…und Fähigkeiten von konkretem Nutzen für den ausgeübten Lehrberuf der Bf sind und von dieser im Unterrichtsalltag verwertet und umgesetzt werden. Im Hinblick auf die vorstehend getätigten Sachverhaltsannahmen und Ausführungen steht im vorliegenden Beschwerdefall somit fest, dass die berufliche Bedingtheit für das von der Bf…
…im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22. 11. 1995, 95/15/0161; VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0197; VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0019). Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den ausgeübten oder…
…bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Das Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Die Bildungsmaßnahmen müssen von Nutzen für den ausgeübten Beruf und objektiv…
…Bewerbung werden in den Coachings nämlich Angebote zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit vor allem in privaten Lebenssituationen vermittelt wie zB beim Gefühl, sich selbst nicht (mehr) richtig zu spüren. Auch wird von der Bf. die Notwendigkeit der erworbenen Kenntnisse für den ausgeübten Beruf gar nicht…
…nachweisen noch glaubhaft machen. Ein konkret verwertbarer Nutzen für den ausgeübten Beruf ist nach Meinung des Bundesfinanzgerichtes objektiv nicht feststellbar. Es besteht kein konkreter Zusammenhang mit einer künftig auszuübenden Tätigkeit, da die Bf. weder in den Streitjahren Schlagzeugunterricht an der Musikschule erteilte, noch derzeit Schlagzeugunterricht…
…abzugsfähig, wenn sie nicht spezifisch auf eine bestimmte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausgerichtet, sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Gegenständlich hat die Bf. vorgebracht…
…Tätigkeit für die Anerkennung als Werbungskosten erforderlich. Die Kausalität einer Ausbildungsmaßnahme mit der ausgeübten Tätigkeit besteht dann, wenn die erworbenen Kenntnisse für den ausgeübten Beruf von Nutzen sind und die dadurch verbesserten Fähigkeiten konkret im Rahmen dieser Tätigkeiten auch verwertet werden können. Nach den Erläuterungen…
…Für den gegenständlichen Beschwerdefall bedeutet die zuvor angeführte Rechtsprechung und Judikatur Folgendes: 1. Kurse Fahrradtechnik: Der Bf. führt selbst aus, dass die Kurse weder seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbesserten, noch dazu dienten, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den…
…ausgeübten Beruf sowie auf die bereits erfolgte Verbesserung seiner sozialen Kompetenzen hingewiesen wurde, ändert nichts zumal Fähigkeiten, wie sie in den angeführten Seminaren vermittelt werden, etwa auf dem Gebiet der Kommunikation und dem Umgang mit anderen Menschen, in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für…
…Nutzen sind und einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Auch wenn der Arbeitgeber im verfahrensgegenständlichen Fall bestätige, dass die Ausbildungsinhalte für die tägliche Arbeit des Bf. von Nutzen sein können, treffe dies möglicherweise auf einzelne Inhalte zur Personalführung zu, jedoch sei zwischen den…
…auch für nicht berufstätige Personen von allgemeinem Interesse sind, ist aufgrund der Zielgruppendefinition, des umfassenden Lehrinhalts, der Lehrgangsdauer und -kosten nicht plausibel. Es ist nach den Feststellungen offensichtlich, dass die bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden, um im bereits konkret ausgeübten Beruf auf dem…
…angesehen, hingegen bei der Ausbildung Bibelkunde nicht (insbesondere würden berufliche Motive fehlen, der Teilnehmerkreis wäre nicht eingeschränkt, die Nähe zum und der Nutzen für den Lehrerberuf wären nicht feststellbar). Die Einzel- und Gruppensupervisionen wären laut der vorgelegten Bestätigung für den Erhalt eines Gewerbescheins erforderlich, daher…
…Arbeitgeberin des Bf. und den Bf. dabei, in einer schwierigen Trennungsphase eine einvernehmliche Regelung zu erzielen, und sollte der Bf. durch die Beratung befähigt werden, eine neue geeignete berufliche Aufgabe gezielt zu finden. Der wesentliche Nutzen für den Klienten (den Bf.) bestand darin, dass er…
…Eine Verwertung im ausgeübten Beruf sei unbestritten und gehe auch aus der Bestätigung der Vorgesetzten Frau ***12*** hervor. Eine private Veranlassung für den Besuch der Seminare sei nicht gegeben. In den Supervisions- und Coachingeinheiten seien ausschließlich aktuelle berufliche Themen aufgegriffen worden (Bestätigung von ***13***). Entgegen…
…Eine Verwertung im ausgeübten Beruf sei unbestritten und gehe auch aus der Bestätigung der Vorgesetzten ***13*** hervor. Eine private Veranlassung für den Besuch der Seminare sei nicht gegeben. In den Supervisions- und Coachingeinheiten seien ausschließlich aktuelle berufliche Themen aufgegriffen worden (Bestätigung von ***9******18***). Entgegen…
…Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen (ebenso § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 zu Betriebsausgaben). Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den…
…ein konkreter Nutzen des vermittelten Wissens für die berufliche Tätigkeit somit nicht dargelegt wurde, liegen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähige Fortbildungskosten nicht vor. Gesamthaft gesehen waren somit wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung im Zusammenhang mit den Bildungsmaßnahmen bzw. den Supervision-Einzelsitzungen…
…nicht berufsspezifische Lerninhalte hat, sondern ein Verständigungskurs ist. Aufwendungen für Fremdsparchenkurse stellen nur dann Werbungskosten dar, wenn aufgrund eines konkreten Nutzens für den ausgeübten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Die Bf. arbeitet in einem Steuerberatungsbüro. Ein konkreter beruflicher Nutzen des absolvierten nicht berufsspezifischen…
…dass eine Notwendigkeit der durchgeführten Ausbildung für den ausgeübten Beruf vorliegen müsse, damit die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten akzeptiert werden, so sei dem jedenfalls nicht beizupflichten. Vielmehr lägen Werbungskosten auch dann vor, wenn nur die Kenntnisse und Fähigkeiten im bereits bestehenden Beruf verbessert werden…
…Im selben Licht sind qualifizierte und auf den ausgeübten Beruf aufbauende Spezialisierungen zu sehen, zB Chemiker – Biochemiker; Allgemeinmediziner – Gerichtsmediziner. Laut VwGH 29.05.1996, 93/13/0013, sind Aufwendungen für die Habilitation eines an einer Universitätsklinik tätigen Arztes grundsätzlich Fortbildungskosten (Hinweis VwGH 30.01.1990…