…Gericht eingebracht hat. Inzwischen ist alles wieder in der Ordnung. In Polen betreiben wir keine Landwirtschaft.“ Nach Durchführung ergänzender Ermittlungen anerkannte das Finanzamt aufgrund eines Vorhaltes den Anspruch auf Ausgleichszahlung für November 2014 aufgrund des Vorliegens einer gleichgestellten Situation (Zahlung der Bauarbeiter-Urlaubskasse vom 1…
…des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt. Art. 1 lit. i der Verordnung Nr. 883/2004 lautet: "Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: ... i) ,Familienangehöriger': 1. i) jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach…
…dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: a) „Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt; b) „selbstständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation…
…des Familienbeihilfenanspruches vom 27.09.2024 wurden aus Polen bezogene Leistungen der Österreichischen Familienbeihilfe angerechnet. Höhe der anzurechnenden ausländischen Familienleistung wurde auf folgende Beträge korrigiert: 11/2024 10/2026 Differenzzahlung PL PL 4.003,84 Minderjährig (§ 2 (1) lit. a) Überprüfung Beschäftigung, Beschäftigung gleichgestellte Situation…
…Beschäftigung" bzw. "selbständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt. Somit sind (wie auch der VwGH im Erk. 2011/16/0236…
…com). Das Pflegegeld "zasiłek pielęgnacyjn" iHv 215,84 PLN monatlich wird einkommensunabhängig gewährt und ist, als eine in Polen erbrachte Familienleistung, die in Österreich dem Erhöhungsbeitrag zur Familienbeihilfe entspricht, bei der Berechnung der österreichischen Ausgleichszahlung zu berücksichtigen (vgl https://gopsjasienica.naszops.pl/swiadczenia-rodzinne-i…
…der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) unter den "sonstigen Leistungen" als "Sonderleistungen für Kinder mit Behinderungen" zu finden und hat somit denselben Status wie der österreichische Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung. Die zuständigen Behörden in Polen haben im gegenständlichen Fall die Leistung "zasiłek pielęgnacyjny" ebenfalls…
…Das Ehepaar besitzt als Familienwohnsitz in Polen seit 22.02.2010 ein Eigenheim und ein kleines Grundstück. Die einfache Strecke vom Berufswohnsitz zum polnischen Familienwohnsitz beziffert der Bf mit 500 km und die Kosten mit 12 Cent je km bei 30 Fahrten p.a. Für…
…zweifelsfrei, dass die polnischen Behörden das in Polen ausbezahlten Pflegegeld zurecht als Familienleistungen behandelt und bestätigt haben (BFG vom 03.03.2025, RV/7100188/2025). Auch ist das polnische Pflegegeld in der Missoctabelle (Vergleichsdatenbank der EU unter anderem für die jeweiligen Familienbeihilfen) unter "3. Sonderleistungen…
…Pflegeleistung beantragt bzw erhält, muss demnach eine Pflegeleistung erbringen. Folglich handelt es sich bei diesem Pflegegeld um eine betreuungsähnliche Geldleistung. Das in Polen gewährte Pflegegeld (świadczenie pielęgnacyjne) unterscheidet sich von der österreichischen Familienbeihilfe hinsichtlich Sinn und Zweck, der Voraussetzungen für ihre Gewährungen, der Höhe (in…
…ist zumindest seit Februar 2011 als unselbständiger Fliesenleger in Österreich beschäftigt. Seine Arbeitsstätten befanden sich im Streitjahr alle im Großraum Wien. Die Ehefrau des Beschwerdeführers wohnt zusammen mit ihren drei volljährigen Töchtern und zwei Enkelinnen im Gemeindegebiet von ***Wohnort*** in Polen und erzielte im Beschwerdejahr…
…Perioden statt, damit er nicht bei jeder Fahrt nach Polen das Auto abgeben müsse. Wenn dies zutreffen würde, dann müsste der Bf. auch polnische Tankrechnungen haben, da es unwahrscheinlich sei, die Strecke Wien-Z.-Wien nur mit einer Tankfüllung zurückzulegen. Die Pflegeleistungen des Bf. und…
…2 Buchstabe a) als auch Buchstabe b) nicht heranzuziehen wären - Art. 13 Abs. 2 Buchstabe f) zum Tragen, denn die belangte Behörde hat einen Sachverhalt, dass der Beschwerdeführer im Streitzeitraum weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften unterlegen wäre (etwa im Streitzeitraum in Polen abhängig beschäftigt gewesen oder…
…dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: a) "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt; b) "selbstständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation…
…Differenzbetrag als Ausgleichszahlung. Gemäß § 3a Abs. 1 BPGG haben Unionsbürger nur dann Anspruch auf österreichisches Pflegegeld, wenn nicht ein anderer Unionsstaat nach der VO (EG) 883/2004 für Pflegeleistungen zuständig ist. 3.2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist ausschließlich, ob das in Polen bezogene…
…Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. III. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die in Polen lebende Beschwerdeführerin (Bf) beantragte mit dem amtlichen Formular Beih 38…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Daher kann die unter die polnischen Rechtsvorschriften fallende Mutter (Großmutter) den Anspruch des unter die österreichischen Rechtsvorschriften fallenden Vaters nach…
…dar. Da sich das in Polen gewährte Pflegegeld (świadczenie pielęgnacyjne) seit 2024 hinsichtlich Sinn und Zweck, der Voraussetzung für ihre Gewährung sowie der Leistungsberechtigten nicht wesentlich von der österreichischen Familienbeihilfe unterscheidet, ist es an die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen. Die Bescheidbeschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen.…
…unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtige Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär (oder gar keinen) Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach dem nationalen Recht zu beurteilen (vgl. auch BFH 4.2.2016, III R 17/13 betreffend im Haushalt der Mutter in Polen lebendes…
…2 Buchstabe a) als auch Buchstabe b) nicht heranzuziehen wären - Art. 13 Abs. 2 Buchstabe f) zum Tragen, denn die belangte Behörde hat einen Sachverhalt, dass der Beschwerdeführer im Streitzeitraum weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften unterlegen wäre (etwa im Streitzeitraum in Polen abhängig beschäftigt gewesen oder…