…Zwangsstrafenbescheides an die Bf ad personam trotz aufrechter genereller Zustellvollmacht der steuerlichen Vertretung strittig. 3.1.2.1. Verpflichtung zur Meldung nach den Bestimmungen des WiEReG und Zuständigkeitsübergang durch die Organisationsreform 2021 Gemäß § 3 Abs 1 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) haben die Rechtsträger (u.a…
… 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Das Bundesfinanzgericht ist für Säumnisbeschwerden zuständig. Mit 1.1.2021 wurde unter anderem der Bereich der Finanzämter in Österreich neu organisiert (Finanz-Organisationsreform). An die Stelle der bis zum 31.12.2020 jeweils örtlich zuständigen Finanzämter mit allgemeinem…
…Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist. § 323b BAO trägt die Überschrift "Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Finanz-Organisationsreform 2020" und normiert: (1) Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe treten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am 1. Jänner 2021 an die Stelle des jeweils am…
…3.1.2. Rechtliche Würdigung (Spruchpunkt I teilweise Stattgabe) II.3.1.2.1. Verpflichtung zur Meldung nach den Bestimmungen des WiEReG und Zuständigkeitsübergang durch die Organisationsreform 2021 II.3.1.2.2. Zustellvollmacht und ihre rechtlichen Konsequenzen II.3.1.2.3. Parteiwille in…
… 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Das Bundesfinanzgericht ist für Säumnisbeschwerden zuständig. Mit 1.1.2021 wurde ua der Bereich der Finanzämter neu organisiert (Finanz-Organisationsreform). An die Stelle des zum 31.12.2020 zuständigen Finanzamtes Wien 4/5/10 trat im gegenständlichen Fall…
…mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Mit 1.1.2021 wurde im Bereich der Finanzämter eine Organisationsreform durchgeführt. An die Stelle des zum 31.12.2020 zuständig gewesenen Finanzamtes ***1*** trat das Finanzamt Österreich. Die diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung lauten: § 323b …
…wenn sie nicht zulässig ist. Das Bundesfinanzgericht ist für Säumnisbeschwerden zuständig. Mit 1.1.2021 wurde ua. der Bereich der Finanzämter neu organisiert (Finanz-Organisationsreform). An die Stelle des zum 31.12.2020 zuständigen ***FA*** trat im gegenständlichen Fall das Finanzamt Österreich. Die diesbezüglich maßgeblichen…
…wurde an das zuständige Bundesfinanzgericht weitergeleitet und langte hier am 27. Jänner 2021 ein. Mit 1.1.2021 wurde im Bereich der Finanzämter eine Organisationsreform durchgeführt, an Stelle des zum 31.12.2020 zuständigen Finanzamtes ***1*** trat das Finanzamt Österreich. Die diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen der…
…der Beschwerdefrist einer zuständigen Behörde oder dem Bundesfinanzgericht zukommt. Die Rechtsmittelbelehrung im Straferkenntnis weicht nicht von der Rechtslage ab, weshalb § 140 Abs. 4 FinStrG nicht anwendbar ist. Mit dem 2. Finanz-Organisationsreformgesetz, BGBl. I Nr. 99/2020, wurden in § 54a Bundesabgabenordnung (BAO) neue Regelungen zu…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt nach Ansicht des Gerichtes vor: Ob nämlich § 59 BAO idgF auch auf Fälle der Modernisierung der Finanzverwaltung im Zuge des Finanz-Organisationsreformgesetz (BGBl. I 104/2019) anwendbar ist, ist höchstgerichtlich noch nicht entschieden…
…als das allgemein örtlich zuständige Finanzamt auch für WiEReG-Zwangsstrafverfahren zuständig war; eine Zuständigkeit, die im Rahmen des Finanz-Organisationsreformgesetz - FORG (985/A) in Gesamtrechtsnachfolge auf das FAÖ übergegangen sei. Demzufolge sei unbestreitbar, dass - sofern man der erfolgten Vollmachtsbekanntgabe Bedeutung beimisst - diese bei der zuständigen…
…gegenüber wirksam sei, gegenüber der sie erklärt würde und 3. dass aus den Übergangsbestimmungen des § 323 b Abs. 1 und 2 BAO (zur Organisationsreform) abzuleiten sei, dass (nur) diejenigen Vollmachten (für WiEReG-Zwangsstrafenverfahren), welche am 31. Dezember 2020 einem Finanzamt bekannt waren, ab dem 1…
…bemerken: Gemäß § 10a Abs 3 Z 4 AVOG 2010-DV, BGBl II 165/2010 idF BGBl II 439/2019 (die AVOG 2010-DV trat infolge der Finanz-Organisationsreform mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft; siehe dazu Art 34 FORG-Anpassungsverordnung, BGBl II 579…
…ebenfalls an das Finanzamt Graz-Stadt gerichtet. Dazu ist Folgendes zu bemerken: Mit 1.1.2021 wurde ua der Bereich der Finanzämter neu organisiert (Finanz-Organisationsreform). Das Finanzamt Graz-Stadt ist seit dem 1.1.2021 nicht mehr existent (vgl § 33 AVOG 2010 idF BGBl…
…steuerlichen Vertreter eingebrachte Beschwerde als auch der nach Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung erhobene Vorlageantrag waren zutreffend an das Finanzamt Österreich adressiert worden. Dieses Beschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht zu RV/5100793/2022 anhängig. 2) Rechtslage und Erwägungen Mit dem 2. Finanz-Organisationsreformgesetz, BGBl I Nr. 99/2020…
…61 Abs 1 BAO würden überschritten werden, dann wäre nach Abs 3 leg cit auch für die Kapitalertragsteuer das Finanzamt für Großbetriebe sachlich zuständig. Die in § 323b BAO normierten Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Finanz-Organisationsreform 2020 lauten wie folgt: "§ 323b. (1) Das Finanzamt Österreich…
…keine Säumnis vorliege, weil das Finanzamt X im Zeitpunkt des Einlangens der Säumnisbeschwerde nicht mehr existiert habe, ist ihr folgendes zu entgegnen: Das Finanzamt Österreich ist aufgrund der Finanz-Organisationsreform 2020 mit 1. Jänner 2021 an die Stelle des Finanzamtes X getreten, das bis dahin…
…worden ist. § 323b BAO sieht ua. folgende Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Finanz-Organisationsreform 2020 vor: "(1) Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe treten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich am 1. Jänner 2021 an die Stelle des jeweils am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen…
…1 BFGG gehören gemäß § 1 Abs. 3 Z. 2 BFGG, Fall 2, idF des Finanz-Organisationsreformgesetzes - FORG, BGBl I 2019/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2021 auch Entscheidungen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gegen das Amt für…
…I 23/2020 (3. COVID-19-Gesetz) außer Kraft gesetzt. Der gegenständliche Vorlageantrag wurde am 28.12.2018 eingebracht und unterliegt daher dem Anwendungszeitraum des AVOG. Bis zur Finanz-Organisationsreform ab dem 01.01.2021 bestanden Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis, mit erweitertem Aufgabenkreis und ein…