…durch Mag. Dieter Lukesch, vom 22. Februar 2013 betreffend die Haftung für Kapitalertragssteuer aufgrund des Zuflusses der Pflichtteilsergänzung an X***Y*** (9/2012) zu Recht erkannt: I) Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Aignerstraße 10 vertreten durch Mag. Dieter Lukesch | vom | 22. Februar 2013 | betreffend | die Haftung für Kapitalertragssteuer aufgrund des Zuflusses der Pflichtteilsergänzung an X*** Y*** zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 133 Abs…
…8.953.083 € die Schenkungssteuer nunmehr endgültig in Höhe von 447.654,15 € festgesetzt. 3. Klage auf Pflichtteilsergänzung In der Folge ist es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Witwe und dem Stiftungsvorstand gekommen, welche zunächst außergerichtlich bereinigt werden sollten (Korrespondenz hierüber seit dem 10…
…den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2016 getätigten Zuwendungen, die insbesondere zwecks Abgeltung der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche der Noterben geleistet wurden. Die Abgabenbehörde kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die damals bekannten Beträge der Kapitalertragsteuer zu unterziehen seien. Es lägen Zuwendungen iSd § 27 Abs…
…statt mit dem Wert für das Jahr 2006 (192.204,15) anzusetzen. Auch bei den Erben sollte dann der Wert für das Jahr 2015 angesetzt werden. Zu Punkt 4. Pflichtteilsergänzung führt der Bf. aus, im vorliegenden Erbfall gibt es drei Erben und einen Noterben (Pflichtteilbezieher)…
…Mit Einantwortungsurkunde vom 22. Oktober 2003 wurde der Bf der Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Daneben gab es mehrere Pflichtteilsberechtigte. Eine davon war die erblasserische Tochter M. M erhob Klage wegen Pflichtteilsergänzung gegen die Erbin. Am 02/05 verstarb M. In der Folge, am 23. 11…
…vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den Pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht, es wurde ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen Die Leistungen der Stiftung zur Erfüllung des…
…gemäß § 201 Abs. 3 BAO vom 17.02.2017: Im Schriftsatz vom 17.02.2017 wird von der steuerlichen Vertretung der Bf Folgendes ausgeführt: In der Anlage werde die Kapitalertragsteuer-Anmeldung über die Auszahlung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches an A übermittelt. Das Verfahren xyz, Landesgericht B, sei…
…gesetzlichen Erbanspruch nach schweizerischem und österreichischen Erbrecht. Verwiesen werde auf VwGH vom 10.2.2016, 2014/15/0021, wonach Zuwendungen zur Abgeltung gerichtlich durchsetzbarer Pflichtteilsergänzungsansprüche grundsätzlich nicht vom Zuwendungsbegriff des § 27 As. 5 Z 7 EStG erfasst seien. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5…
…Parteien dem Protokoll zufolge, dass mit der Zahlung dieser Beträge alle Forderungen und Ansprüche, die ihnen tatsächlich oder vermeintlich aus dem Titel der Pflichtteilsergänzung wegen Vorausempfängen und Zuwendungen des Erblassers zu seinen Lebzeiten wechselseitig und auch begünstigten Dritten gegenüber zustanden, abgegolten seien. Dieser Vereinbarung ist…
…8.2014 sowie RV/6100579/2008 vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht; es wurde jeweils ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen…
…Nachlasses ging das Finanzamt nicht ein. A/5. Dagegen richtet sich der Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, in dem ausgeführt wurde: Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung seien gerichtlich durchsetzbare Pflichtteilsergänzungsansprüche keine Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG. Um zu klären…
…Fraberger/Haslinger, ZfS 2008). Demgegenüber sind Zahlungen, die in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und damit zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgen, nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung getragen. Insoweit stellen derartige Zahlungen an die Pflichtteilsberechtigten auch keine der Kapitalertragsteuer unterliegende Zuwendungen im…
…2009, 2010, 2011 und 2012 Zahlungen aus dem Titel "Pflichtteil" an die im Testament ausdrücklich auf den Pflichtteil gesetzten Noterben geleistet und aufgrund der im Schrifttum herrschenden Ansicht zur Nicht-KEST-Pflicht von Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungszahlungen einer Privatstiftung, diese Zahlungen nicht der KESt unterworfen habe, da…
…Einzahlung von Kapitalertragsteuer auf das Abgabenkonto der Bf erfolgte jedoch nicht. Die Bf hat somit als Abzugsverpflichtete bzw. Haftungspflichtige zwar Kapitalertragsteuer einbehalten allerdings nicht abgeführt. Je nachdem, ob die Pflichtteilsergänzungszahlung eine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z. 7 EStG 1988 darstellt oder nicht…
…kein Vermögenswert zugekommen ist. Die Bf. hat aber im Zuge der Liegenschaftsübertragung auf alle Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- und Schenkungspflichtteilsansprüche ihrer Mutter als Übergeberin gegenüber verzichtet. Durch diesen Verzicht auf einen ihr zustehenden Vermölgenswert hat sich die Bf. freiwillig außerstande gesetzt, die von ihr aus ihrem laufenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. April 2011, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch X. Steuerberatung und Wirtschaftsberatung GmbH & Co KG, Adresse2, über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2019 betreffend Grunderwerbsteuer (Stichtag: 14. Dezember 2018) zu Steuernummer…