…Sachverhaltsdarstellung Es konnte weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden, dass eine Gefährdung im Sinne des § 68 EStG der Ordinationshilfen beim Kinderarzt besteht. Aus diesem Grund ist die bezahlte Infektionszulage steuerpflichtig nachzurechnen. ***2*** …." Mit Schriftsatz vom 15. März 2016 wurde gegen obgenannte Bescheide rechtzeitig Beschwerde…
…und wann sie geleistet worden seien. Dieser Nachweis hätte nicht erbracht werden können, weshalb die Lohnsteuer für die in der Praxis tätigen Ordinationshilfen steuerfrei gewährten Gefahrenzulagen für den gesamten Prüfzeitraum nachzuverrechnen sei. Der Beschwerdeführer wäre als Dienstgeber verpflichtet gewesen, eine Dokumentation für die Inanspruchnahme des…
…der Gefahrenzulagen folgend, kann die Ansicht vertreten werden, dass Ordinationshilfen - insbesondere in kleinen Arztpraxen, in welchen eine strikte Aufteilung der Aufgaben nicht möglich ist - in ständigem Patientenkontakt stehen und laufend mit (möglicherweise) infektiösem Material auch tatsächlich und real in Kontakt kommen können. Somit besteht in…
…begonnen. Einen Prüfungsschwerpunkt bildete die an eine beim geprüften Arbeitgeber, einem Arzt, als Ordinationshilfe beschäftigte Arbeitnehmerin steuerfrei ausbezahlte Gefahrenzulage. Im Dezember 2009 verfasste das Finanzamt einen Vorhalt an den steuerlichen Vertreter. Im März 2010 wurde dem steuerlichen Vertreter ein Mail mit den "vorläufigen" Prüfungsfeststellungen übermittelt…
…W/06) und des VwGH (VwGH 29.09.2010, 2007/13/0054). Grundlegend war die steuerliche Anerkennung der Beschäftigung der Ehefrau als Ordinationshilfe strittig. Der VwGH erkannte damals keine Rechtswidrigkeit in der Entscheidung des UFS, wonach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach die Ehefrau des Bf…
…Praxis des Beschwerdeführers seien dessen Ehegattin A., Frau B. und Frau C. als Dienstnehmerinnen beschäftigt gewesen. Frau C. sei als Ordinationshilfe ganztägig, Frau B. sei als Sprechstundenhilfe und Reinigungskraft in Teilzeit beschäftigt gewesen. Frau A. springe bei Bedarf ein; laut Vorhaltsbeantwortung vom 20.4.2008…
…vor. Im Prüfungszeitraum seien weiters folgende Personen in der Praxis bzw. für den Haushalt des Abgabepflichtigen beschäftigt gewesen: „BC“ (gemeint wohl: CD) als ausgebildete Ordinationshilfe im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung mit einem Bruttolohn von monatlich 1.500,55 € im Jahr 2006; „BF“ (gemeint wohl: BC…
…auf die Rechtslage ab dem 1. Jänner 2014. 1. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) ist als Ordinationshilfe halbtags bei einem Facharzt für Chirurgie beschäftigt, der Operationen stationär in Privatspitälern wie auch ambulant in seiner Ordination durchführt. Nachdem sie ab 1. Februar 2008 das Gewerbe „Lebens…
…jedoch die Grundlagen darlegen müsste, >> es würden keine Dienstpläne, Arbeitsaufzeichnungen oder Urlaubsaufzeichnungen existieren, >> es würden keine Stundenaufzeichnungen über geleistete Arbeitszeiten existieren, >> laut Dienstzettel habe Mag. A B als Ordinationshilfe, laut Aussagen des Bf. als Tierärztin gearbeitet, >> die Kosten für folgende Aufwendungen…
…Frage, wer die Terminvereinbarung mache: Die Terminvereinbarung mit den Patienten werde vom Institut vorgenommen, gelegentlich vermittle sie auch Patienten ihrer eigenen Ordination. Die Ordinationshilfen und die Krankenschwestern würden von der Bf eingeteilt und entlohnt. Diese seien keinem bestimmten Arzt zugeteilt. Sie bekomme keine Arbeitsanweisungen, führe…
…der Arbeitsort waren genau vorgegeben. Weiters wurden die gesamten Arbeitsmittel (medizinische Geräte, Handschuhe usw.) und Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch die Ordinationshilfen von Herr Dr. X**** assistierten den Ärztinnen während ihrer Tätigkeit. Die Vertretung wurde auf unbestimmte Zeit vereinbart, und bestand bereits durchgehend seit…
…fileadmin/webdoks/116821352/Infofolder_TierarzthelferInnen_2022-23_Kurs2.pdf, abgefragt am 23.07.2024). Nach der Ausbildung kann die Absolventin als Ordinationshilfe bei Tierärztinnen arbeiten (siehe https://www.ausbildungskompass.at/ausbildungen/106949-ausbildung-zum-zur-akademisch-geprueften-tierarzthelferin/#berufe, abgefragt am 23.07.2024). Die…
…Ihr verstorbener Ehemann sei ein sehr guter ***1*** gewesen. Um alles andere habe sich aber die Beschwerdeführerin kümmern müssen. Aus diesem Grund habe sie sogar 1984 die Prüfung zur zahnärztlichen Ordinationshilfe abgelegt, ihrem Mann in Notfällen assistieren zu können, obwohl sie selbst berufstätig gewesen sei…
…entweder liegen geblieben, weil nicht zeitkritisch, oder der Beschwerdeführer habe diese Arbeiten erledigen müssen. Es fehlten die Merkmale eines Dienstverhältnisses. Die Infektionszulage stehe den Ordinationshilfen zu, wenn sie in direktem Patientenkontakt einem potentiell erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Direkter Patientenkontakt heiße nicht Körperkontakt, sondern sei bereits…
…erledigen hatte. Die Ausführungen der steuerlichen Vertretung im Schreiben vom 5. Mai 2022 wurden vom Beschwerdeführer und seiner Gattin mit Unterschrift bestätigt. Beigelegt ist dem Schreiben eine Aufstellung über die Tätigkeiten der Ordinationshilfe ***1*** über den Zeitraum 27. Dezember 2011 bis 25. Jänner 2012, die…
…Seite 3 der im RIS abrufbaren Entscheidung führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass "die belangte Behörde […] im angefochtenen Bescheid unter näherer Auseinandersetzung mit der Tätigkeit der Ehefrau des Beschwerdeführers als Ordinationshilfe zur Beurteilung gelangt [ist], dass diese Tätigkeit entgegen dem Anschein des dafür abgeschlossenen Werkvertrags…
…der Beschwerdeführerin nicht. Die Beschwerdeführerin schuldete im Rahmen der Tätigkeit keine anderen Leistungen bzw hat andere Arbeiten zu verrichtet, als jene mit Dienstverträgen beschäftigte bzw angestellte Ordinationsgehilfen gängigerweise erledigen. Weiters passte sie ihre Arbeitszeiten als Arztgehilfin an die Abwesenheitszeiten des Ehemannes an. Die Beschwerdeführerin hat…
…Die Kündigungsfrist betrug für beide Seiten jeweils drei Monate. Die Ärztin war üblicherweise an Dienstagen bei der Bf. tätig und betreute die ihr zugewiesenen Patienten. Eine Ordinationshilfe der Bf. kümmerte sich um den organisatorischen Ablauf der Termine. Es wurden die Räumlichkeiten und Arbeitsmittel der Bf…
…Sohn gibt und keine schriftlichen Arbeitsaufzeichnungen geführt wurden. Laut im Prüfungsverfahren beigebrachter Tätigkeitsbeschreibung werden an ordinationsfreien Tagen Gesundenuntersuchungen durchgeführt, bei denen der Sohn als Ordinationshilfe tätig ist. Weitere vom Sohn ausgeführte Arbeiten sind nach der vorgelegten Tätigkeitsbeschreibung administrative Tätigkeiten, Ordnung in der Ordination und Arzneimittelschrank…
…vom Bf. geltend gemacht wurden unter Hinweis auf den Umstand, dass ein Arzt für eine familienfremde Ordinationshilfe allein für deren Beförderung von Wohn-Betriebsort und zurück einen Pkw lease und sämtliche damit verbundenen Kosten trägt, nach der Verkehrsauffassung als außergewöhnlich und unüblich angesehen. Das Kfz…