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung vorgenommen, welche wiederum bei 'Patt-Situationen' die Entscheidung durch eine Schiedsstelle vorsieht (Präsident der Kammer der WTH…
…gesprochen. Auch der Präsident der Schweizer Gemeinde ***Ort4***, ***BC***, gibt am ***Datum8*** im Schweizer Magazin ,***5***' bekannt, dass die Familie bereits ,bei uns' leben und ,die Region' kennen würde (Beilage 2). Die in o.a. einheitlichen Artikeln berichtete Tatsache, dass der Familienwohnsitz der Bf. (und…
…wurde -aufgrund der gesetzlich gebotenen Anrechnung der Untersuchungshaft - mit Beschluss des ***Gerichtes*** vom ***Datum4*** zu ***AZ4*** aufgehoben. Zur ***X*** Die ***X*** war eine in ***Land X*** eingetragene Gesellschaft, die seit ***Datum5*** im hundertprozentigen Eigentum der ***A*** stand und deren Geschäftsführer bzw. Präsident der Abgabepflichtige war…