…sein, dass die Einschätzungen des Finanzamtes, nachdem es hinsichtlich ordentlicher Mitglieder der EWIV keinen Grund für Beanstandungen gebe, überholt seien. Darauf komme es aber überhaupt nicht an: wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass ein assoziiertes Mitglied ein stiller Gesellschafter einer EWIV wäre, gäbe es Präzedenzfälle…
…die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Aufnahmebeschlusses. 3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.“ § 6 Beendigung der Mitgliedschaft … …
…oder dem Verein gleichwertige Zuwendungen machen. Sie erwerben damit die Mitgliedschaft auf Lebenszeit und sind von der Zahlung der Jahresbeiträge befreit. Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder und Förderer entscheidet aufgrund einer vom Eintrittswerber vorzulegenden Beitrittserklärung der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. § 14 der Satzung bestimmt…
…Auch dieser Bereich sei für alle österreichweit und nicht für einzelne Mitglieder durch den Bf. administriert und organisiert. Der Profibereich werde nicht durch den Bf. unterhalten, dieser sei ein eigener Rechtsträger. Es liege im Meisterschaftsbereich kein direkter Leistungsaustausch des Bf. mit einzelnen ordentlichen Mitgliedern vor…
…die ordentliche Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gewesen seien, der Pensionsvorsorge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterlegen. § 7 Abs. 1 der Satzung habe wie folgt gelautet: "Bei Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft vor Eintritt des Leistungsfalles haben die AWB (= Anwartschaftsberechtigten) binnen sechs Wochen dem Ausschuss mitzuteilen…
…ordentliche Mitglieder. 4) Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet die Interessen des Vereins tatkräftig zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und die Ziele des Vereins beeinträchtigt werden können. Sie haben die Vereinsstatuten und Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Insbesondere sind die Mitglieder…
…Finanzstrafakt Bl. 3). Die Mitglieder des Vereins gliederten sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder, wobei das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht nur den ordentlichen Mitgliedern zustehe. Bei der Generalversammlung seien aber alle Mitglieder teilnahmeberechtigt (§ 4, 7 und 9 Vereinsstatut). Der…
…im Beschwerdefall relevanten Frage, ob Vergütungen von Mitgliedern des Universitätsrates Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 22 Z 2 EStG oder Funktionsgebühren nach § 29 Z 4 EStG 1988 sind, fehlt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist demzufolge zulässig. Innsbruck, am 11…
…Tatsachen neu hervorgekommen sind, ist eine Beweisfrage. Im Übrigen folgt das BFG der VwGH-Jud, wonach höchstgerichtliche Erkenntnisse keinen Wiederaufnahmsgrund bilden. Es waren in casu somit keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Die ordentliche Revision war daher nicht zuzulassen. Wien, am 1. Juli 2022
…€ und sonstige Bezüge (Kennzahl 220 des amtlichen Lohnzettelvordruckes L 16) in Höhe 451,14 €. Tatsächliche Aufwendungen als Mitglied der Stadtvertretung C hatte er in Höhe von 447,74 €. 2. Im Jahr 2003 waren wohnten der Beschwerdeführer und seine Tochter in 6460 C…
…Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat vom 11. Dezember 2013. Die Entscheidung durch alle drei Mitglieder des Berufungssenates oder die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung wird in dieser Beschwerde nicht beantragt. Gemäß § 323 Abs. 38 erster Satz BAO sind die am 31…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. III. b. Gegen das Erkenntnis betreffend die Beschwerden gegen die Umsatzsteuerbescheide 2017 und 2018 ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Im…
…2010 zur Umsatzsteuer 2003 nach durchgeführter mündlichen Verhandlung I) den Beschluss gefasst: Die Beschwerde betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung A. Mit Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Mitglieder Richter R , WK und AK in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch RA , a) vom 22. September 2014 gegen die Bescheide über die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Mitglieder Richter R2 , B1 und B2 im Beisein der Schriftführerin Schr in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Stb , vom 12. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Mitglieder Richter R2 , A und B im Beisein der Schriftführerin C in der Beschwerdesache Bf. , vom 3. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Viktoria Blaser und die weiteren Mitglieder Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Felicitas Seebach und Dr. Kurt Denk über die Beschwerde des Bf., vertreten durch B&G Wirtschaftstreuhand GmbH, Sieveringer Straße 129, 1190 Wien, gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Mitglieder Richter R2 , WK und AK im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch „CURA“ Treuhand- und RevisionsgesellschaftmbH, 1060 Wien, Gumpendorfer Str. 26, 1. vom 23. August 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Mitglieder Richter Mag. Dr. Kurt Folk, B1 und B2 im Beisein der Schriftführerin Sch in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch Woditschka & Picher, Wirtschaftstreuhand GmbH, 2130 Mistelbach, Bahnstr. 26/I, 1. vom…