…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember 2025 betreffend Ordnungsstrafen 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…mittels E-Mail. Hierin fanden sich die zu beurteilenden Äußerungen, welche nach Ansicht der Abgabenbehörde Anlass zur Verhängung einer Ordnungsstrafe in der im angefochtenen Bescheid bestimmten Höhe gebildet haben. Ihr Inhalt wird nachstehend vollständig im Wortlaut, allerdings unter Weglassung von Eigennamen wiedergegeben: "Sehr geehrter Herr ! …
…3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 25. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. Februar 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***4…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Februar 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Jänner 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I…
…4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 25. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. Februar 2016 betreffend eine Ordnungsstrafe über 500 €, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14. März 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***5…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. Juni 2020 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe nach der am 23.3.2021 am Bundesfinanzgericht in Wien über Antrag der Partei (§ 78 BAO i. V. m. …
…an wie auf den Endzweck der Eingabe. Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit entschuldigt werden, dass die Behörde die mit Ordnungsstrafe geahndete Äußerung veranlasst oder provoziert haben sollte. Bei der Lösung der Rechtsfrage, ob eine schriftliche Äußerung den Anstand verletzt, ist auch zu berücksichtigen…
…23. November 2020 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19. November 2020, ***1***, betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe gemäß § 112 BAO, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
… 112 Abs. 3 BAO kann Abgabenbehörde gegen Personen, die sich in schriftlichen Eingaben einer beleidigenden Schreibweise bedienen, eine Ordnungsstrafe bis € 700,00 verhängen. Eine beleidigende Schreibweise in einer schriftlichen Eingabe an die Abgabenbehörde iSd § 112 Abs. 3 BAO liegt dann vor, wenn die vom…
…den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vom 29.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.01.2016 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 2. Juni 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 28. Mai 2025 betreffend zwei Ordnungsstrafen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…zufolge § 56 Abs. 2 FinStrG - nur bedeuten, dass anstelle einer Abgabenbehörde eine Finanzstrafbehörde mit der Einhebung und zwangsweisen Einbringung zu beauftragen ist, zumal die Einhebung von Zwangs- und Ordnungstrafen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde obliegt. Wäre hingegen eine Abgabenbehörde zu beauftragen…
…das Einkommensteuerverfahren 2021) eine Ordnungsstrafe in Höhe von 200,00 Euro verhängt. II. Über den Beschwerdeführer wird gemäß § 112 Abs. 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise in der Beschwerde vom 23. August 2023 (betreffend das Einkommen-steuerverfahren 2022) eine weitere Ordnungsstrafe in Höhe von 400,00…
…Bescheid der belangten Behörde Zollamt X. vom 09.07.2018, Zahl, betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 16.07.2012 zu StNr. 000/0000 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe gemäß § 112 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit den Bescheiden vom 18. Jänner 2016 setzte das Finanzamt eine Ordnungsstrafe in Höhe von € 500,00 und eine Zwangsstrafe in Höhe von € 1.000,00 fest. Die Verbuchung erfolgte unter "Zwangs-, Ordnungs…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang BFG vom 15.04.2021, RV/7104490/2020 Mit Erkenntnis vom 15.4.2021 wurde eine Beschwerde betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe als unbegründet abgewiesen. Am 28.5.2021 langte beim Bundesfinanzgericht eine Mitteilung des Verfassungsgerichtshofes ein, dass "gegen die dg. Entscheidung mit…
…eine Beschwerde des ***BF***, nunmehriger Beschwerdeführer, =Bf., gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes betreffend eine Ordnungsstrafe eingelangt. "Beschwerde gegen den Beschluss des Obersten Gerichtshof ***/22 vom 18.5.2022 gemäßArt. 144 B-VGan den VfGH". Diese selbst verfasste Beschwerde hat der VfGH mit Beschluss vom…
…die Pfändungsgebühren, die Barauslagenersätze und die Zwangs-/Mutwillens-/Ordnungsstrafen mangels alternativer Zuordnungsmöglichkeit im Verhältnis zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer aufzuteilen seien, werden von der Summe der Pfändungsgebühren (7.077,04 €), der Barauslagenersätze (26,97 €) und der Zwangs-/Mutwillens-/Ordnungsstrafen (965,35 €), ds 8…
…Darin wurden aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer, Vermögensteuer, Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen, Zwangs- und Ordnungsstrafen, Umsatzsteuer, Pfändungsgebühren und Anspruchszinsen aus dem Zeitraum von 1982 bis 2001 in der Höhe von insgesamt € 30.697,02 aufgelistet. Zudem wurde ausgeführt, es sei die Einbringlichmachung des Abgabenrückstandes wegen gesetzter Unterbrechungshandlungen…