…Sie habe jedoch bis Ende 2023 immer alles an die Dienststellenadresse (Straße, Postleitzahl, Ort) gesandt. Daher seien wahrscheinlich die Fristen nicht eingehalten worden. Es wurden auch zwei "Einlieferungsbelege" (Postaufgabescheine) vom 4. Jänner und 5. Jänner 2024, die von zwei verschiedenen Postämtern in Deutschland entgegengenommen wurden…
…Magistratsabteilung 6, per Mail eine mit 7.8.2017 datierte Beschwerde gegen den Haftungsbescheid ein. Angeschlossen war die Ablichtung eines Postaufgabescheines vom 7.8.2017 (Einschreiben). Mit Vorhalt vom 5.3.2018 wurde der Bf. darauf hingewiesen, dass der angefochtene Bescheid am 12.7.2017…
…21. Oktober 2019 beantragt zu haben. Die Bf. hat weder die maßgeblichen Schriftsätze (in Abschrift) noch entsprechende Postaufgabescheine oder Auszüge aus dem von der Vertreterin geführten Postaufgabebuch zur Glaubhaftmachung ihrer Behauptungen vorgelegt, obwohl diese mehrfach vom Finanzamt und vom Bundesfinanzgericht angefordert wurden. Der Bf. war…
…2014 zur Post gegeben und ebenfalls als nicht behoben retourniert worden. Der Stellungnahme beigelegt waren Bescheidablichtungen sowie Ablichtungen der Postaufgabescheine und Kuverts samt Rückscheinen. In seiner Replik vom 12.12.2023 brachte der Bf vor, die Erledigungen der Abgabenbehörde seien 2014 an die falsche Adresse…
…Kopien von Belegen für die Jahre 2017 bis 2020 vor. Die auf 2019 und 2020 entfallenen Beträge liegen dabei weit unter dem oben errechneten Selbstbehalt. Diesem Schreiben waren weder Postaufgabescheine angefügt noch beinhaltete es die Behauptung, dass die Fragen im Mängelbehebungsauftrag des FA rechtzeitig beantwortete…
…auf die Rechtzeitigkeit der Einbringung der Beschwerde und ein Fristversäumnis sei damit nicht verbunden (vgl. Postaufgabeschein mit Einschreibvermerk auf dem Schreiben vom 25.1.2018 zeigen jedenfalls die fristgerechte Einreichung der Beschwerde). Weiters wurde im Betreff der "Beschwerde" vom 21.12.2018 eindeutig darauf hingewiesen…
…ein Fristversäumnis sei damit nicht verbunden (vgl. Postaufgabeschein mit Einschreibvermerk auf dem Schreiben vom 25.01.2018 zeigten jedenfalls die fristgerechte Einreichung der Beschwerde). Weiters sei im Betreff der "Beschwerde" vom 21.12.2018 eindeutig darauf hingewiesen worden, dass es sich um die Nachreichung der…
…dass die Postaufgabescheine den einzelnen Sendungen nicht zugeordnet werden können und deshalb keinen Nachweis über die Versendung darstellen können. Allerdings bieten die Lieferscheine und die Rechnungen in Verbindung mit den Gelangensbestätigungen in diesem Zeitraum ausreichend Beweis für die Versendung zu den Empfängern nach Deutschland. bb…
…an, dass im Eingaben-Evidenzbuch Unterlagen aufgezeichnet werden, welche an die Abgabenbehörde gesendet werden. Da dies im Normalfall genüge, würden nicht zusätzlich Postaufgabescheine oder auch etwaige Begleitschreiben in Evidenz gehalten. Eingaben an die Abgabenbehörde, die an Rechtmittelfristen gebunden sind, würden mittels Einschreiben beziehungsweise Rückantwortscheiben übermittelt…
…Die Berufungsfrist endete somit am 8.9.2006. Sodann wurden dazu folgende Fristverlängerungsanträge eingebracht: | Antrag vom | Post-Ausgangsbuch | Postaufgabeschein | beantragte Frist | 7.9.2006 | 7.9.2006 | | 31.10.2006 | 18.9.2006 | 18.9…
…eingeschrieben aufgegeben habe. Am 16.10.2020 habe die belangte Behörde ersucht, dieses Fristverlängerungsansuchen nochmals zu übermitteln und habe die steuerliche Vertretung den Schriftsatz samt Postaufgabeschein per E-Mail an die Behörde übermittelt. Nachdem die belangte Behörde die Beschwerde inhaltlich behandelt hat, sei die Beschwerdeführerin…
…angeordnete Postaufgabe als rein manuelle Tätigkeit nicht auf ihr tatsächliches Stattfinden kontrollieren. Die steuerliche Vertretung sei nicht dazu verpflichtet, anhand des Postaufgabescheines nachträglich die rechtzeitige Aufgabe der Sendung zu überprüfen. Es liege daher kein grobes Kontroll- und Überwachungsverschulden des steuerlichen Vertreters vor. Eine spätere Kontrolle…
…0084: Es hieße nämlich das Maß der insoweit dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers obliegenden "gehörigen Aufmerksamkeit" zu überspannen, wollte man ihm abverlangen, anhand des Postaufgabescheines nachträglich die rechtzeitige Aufgabe der Sendung zu überprüfen. So hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung (vgl. etwa das Erkenntnis vom 19…
…September 2021 nicht beigelegt und wurde darin auch nicht auf eine solche Beilage verwiesen. Der Postaufgabeschein betreffend die wie oben angeführte "Eingabe vom 23.2.21" oder eine mit einem Eingangsstempel der Abgabenbehörde/Bundesfinanzgerichtes versehene Ablichtung dieser Eingabe sind innerhalb der im Spruch dieses Beschlusses…
…Ferner enthält dieser Ausdruck die offenbar auf einem elektronischen Medium (Signaturpad) erfolgte händische Unterschrift sowie den in Lettern beigefügten Namen des Unterschreibenden ("p**"). Weiters übermittelte die belangte Behörde mit Datum 2.9.2019 eine Ablichtung des vom Postamt NN gestempelten Postaufgabescheines zur Sendung RO1****90AT…
…308 Tz 17). Das Maß der einem Vertreter obliegenden "gehörigen Aufmerksamkeit" würde durch die Verpflichtung überspannt, an Hand des Postaufgabescheines nachträglich die rechtzeitige Aufgabe der Sendung zu überprüfen. "Rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken" dürfen einer verlässlichen Kanzleikraft ohne nähere Beaufsichtigung überlassen werden (VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf1 (Erstbeschwerdeführer), Adr1 und Bfin2 (Zweitbeschwerdeführerin), Adr2, letztere vertreten durch V., Rechtsanwälte, Adr3, über die Beschwerden vom 9. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 5. Oktober 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 1. Juni 2022 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 12. Mai 2022 (***1***) und 24. Mai 2022 (***2***), vom 14. Juni…