…März 2005 gemäß § 295a BAO, da der mittels gerichtlichem Vergleich festgestellte Pflichtteilsergänzungsanspruch ein rückwirkendes Ereignis darstelle, das abgabenrechtliche Wirkung auf den Umfang des Abgabenanspruches für die Vergangenheit habe. Diesen Antrag hat das GVG mit Bescheid vom 24. Juni 2013 abgewiesen. Zur Begründung führt das GVG…
…den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2016 getätigten Zuwendungen, die insbesondere zwecks Abgeltung der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche der Noterben geleistet wurden. Die Abgabenbehörde kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die damals bekannten Beträge der Kapitalertragsteuer zu unterziehen seien. Es lägen Zuwendungen iSd § 27 Abs…
…vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den Pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht, es wurde ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen Die Leistungen der Stiftung zur Erfüllung des…
…gemäß § 201 Abs. 3 BAO vom 17.02.2017: Im Schriftsatz vom 17.02.2017 wird von der steuerlichen Vertretung der Bf Folgendes ausgeführt: In der Anlage werde die Kapitalertragsteuer-Anmeldung über die Auszahlung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches an A übermittelt. Das Verfahren xyz, Landesgericht B, sei…
…stellt einen geldwerten Vorteil dar, der grundsätzlich Gegenstand einer Zuwendung sein kann. Soweit die Einräumung der Nutzungsrechte in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgte, war sie allerdings nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen. Insoweit liegen in der…
…8.2014 sowie RV/6100579/2008 vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht; es wurde jeweils ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen…
…Nachlasses ging das Finanzamt nicht ein. A/5. Dagegen richtet sich der Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, in dem ausgeführt wurde: Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung seien gerichtlich durchsetzbare Pflichtteilsergänzungsansprüche keine Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG. Um zu klären…
…Fraberger/Haslinger, ZfS 2008). Demgegenüber sind Zahlungen, die in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgen, nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen. Insoweit stellen derartige Zahlungen an die Pflichtteilsberechtigten auch keine der Kapitalertragsteuer unterliegende Zuwendungen im…
…gesetzlichen Erbanspruch nach schweizerischem und österreichischen Erbrecht. Verwiesen werde auf VwGH vom 10.2.2016, 2014/15/0021, wonach Zuwendungen zur Abgeltung gerichtlich durchsetzbarer Pflichtteilsergänzungsansprüche grundsätzlich nicht vom Zuwendungsbegriff des § 27 As. 5 Z 7 EStG erfasst seien. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5…
…Mai 2003 gemäß § 295a BAO. Es solle die Schenkungssteuerbemessungsgrundlage (steuerpflichtiger Erwerb) um EUR 1.900.000,00 gemindert werden, da ein mittels gerichtlichen Vergleiches festgestellter Pflichtteilsergänzungsanspruch der X*** Y*** ein rückwirkendes Ereignis darstelle. Im Detail begründete die Bf. ihr Begehren wie folgt: Frau Y*** hat…
…Die Bf legte dem Antrag gemäß § 201 Abs. 3 BAO vom 17.02.2017 – unter Verwendung des amtlichen Vordrucks Ka 1 - eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung betreffend die Auszahlung des Pflichtteilsergänzungsanspruches bei. Auch wenn diese Kapitalertragsteuer-Anmeldung nicht in elektronischer Form erfolgte, so ist sie - aus der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. April 2011, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. Oktober 2016 betreffend Erbschaftssteuer, St.Nr. ***BF1StNr1***, Erf.Nr. ***1*** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch NNGmbH, über die Beschwerde vom 15.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.03.2015, Erf.Nr. zzz, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf. (vormals Bf), X., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. November 2011, Erf.Nr. 534.907/2011, betreffend Erbschaftssteuer zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2019 betreffend Grunderwerbsteuer (Stichtag: 14. Dezember 2018) zu Steuernummer…
VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des MMag. ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]*** ***[6]***, vertreten durch Mag. Manfred Takacs, Steuerberater, 7132 Frauenkirchen, Amtshausgasse 2, vom 2. 5. 2019, gegen die Bescheide des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X und Y in der Beschwerdesache Z, vertreten durch XY, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 30. Oktober 2013, Steuernummer betreffend Gebühren in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…