…2011 betrug der mtl. Kammerbeitrag für einen Rechtsanwaltsanwärter 10 Euro. Der für 10 Monate geleistete Betrag von 100 Euro ist nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 als Pflichtbeitrag zu einer gesetzlichen Interessenvertretung ebenfalls in Abzug zu bringen, weshalb neben den bisher…
…Ebner in Jakom, EStG, § 25, Rz. 13). Unter Pflichtbeiträgen iSd § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 werden dabei jene Beiträge verstanden, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten waren (vgl. Ebner in Jakom, EStG, § 25, Rz. 13). Wird zu einem späteren…
…und an die Österreichischen Ärztekammer (siehe Beilagen: Bestätigungen der Ärztekammer für Tirol) handle es sich um Pflichtbeiträge in statutenmäßiger Höhe zu einer gesetzlichen Interessenvertretung und folglich um zu berücksichtigende Werbungskosten. Die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungsjahre 2007 bis 2009 wurden je mit Datum vom 02.02…
…lit a EStG 1988 sind Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen als Werbungskosten anzuerkennen. Der Bf. hat die Aufwendungen für Betriebsratsumlagen, in den Unterlagen als "works council contribution" (OZ 10) abgebildet, für das Jahr 2022 geltend (zu den einzelnen Beträgen siehe…
…a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit…
…Rechtliche Beurteilung Kammerumlage: Gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 sind auch "Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen" Werbungskosten. Seitens des Bf. wurde die Zahlung der Kammerumlage an die österreichische Tierärztekammer im Beschwerdeverfahren zweifelsfrei nachgewiesen und wurden die…
…sich um Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen (zB Arbeitkammerbeiträge); Werbungskosten iSd. § 16 Abs. 1 Z 4 bzw. Z 5 EStG 1988 sind Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung bzw. Wohnbaufördungsbeiträge welche im Lohnabzugswege einbehalten werden. Die in der Beschwerde monierten Aufwendung des Bf. für eine Sterbevorsorge bzw…
…00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2008 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß von jährlich €214,56. Bei Steuerpflichtigen die einen Anspruch…
…erwähnten Pflichtbeiträgen jene versteht, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 3 Tz. 1). Den gegenständlichen Beiträgen der Arbeitnehmer zu der "Pensionseinrichtung der (X) Stadtwerke Aktiengesellschaft" liegt ein vergleichbarer Zwangscharakter nicht zu…
…Zuge des Antrags eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorgelegt, wonach sie im Jahr 2015 eine Betriebsratsumlage i.H.v. € 132,51 bezahlt hat. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit a EStG 1988 zählen zu den Werbungskosten u.a. Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich…
…47,62 und damit eine Einkommensteuer von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2009 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß…
…§ 25 Rz 13). Das Gesetz versteht unter Pflichtbeiträgen iSd § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 jene Beiträge, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind. Im vorliegenden Fall wurden der Bf., die seit 1.6.1993 in die Ärzteliste eingetragen und…
…oder Erhaltung der Einnahmen. … Werbungkosten sind auch: … 3. a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. … 7. Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung). … … 11. Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges, Kraftrades oder Fahrrades für Fahrten…
…a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit…
…1993, 93/14/0003; 16.12.2010, 2009/15/0189, mwN). Unter Pflichtbeiträgen versteht das Gesetz jene, die auf Grund einer ,Zwangsmitgliedschaft' zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten sind (vgl. VwGH 23.9.2010, 2007/15/0206). Die hier strittige Hinterbliebenenunterstützung nach § 38 Abs. 1 lit…
…EStG 1988, wonach Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen zu den Werbungskosten zählen, steuerlich berücksichtigt werden. Hinsichtlich der übrigen Ausgaben konnte der Beschwerde aus folgenden Gründen nicht stattgegeben werden. Bewirtungsaufwendungen fallen grundsätzlich unter nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Darunter sind Ausgaben zu verstehen, die…
…dass es sich bei der Rückzahlung der Pensionsbeiträge nicht um, wie vom Finanzamt fälschlicherweise bezeichnet, „Pflichtbeiträge“ im Sinne des EStG 1988 handeln würde. Das EStG 1988 verstehe unter Pflichtbeiträgen jene, die auf Grund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen zu entrichten seien (Hofstätter/Reichel, EStG 1988, …
…Dies umfasst auch Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen wie die Beiträge eines gewerblich tätigen Unternehmers zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung dieser Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist jedoch, dass die die Beitragspflicht begründende Tätigkeit eine Einkunftsquelle iSd L-VO darstellt…
…und der dort zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen Pflichtbeiträge im Sinne dieser Bestimmung vor, wenn sie aufgrund einer Zwangsmitgliedschaft zu gesetzlichen Interessenvertretungen zu entrichten sind, wie etwa Kammerumlagen. Die Interessenvertretungen müssen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruhen, weshalb nur Pflichtbeiträge an Körperschaften öffentlichen Rechts abzugsfähig sind.…
…Bf. in diesem den gesetzlichen Unterhalt für seine Tochter. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist unbestritten. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 stellen Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen Werbungskosten dar…