…3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 nicht mehr erfüllt. Die vom Beschwerdeführer behauptete ausschließliche Nutzung als Taxifahrzeug war mangels Ausübung des Taxigewerbes dem Grunde nach unmöglich. Erfüllt ist mit dem Zeitpunkt der Aufgabe des Taxigewerbes der Tatbestand der Nutzungsänderung des § 1 Abs. 4 lit…
…Satzes führen würde; außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnützung oder Änderung der Restnutzungsdauer wegen nachträglich vorgenommener Herstellungsaufwendungen. Nur im Falle der grundlegenden Nutzungsänderung kann auf Grund eines dann angetretenen Nachweises von den gesetzlichen AfA-Sätzen auf einen nachgewiesenen AfA-Satz umgestiegen werden (vgl. dazu auch Doralt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch die Pickerle Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 8, 9500 Villach, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach, vertreten durch Mag.a Bettina Weilharter, vom 11.03.2011 betreffend Umsatzsteuer…
…Gem. § 4 NoVAG ist Abgabenschuldner in den Fällen der Lieferung gem. § 1 Z 1 und 4 NoVAG, des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung der Unternehmer, der die Lieferung ausführt oder einen der sonstigen Tatbestände des § 1 Z4 setzt. Gem. § 5 NoVAG ist die Abgabe in den…
…der Begründung geht jedoch hervor, dass es sich um einen der Fälle des § 1 Z 4 NoVAG 1991 handeln muss (Lieferung, Eigenverbrauch oder Nutzungsänderung); die Berechnung nimmt Bezug auf den Verkauf des Fahrzeuges (somit Lieferung), welcher jedoch nicht im Oktober, sondern erst im Dezember 2025…
…Gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid betreffend 2013 wurde Beschwerde sowie nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht eingebracht. In der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid 2013 wird ausgeführt: Im Geschäftsjahr 2011 sei eine Nutzungsänderung im Gebäude "***2***" bewirkt worden…
…und 4), des Eigenverbrauches und der Nutzungsänderung (§ 1 Z 4) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist oder der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat. Im vorliegenden Fall ist die Steuerschuld somit mit Ablauf des Kalendermonates Mai 2022 entstanden. Gemäß § 11…
…aufgesucht worden seien. Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen werde, stelle diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren sei …
…aufgesucht worden seien. Werde der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, stelle diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren sei. Die vorgelegten…
…Werde der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, stelle diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren sei. Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise…
…NoVA). Die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, wonach eine Nutzungsänderung auf Grund eines Totalschadens iZm einem Unfall zu verneinen sei, sei auch auf den Diebstahl eines Kraftfahrzeuges anzuwenden, da auch in diesem Fall nicht von einer fortgesetzten Verwendung auf öffentlichen Straßen im Inland ausgegangen werden könne…
…des Grundsteuermessbetrages sei ihm nicht nicht bekannt. Es bestehe auch kein Rechtsgrund für eine solche Änderung, zumal es eben keinerlei Nutzungsänderung gegeben habe. Der Weingarten werde laufend als solcher gepflegt und nicht zu Erholungszwecken verwendet. Aus diesem Grund würden der Anhebung der Grundsteuerbemessungsgrundlage die gesetzlichen…
…teilte das Finanzamt dem Bf. mit, dass - sollte es im Zuge der aktenkundigen Großreparatur zu einer Nutzungsänderung des vermieteten Gebäudes gekommen sein - der entsprechende Aufwand als Herstellungsaufwand auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben sei. Weiters wurde um Vorlage der Mietverträge ersucht. Eine Beantwortung dieses Vorhaltes…
…November 2015, zugestellt am 2. Dezember 2015, sei innerhalb offener Rechtsmittelfrist Beschwerde (Bescheidbeschwerde) erhoben worden. lm Geschäftsjahr 2011 sei eine Nutzungsänderung im Gebäude J erfolgt. Das früher von den Eltern als Privatwohnung genutzte 1. Obergeschoß sei nach deren Tod betrieblich genutzt worden. Aus diesem Grund…
…Finanzamt führte daraufhin eine Außenprüfung über die Umsatzsteuer 10/2008 bis 6/2009 („Umsatzsteuer-Sonderprüfung“) durch und hielt dazu in der Niederschrift fest: „Rückabwicklung einer Anzahlung Anfang Oktober 2008 wurden die Gespräche und die Planung für den Umbau und Nutzungsänderung des Kellergeschosses auf Gaststätte begonnen…
…zuzurechnen sei. Es müsse vielmehr nach den gesamten Umständen wahrscheinlich sein, dass in naher Zukunft eine Nutzungsänderung eintreten werde. Im örtlichen Entwicklungskonzept vom Mai 2004 sei eine Rückwidmung in Grünland beabsichtigt gewesen und die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2004 auch durchgeführt worden. Diese Fläche…
…Werde der berufliche Einsatz des Kfz zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, stelle diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angaben des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstandes zu dokumentieren sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom…
…zu § 1 Z 4 lit b NoVAG 1991: Änderung der begünstigten Nutzung zu BFG 23.7.2026, RV/3100395/2026 Mit dem Zeitpunkt der Aufgabe des Taxigewerbes ist der Tatbestand der Nutzungsänderung des § 1 Z 4 lit b NoVAG 1991 erfüllt. Daran ändert sich auch…
…die erforderliche Infrastruktur (Abwasserbeseitigung u. dgl.) ergänzt wird und d) keine wesentlichen Veränderungen oder Nutzungseinschränkungen der angrenzenden unbebauten Flächen eintreten.Bei der Nutzungsänderung bestehender Gebäude für zukünftige Wohnzwecke gelten die in Z 2 erster und zweiter Satz festgelegten Obergrenzen nicht. Abs. 4: Durch Elementarereignisse (Brand…
…K/11; UFSG 22.6.2005, RV/0382-G/04). Die Entnahme erfolgt im Zeitpunkt der Nutzungsänderung (VwGH 25.2.1997, 96/14/0022). Die Entnahmehandlung besteht in einem Verhalten des Steuerpflichtigen, das auf eine willentliche Trennung des Wirtschaftsgutes von einem Betriebsvermögen schließen lässt. Eine…