…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…im Ausmaß von 10,87 ha zu einem jährlichen Pachtzins von 6.500,- Euro pro Jahr. Diese Einnahmen standen dem Beschwerdeführer aufgrund einer Zession der Pachtzinsforderung nicht zur Verfügung. Zudem erzielte der Beschwerdeführer in den Streitjahren im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Einnahmen aus…
…nicht vollständig nachkomme. Ein fremder Dritter hätte spätestens nach einigen Monaten den Pachtvertrag beendet. Sicherlich würde ein fremder Dritter nicht über 8 Jahre untätig bleiben, zumal bereits für einen Großteil der Pachtzinsforderung die Möglichkeit der zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit nach § 1484 ABGB verloren gegangen sei. Den einzigen…
…insbesondere aus -der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes -der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4.Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…ins Treffen, dass: - die Verbindlichkeiten der Pächterin i.W. beglichen wurden; teilweise offen geblieben seien lediglich die Pachtzinsforderungen der Beschwerdeführer - die in der Bilanz 2013 aufscheinenden Bankverbindlichkeiten i.H.v. ca. € 9.000,00 bis Ende 2014 großteils beglichen worden seien - Unterlagen, die belegen…
…Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden." Fest steht im gegenständlichen Fall…
…der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. § 107 EStG 1988…
…Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. Private Grundstücksveräußerungen sind gemäß §…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes – der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich…
…aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden…
…insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten…
…der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes – der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. § 29 EStG 1988…
…Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. Einkunftsarten, Einkünfte…
…begehren. Der Pächter verzichtet, mag der Vertrag fristlos oder nach ordnungsgemäßer Kündigung aufgelöst werden, auf das Recht, Pachtzinsforderungen mit etwaigen Gegenforderungen zu kompensieren. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm keine zu. VII. Aufsichtsrecht des Verpächters Der Verpächter oder sein Beauftragter ist befugt, die verpachteten Räume auch ohne Zustimmung…