…indem er, ohne übermäßige Opfer zu bringen, geeignete Maßnahmen trifft (Urteil Société Pipeline Méditerranée et Rhône, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung; s Rz 28 des zit Urteils). Die subjektiven Voraussetzungen, einen Antrag auf Erstattung und Erlass zu stellen waren nach Ansicht des BFG…
…indem er, ohne übermäßige Opfer zu bringen, geeignete Maßnahmen trifft (Urteil Société Pipeline Méditerranée et Rhône, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung; s Rz 28 des zit Urteils). Bei der Beurteilung ob im Einzelnen auch nach Art. 239 Abs. 2 ZK ein begründeter Ausnahmefall…
…ohne übermäßige Opfer zu bringen, geeignete Maßnahmen trifft (Urteil Société Pipeline Méditerranée et Rhône, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung)." Im vorliegenden Fall ist weder das objektive noch das subjektive Merkmal gegeben. Im Tenor zum oa Urteil judizierte der EuGH, dass Art 236 Abs…
…1.1.2011, nicht jedoch der Inkrafttretenstag 1.2.2011 aufzufinden. Der VwGH ignoriere das Urteil des EuGH in der Rs C-493/14, welches die Veröffentlichung der Mitteilung vom 7.2.2011 jedenfalls nichtig erkläre. Das BMF habe entgegen der Anordnung in § 4 Abs…
…wurde hiezu ausgeführt: "Zu Art. 72 (Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes): Die Energieabgabenvergütung war ursprünglich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil Adria-Wien-Pipeline betont, dass die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf alle Unternehmer dazu führen würde, dass die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche…
…hiezu ausgeführt: ,,Zu Art. 72 (Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes): Die Energieabgabenvergütung war ursprünglich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil Adria-Wien - Pipeline betont, dass die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf alle Unternehmer dazu führen würde, dass die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche Maßnahme…
…2 Abs. 1 eine Energieabgabenvergütung zugunsten von Unternehmen mit dem Schwerpunkt „Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter“ vorsah. Dienstleistungen waren von der Abgabenvergütung ausgeschlossen. 22 In seinem Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C ‑ 143/99, EU:C:2001:598), hat der…
…981 BlgNR 24. GP 10 und 141) führen zur Änderung des EAVG aus: "Die Energieabgabenvergütung war ursprünglich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil Adria-Wien-Pipeline betont, dass die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf alle Unternehmer dazu führen würde, dass die österreichische…
…267 UAbs. 2 AEUV kann ein Gericht dem Gerichtshof eine Frage zur Entscheidung vorlegen, wenn für das Gericht eine Entscheidung über diese Frage zum Erlass seines Urteils erforderlich ist bzw. es dieses Gericht für erforderlich hält. 10. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes spricht eine Vermutung…
…führen dazu aus: "Zu Art. 72 (Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes): Die Energieabgabenvergütung war ursprünglich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil Adria-Wien-Pipeline betont, dass die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf alle Unternehmer dazu führen würde, dass die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche…
…an (vgl. zu ähnlichen Konstellationen auch Lang, FJ 1998, 159 ff). Dem Gesetzgeber war die beihilfenrechtliche Problematik der Materie - im Hinblick auf die EuGH-Verfahren Adria-Wien Pipeline u.a., C-143/99, und Transalpine Ölleitung u.a., C-368/04 - bewusst. Die Neuregelung sollte…
…BGBl I 2010/111, eingeführt. Die Energieabgabenvergütung war ursprünglich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Nachdem der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil Adria-Wien-Pipeline aber betont hatte, dass die Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf alle Unternehmen dazu führen würde, dass die österreichische Energieabgabenvergütung eine allgemeine steuerliche Maßnahme und…
…BBG 2011 durchgeführten Änderungen im EAVG, nachdem der EuGH mit Urteil vom 8. 11. 2001, C-143/99, Rs. „Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke“ schon zu der in der Stammfassung enthaltenen Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eine staatliche Beihilfe iSd Art. 107 Abs…
…Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) möglich. b. Bereits in EuGH 8.11.2001, C-143/99, Rs „Adria-Wien Pipeline“, wurde die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe als staatliche Beihilfe iSd Artikel 107 Abs 1 AEUV qualifiziert. c. Die Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung in § 2 ENAVG mit der Energiesteuerrichtlinie…
…Energiebesteuerung in Österreich, S. 17). b. Mit Urteil vom 8. November 2001, C-143/99, „Adria-Wien Pipeline“, erkannte der EuGH zu Recht, dass nationale Maßnahmen, die eine Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie nur für Unternehmen mit Schwerpunkt „Herstellung körperliche Wirtschaftsgüter“ vorsehen…
…sie entweder aus Waren, die unter eine andere Position des Harmonisierten Systems fallen, oder aus Hohlprofilen der Unterposition 7304 49 des Harmonisierten Systems hergestellt worden sind. Zu dieser Regelung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21. September 2023, C-210/22…
…sie entweder aus Waren, die unter eine andere Position des Harmonisierten Systems fallen, oder aus Hohlprofilen der Unterposition 7304 49 des Harmonisierten Systems hergestellt worden sind. Zu dieser Regelung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 21. September 2023, C-210/22…
Steuerobjekt der USt ist im Haupttatbestand die einzelne Leistung. Besteuert wird nicht die Gesamtheit der vom Unternehmer an einen Abnehmer erbrachten Leistungen, auch wenn mehrere Leistungen auf einem einzigen Vertrag beruhen. Umfasst daher ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang mehrere selbständige Leistungen, so sind diese umsatzsteuerlich gesondert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr. , vertreten durch Prunbauer Rechtsanwalts GmbH, Schmerlingplatz 8, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V. mit § 11 Abs. 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 und die fachkundigen Laienrichter Laienri 1 und Laienri 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780 Schruns, betreffend Beschwerde…