…wie im vorliegenden Fall, einzelne Bestimmungen einer Norm im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO…
…5 GebG (Fellner) Rz 166b). Die Erlassung eines Bescheides auf Grundlage der Bestimmung des § 201 BAO an den Bestandnehmer kommt daher nicht in Betracht. Es ist daher zu prüfen, ob der Bf. als Bestandnehmerin überhaupt eine Legitimation zur Antragstellung nach § 201 BAO zukommt. Der Antrag…
…wie im vorliegenden Fall, einzelne Bestimmungen einer Norm im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO…
…nicht entgegen, wen der Antrag (also im Revisionsfall: die Feststellungserklärung der HH GmbH & atypisch Still) vor diesem Zeitpunkt eingebracht wird und die Abgabenfestsetzung zu einer Gutschrift führen würde. Der vorliegenden Säumnisbeschwerde gemäß § 284 Abs. BAO zur Durchsetzung der Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung abgeleiteter Bescheide gemäß §…
…beantwortet wird. Da Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage fehlt, ob ein Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen von Amts wegen aufzuheben ist, wenn ein Feststellungsbescheid nicht rechtmäßig zugestellt wurde und in der Folge der vom Feststellungsbescheid ("Nichtbescheid") abgeleitete Einkommensteuerbescheid, der zu einer Nachforderung geführt hat…
…von der Vorgangsweise der Abgabenbehörde abhängen dürfen, nämlich davon, ob zunächst lediglich der zur Nachforderung führende Bescheid erlassen wird oder ob beide Maßnahmen in einem Bescheid vorgenommen werden, was in der Regel zweckmäßiger ist (Anmerkung: und im Hinblick auf § 300 BAO seit 2014 bei Beschwerdeerledigungen…
…Pflicht zur Bescheiderlassung (bzw. -aufhebung) das Recht auf eine willkürliche (Nicht-) Entscheidung eingeräumt wird, ist nicht nachvollziehbar. In dem vom Bf. ins Spiel gebrachten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.09.1971, 1138/70, traf dieser aufgrund seiner vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bestehenden Zuständigkeit zur…
… 284 Abs. 1 BAO zur Anwendung gelangt. Wie der Verwaltungsgerichtshof in der oben zitierten Entscheidung vom 22.5.2014 ausgesprochen hat, besteht ein subjektives Recht der Partei auf Entscheidung der Behörde, wenn eine Verpflichtung der Behörde zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht. Dieses subjektive Recht…
…Diese Pflicht besteht ab Verständigung (Abs. 4) auch für den Beschwerdeführer. § 295 BAO lautet auszugsweise: § 295. (1) Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides…
…Behörde hat - im Rahmen ihrer Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes (§ 115 BAO) - ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen und ist dabei auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen…
…Anspruchszinsenbescheid zu erlassen ist, wenn der zugrundeliegende Bescheid (etwa durch eine Änderung des wiederum ihm zugrundliegenden Feststellungsbescheides) abgeändert wird (vgl. VwGH vom 5. September 2012, 2012/15/0062). Anspruchszinsen gehören nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und sind zur festzusetzenden Abgabe…
…Eine solche Aufhebung unter Zurückverweisung wirkt ex-tunc, wodurch das Verfahren in die Lage zurücktritt, in der er sich vor Erlassung des nun aufgehobenen Bescheides befunden hatte. Dies hat zur Folge, dass nicht nur der angefochtene Bescheid beseitigt wird, sondern auch von ihm zwingend abgeleitete…
…etwa - zur Rechtslage nach § 278 Abs. 1 BAO i. d. F. FVwGG 2012 - VwGH 9. 9. 2015, Ra 2015/16/0037). Zulässig ist sie nach dem Gesetz erstens, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
…wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Die prozessuale Bindung von - wie im vorliegenden Fall - abgeleiteten Bescheiden kommt nur dann zum Tagen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden…
…Behörde hat - im Rahmen ihrer Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes (§ 115 BAO) - ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen und ist dabei auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen…
…Pflicht zur Namhaftmachung verletzt oder unterbleibt sie, kann die Abgabenbehörde eine der abgabenrechtlich vertretungsbefugten Personen mit Bescheid als gemeinsam Bevollmächtigten bestellen. Dabei ist diejenige Person zu bestellen, die die Abgabenbehörde hiefür am geeignetsten hält. Dieser Bescheid wurde von der Abgabenbehörde am 15.5.2012 erlassen…
…Behörde hat - im Rahmen ihrer Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes (§ 115 BAO) - ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen und ist dabei auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen…
…in Aussicht gestellt worden, eine Begründung, warum dieser Gedanke wieder verworfen worden sei, führe er aber nicht aus. Darüber hinaus sei die Begründung des Bescheides mangelhaft. Es sei unterlassen worden, die aus dem Sozialversicherungsauszug der ÖGK abgeleiteten Basiszahlen sowie das Schätzverfahren anzuführen. Sie enthalte auch…
…worden, welche den Verdacht hätten entkräften können. Zur Ermessensübung sei festzuhalten, dass im Hinblick auf die Höhe der voraussichtlichen Abgabennachforderung keinesfalls von Geringfügigkeit ausgegangen werden könne, weshalb die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages als geboten erscheine. Um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne…
…Behörde hat - im Rahmen ihrer Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes (§ 115 BAO) - ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen und ist dabei auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen…