…werde, seien auch die Vermittlungsumsätze in Österreich nicht umsatzsteuerbar. Der Leistungsort aus Wettvermittlungen ab 1.1.2010 bestimme sich nach der Generalklausel des gültigen § 3a Abs. 6 UStG: Der Ort des Vermittlungsumsatzes liege am Ort des Leistungsempfängers, die Vermittlungsumsätze seien somit in Österreich nicht umsatzsteuerbar…
…werde, seien auch die Vermittlungsumsätze in Österreich nicht umsatzsteuerbar. Der Leistungsort aus Wettvermittlungen ab 1.1.2010 bestimme sich nach der Generalklausel des gültigen § 3a Abs. 6 UStG: Der Ort des Vermittlungsumsatzes liege am Ort des Leistungsempfängers, die Vermittlungsumsätze seien somit in Österreich nicht umsatzsteuerbar…
…usw. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist der Ort der sonstigen Leistung der Lokalinhaber an die Spieleveranstalter am Ort des Standortes des Glückspielgeräts und nicht entsprechend § 3a Abs 6 UStG am Ort des Empfängers der sonstigen Leistung (in e). Der EuGH hat in seinem Urteil…
…3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Vor dem Hintergrund der obigen Sachverhaltsfeststellung und der vorgenommenen Beweiswürdigung kann daher keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, dass die belangte Behörde auch im vorliegenden Fall die beschwerdegegenständlichen Vermittlungsumsätze des Beschwerdeführers unter Annahme…
…Nach der geltenden Rechtslage richtet sich der Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Dienstleistungen - worunter auch das Anbieten von elektronischen Lotterien an Endverbraucher fällt (B2C) — nach jenem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Befindet sich der Sitz des betreibenden Unternehmers (A…
…BFG 27.05.2019, RV/2100552/2018). Vor dem Hintergrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen und der vorgenommenen Beweiswürdigung sind daher die beschwerdegegenständlichen Vermittlungsumsätze des Beschwerdeführers nicht der österreichischen Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die steuerpflichtigen Umsätze der Streitjahre ändern sich daher wie folgt: | | 2014 |…
…Telefonaten ausgehen würde, wäre eine solche völlig untergeordnete betriebliche Nutzung eines Telefonanschlusses am Wohnsitz des Herrn ***10*** nicht geeignet, einen Ort der Geschäftsleitung für die ***Bf1*** in Österreich zu begründen. Soweit darüber hinaus weitere betrieblich bedingte Telefonate von der Behörde vermutet werden, bleibt es bei…
…ab 2010 gem § 3a Abs. 7 UStG 1994 am Sitz des leistenden Unternehmers steuerbar gewesen seien. Die Umsätze der Bf seien nach Ansicht der Bf Vermittlungsumsätze B2B. Für diese gelte bis 2009: „Die Regelung für Vermittlungsleistungen galt nicht bei der Vermittlung von Katalogleistunge (§ 3a Abs…
…dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 setzte Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG, ABl. L 145, S. 1 (6. EG-Richtlinie), um, der abweichend von der Grundregel des…
…sich uns nicht erschließenden Sachverhalt. Der Satz "Nach dem vorliegenden Programm sind die Aufwendungen grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen" wäre als zusammenfassendes Ergebnis nach ausführlicher Darlegung des Sachverhalts und einer eingehenden Würdigung der Elemente der Veranstaltung denkbar. So ist er Basis und Ergebnis der rechtlichen…
…Dies wurde im Firmenbuch am 13.12.2018 eingetragen. Die Zurücklegung mehr als 6 Jahre nach der Anteilsabtretung steht in keinem Zusammenhang mit der Abtretung im Jahr 2012 sodass der Tatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG bis zur Zurücklegung nicht erfüllt…
…der Vermittlungsumsätze nach Schweizer Steuerrecht nichts zu ändern. Eine Nachweisführung über die Besteuerung sei nicht notwendig. Selbiges gelte für nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen oder Gutschriften. Im Vorlagebericht vom 17.9.2019 wies das Finanzamt nochmals darauf hin, dass die tatsächliche Leistungserbringung nach den Angaben des…
…erklärte und versteuerte diese Provisionseinnahmen in der UVA 7-9/2015. Gleichzeitig machte die Bf. in derselben UVA im Zusammenhang mit diesem Vermittlungsumsatz Vorsteuern geltend, die aus an sie mit gesonderter Umsatzsteuer fakturierten Vermittlungsleistungen der ***3*** GmbH (idF G GmbH) und der ***4*** GmbH (A…
…der festgestellten Hausverkäufe von der Bf. tatsächlich zur Erzielung eines auf Dauer angelegten, steuerpflichtigen Vermietungsumsatzes verwendet worden ist. Die bloße Herstellung der betreffenden Gebäude und die bloße Möglichkeit sie für steuerpflichtige Umsätze zu nutzen, erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 12 Abs. 10 UStG. Hinsichtlich…
…Sinne des Abs. 5 Z 3 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der…
…Abs. 8 UStG 1994 wird eine Vermittlungsleistung an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Der Vermittler führt zwar einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht aber selbst außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches. Die…
…Abs. 8 UStG 1994 wird eine Vermittlungsleistung an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Der Vermittler führt zwar einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht aber selbst außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches. Die…
…Drittländern ansässige Dienstleistungsempfänger erbracht werden, an dem Ort besteuert werden, an dem der Dienstleistungsempfänger ansässig ist (Empfängerortsprinzip). Die Umsetzung des Empfängerortprinzips für Telekommunikationsdienstleistungen an im Drittland Ansässige ist explizit als Ziel der Regelungen der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) genannt. Auch die Richtlinie 2008/8…
…dar. Diese sonstige (Haupt-)Leistung würde am Ort der deutschen Betreiber (§3a Abs. 12 UStG = Art. 9 Abs. 1 der MWSt.-RL) ausgeführt, und unterliege nicht dem Reverse-Charge-Systems (§19 Abs. 1 UStG) des österreichischen Umsatzsteuerrechtes. In den Beschwerden gegen die Umsatzsteuerbescheide wurde…
…in der hier maßgeblichen Fassung wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt…