…die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 26. November 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22. Oktober 2008, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…Jedoch möchte ich nochmals aus wichtigen Gründen auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1) Der Familienbonus Plus wurde 2019 das erste Mal an Familien in Österreich ausgezahlt. Die steuerliche Abwicklung ist ein Novum. Daher sind Fehler vorprogrammiert. 2) Besonders in der digitalen Arbeitnehmerveranlagung kann es leicht passieren…
…Hervorkommens eines neuen Beweismittels in einem näher bezeichneten Gewinnfeststellungsverfahren. Der Antrag stützte die Rechtsansicht, dass das Hervorkommen der Nichtigkeit des Bescheides im Gewinnfeststellungsverfahren ein novum repertum im nachfolgenden Einkommensteuerverfahren darstelle, auf den Individual-Erlass des BMF 28.10.2005, GZ BMF-010103/0042-VI/2005…
…dass es sich beim entscheidungsrelevanten Sachverhalt (kein Familienwohnsitz des Bf. in X-Ort) keinesfalls um eine später entstandene Tatsache (sog. novum productum) handelt. Hinsichtlich des Einwandes der entschiedenen Sache ist festzuhalten, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens einen Verfahrenstitel darstellt, der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen…
…gegen die im angefochtenen Bescheid angeführte Höhe des Einheitswerts ins Leere. Aus der oben dargestellten Rechtslage ergibt sich, dass eben nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung und die Art des Bewertungsgegenstandes, nicht aber die aus dem zuletzt ergangenen Einheitswertbescheid übernommene Feststellung…
…zum Gesamtverlust des Zeitraumes 2006 bis 2015 dar. Auch diese Tatsache sei aber ein Novum productum und nicht ein novum repertum. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 16.3.2017 führe die belangte Behörde als Wiederaufnahmegründe an, dass einerseits die Neuvermietung der Wohnung Top 2…
…oder Tanzer/Unger in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO Stoll Kommentar §295a BAO Rz 1 und Rz 5 [Stand Jänner 2023], wo daher der Begriff des "novum productum"verwendet wird). Tritt demgegenüber ein Ereignis bereits vor Bescheiderlass ein, liegt kein Anwendungsfall von § 295a BAO vor - diesfalls…
…die ***1*** Nti FPS GmbH und die ***1*** Nti Luxembourg S.A. 2.) In der Umsatzsteuererklärung 2018 (November 2020) begehrte die bf GmbH Vorsteuern in Höhe von insgesamt 2,701.148,68 €: | -2,965.500,20 € | Vorsteuer | -549,46 €…
…werten und gilt die Eingabe somit als ursprünglich richtig eingebracht. Es würde einer nicht sachgerechten Überspitzung von Formalismen gleichkommen, diese Beschwerde nunmehr als verspätet (und als gänzliches Novum zur mangelhaften Beschwerde) zu werten. Es ist ersichtlich, dass die Erstbeschwerde von der familienangehörigen Tochter eingebracht wurde…
…2, 1010 Wien, Rechtsanwältin, über die Beschwerde vom 9. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. Oktober 2017 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme § 303 BAO / ESt 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des ursprünglichen USt-Bescheides vom 5.8.2014 für das Jahr 2013, ist der belangten Behörde aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden (novum repertum). Wäre dem Finanzamt im ursprünglichen Verfahren betreffend USt 2013 der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen…
…L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Abschließend ist wiederholt darauf zu verweisen, dass sämtliche wiederholt dargestellten Sachverhalte und tw. nunmehr vorgelegte Unterlagen…
…Marktumfeld abgrenzen. Die im Umkreis von 500 Kilometern typische Ferienwohnung umfasse 80 m² mit acht Schlafplätzen. Die 160 m² mit vier Betten (Wohnung *W.*) und 220 m² mit sechs Betten (Wohnung *D.*) seien damals ein völliges Novum gewesen. Dazu hätten *W.* und die Dres. *D…
…Partner Steuerberatungs GmbH, Julius-Tandler-Platz 6/21, 1090 Wien, vom 18. September 2023 betreffend Beschwerde vom 9. November 2018 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Oktober 2018, Steuernummer N-1, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO beschlossen: I. Der Antrag…
…durch ***, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2021 in der Fassung des Ergänzungsschriftsatzes vom 14. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. November 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
… 12 Abs. 10 UStG durch die Veräußerung nach Insolvenzeröffnung nicht auf den Kauf der Liegenschaft rückbezogen werden dürfe, sondern im Zeitpunkt des Verkaufs vorzunehmen sei (novum productum), sodass die aliquote Vorsteuerkorrektur aus der Masse zu befriedigen sei (VwGH 20.5.2010, 2005/15/0163). Ebenso…
…ein Erwerber erhält eine wirtschaftliche Einheit von mehreren Personen - gebracht ("horizontale Zusammenrechnung"). Auch wenn diese Zusammenrechnung aus Nutzungssicht erklärbar ist, stellt sie doch ein Novum im bisherigen erwerbsvorgangsbezogenen Grunderwerbsteuerdenken dar. Komplexe Fragen stellten sich, wenn auf eine horizontale eine vertikale Zusammenrechnung und vice versa folgt…
…Dementsprechend kann nach dem Erkenntnis des VwGH vom 04.04.1963, 958/1960, im Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung, nicht aber die aus dem bisherigen Bescheid übernommene Feststellung über den Wert und über die Art des neu zugerechneten Bewertungsgegenstandes…
…des Bewertungsgegenstandes und auch nicht auf die Höhe des Einheitswertes (BFG 06.12.2019, RV/5101258/2012). Dementsprechend kann im Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung, nicht aber die aus dem bisherigen Bescheid übernommene Feststellung über den Wert und über…
…der Standortverlegung verbunden mit dem aus dem Titel der Kaufpreiserhöhung an die Bf. erfolgten Zufluss des Betrages von 150.000,00 Euro geradezu den Paradefall einer neu entstandenen Tatsache (novum productum) dar, welcher vermittels einer in nämlichem Zeitraum zwingend Platz zu greifenden Besteuerung zu begegnen…