IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ö L in der Beschwerdesache A.P, vertreten durch Dr. J.L, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Str. 24, 12x K., über die Beschwerde vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 14. März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gernot Palensky in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Rosetta Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH, Hauptstraße 58, 2371 Hinterbrühl, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5…
…seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann, Tagesgelder zu erhalten hat, sind diese im Rahmen der Bestimmungen des § 26 Z 4 lit. b und d EStG steuerfrei. Als Dienstort gilt der sich aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf*** in Liqu., ***Bf-Adr*** vertreten durch ***Bf-Vertr**, Rechtsanwalt, ***Bf-Vertr-Adr***, als Liquidator, über die Beschwerde vom 27. Februar 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen, die auf die in den §…
…99/14/0040). Im gegenständlichen seien laut Aktenlage zwar Löhne und Gehälter im Haftungszeitraum ausbezahlt, die damit fälligen Abgaben jedoch nicht entrichtet worden. Durch die Schlechterstellung des Abgabengläubigers habe der Vertreter seine Pflicht zur Gleichbehandlung der Gläubiger im abgabenrechtlichen Sinne verletzt. Die Vorlage einer Liquiditätsaufstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A.M., (Bf.) vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 26.6.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 1/23 zu Recht…
…im Haftungszeitraum ausbezahlt wurden, die fälligen lohnabhängigen Abgaben jedoch nicht entrichtet wurden. Weiters wäre der Beschwerdeführer der Aufforderung, eine Liquiditätsaufstellung vorzulegen, nicht nachgekommen. Schließlich wurde darauf verwiesen, dass die Uneinbringlichkeit mit 25.9.2021 festgestellt wurde und danach umgehend ein Haftungsverfahren eingeleitet wurde. Vorlageantrag Im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. J.O in der Beschwerdesache G.F gegen den Bescheid des Finanzamtes Ä betreffend Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der I- Handelsgesm.b.H. nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. März 2015 in Anwesenheit…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 K am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache P.H, vertreten duch G. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes K vom 28…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
…vor. Sowohl die Lehre (Juridicum der rechtswissenschaftlichen Universität) als die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater (in den Fortbildungsseminare) lehren den Wegfall der Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang des Gleichbehandlungsprinzips unter oder zwischen den Gläubigern. Ich bitte daher das BFG zu einer entsprechenden Stellungnahme. Jedenfalls informiere ich, dass…
…Bf. als auch die beiden anderen kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Gesamtbetrag von 38.807,21 € heran. Dieser Haftungsbetrag setzt sich zusammen aus Lohnsteuer 2011 (20.577,45 €), Dienstgeberbeitrag 2011 (5.005,36 €)…
…| Quotenbetrag 1: € 27,16 | | Quote: 17,83% | | Der maximale Haftungsbetrag beträgt € 41,64. Im Sanierungsverfahren wurde eine Quote in der Höhe von € 43,35 auf diese Abgabe entrichtet. Es wurde somit mehr als der maximale Haftungsbetrag entrichtet…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Gerhard Groschedl, die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA sowie die fachkundigen Laienrichter **L1** und **L2** in der Beschwerdesache **Bf**, **Adr**, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, Hauptstraße 58, 7033 Pöttsching, über die Beschwerde des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse 2/2/8, 2372 Gießhübel, über die Beschwerde vom 1.7.2013 gegen den Haftungsbescheid des ***MA*** vom 28.5.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pagitsch, der Richterin Dr. Anna Radschek sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 2. August 2017 gegen den Haftungsbescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache von Herrn Mag. A. B., Wien, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 25. Oktober 2017 gegen den Haftungsbescheid des…