…1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 wurden vom…
…Die RÖ/H stellt daher wegen der bestehenden Steuerbefreiung des gegenständlichen Bewertungsgegenstandes den Antrag, den Einheitswert auf den Wert "Null" fortzuschreiben." Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2005 wies das Finanzamt die Berufung - unter Hinweis auf § 252 BAO - als unbegründet ab. Darüber hinaus verwies es auf …
…wenn die Amtspartei davon ausgegangen ist, dass der Bw von diesem Brief erst am 5.7.2004 Kenntnis erlangt hat und dieser Brief tatsächlich ein novum repertum darstellt. Im Übrigen hat der Bw bislang noch keinen Nachweis erbracht, tatsächlich ein Medizinstudium - wie in diesem Brief…
…§21 Abs.4 BewG zum 1. Jänner 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes L vom 9. November 2004, wonach hinsichtlich des Grundstückes EZ xy, bestehend aus Grundstück Nr. z und der…
…21.5.2008, RV/1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 sowie…
…21.5.2008, RV/1339-L/07). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 sowie…
…Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die Tatsache sowie die Gründe der Falschadressierung des Feststellungsbescheides vom 10. Februar 1997 wurden vom Berufungswerber jedenfalls im Rahmen…
In der gegenständlichen Berufung brachte der Bw. vor, die Rechtsansicht der Behörde, dass ein "novum productum" vorliege, sei jedoch durch das Gesetz bzw. Rechtsprechung nicht gedeckt; es sei nämlich zu beachten, dass § 303 Abs. 1 lit. b BAO zwei sich eigenständige zu beurteilende, jeweils für…
…die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 26. November 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22. Oktober 2008, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…Jedoch möchte ich nochmals aus wichtigen Gründen auf Folgendes ausdrücklich hinweisen: 1) Der Familienbonus Plus wurde 2019 das erste Mal an Familien in Österreich ausgezahlt. Die steuerliche Abwicklung ist ein Novum. Daher sind Fehler vorprogrammiert. 2) Besonders in der digitalen Arbeitnehmerveranlagung kann es leicht passieren…
…Hervorkommens eines neuen Beweismittels in einem näher bezeichneten Gewinnfeststellungsverfahren. Der Antrag stützte die Rechtsansicht, dass das Hervorkommen der Nichtigkeit des Bescheides im Gewinnfeststellungsverfahren ein novum repertum im nachfolgenden Einkommensteuerverfahren darstelle, auf den Individual-Erlass des BMF 28.10.2005, GZ BMF-010103/0042-VI/2005…
…dass es sich beim entscheidungsrelevanten Sachverhalt (kein Familienwohnsitz des Bf. in X-Ort) keinesfalls um eine später entstandene Tatsache (sog. novum productum) handelt. Hinsichtlich des Einwandes der entschiedenen Sache ist festzuhalten, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens einen Verfahrenstitel darstellt, der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen…
…neu hervorgekommen seien. Die Bescheide seien also schon deshalb mangelhaft, als es ihnen an einer nachvollziehbaren und schlüssigen Begründung mangle. Die Anwendung der Opfertheorie stelle entgegen der Auffassung des Finanzamtes kein Novum dar, da zu den Erklärungen von Personengesellschaften 1998, 1999 und 2000, ebenso wie…
…Sie begründet dies damit, dass sich der Wert des Bewertungsgegenstandes in Folge des stark gestiegenen Straßenlärms in der Zwischenzeit verringert habe. Wie sich aus der zitierten Gesetzesstelle ergibt, kann im Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung, nicht aber die aus…
…gegen die im angefochtenen Bescheid angeführte Höhe des Einheitswerts ins Leere. Aus der oben dargestellten Rechtslage ergibt sich, dass eben nur das Novum, nämlich die Feststellung über die steuerliche Zurechnung und die Art des Bewertungsgegenstandes, nicht aber die aus dem zuletzt ergangenen Einheitswertbescheid übernommene Feststellung…
…zum Gesamtverlust des Zeitraumes 2006 bis 2015 dar. Auch diese Tatsache sei aber ein Novum productum und nicht ein novum repertum. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 16.3.2017 führe die belangte Behörde als Wiederaufnahmegründe an, dass einerseits die Neuvermietung der Wohnung Top 2…
…oder Tanzer/Unger in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO Stoll Kommentar §295a BAO Rz 1 und Rz 5 [Stand Jänner 2023], wo daher der Begriff des "novum productum"verwendet wird). Tritt demgegenüber ein Ereignis bereits vor Bescheiderlass ein, liegt kein Anwendungsfall von § 295a BAO vor - diesfalls…
…die ***1*** Nti FPS GmbH und die ***1*** Nti Luxembourg S.A. 2.) In der Umsatzsteuererklärung 2018 (November 2020) begehrte die bf GmbH Vorsteuern in Höhe von insgesamt 2,701.148,68 €: | -2,965.500,20 € | Vorsteuer | -549,46 €…
…werten und gilt die Eingabe somit als ursprünglich richtig eingebracht. Es würde einer nicht sachgerechten Überspitzung von Formalismen gleichkommen, diese Beschwerde nunmehr als verspätet (und als gänzliches Novum zur mangelhaften Beschwerde) zu werten. Es ist ersichtlich, dass die Erstbeschwerde von der familienangehörigen Tochter eingebracht wurde…
…2, 1010 Wien, Rechtsanwältin, über die Beschwerde vom 9. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. Oktober 2017 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme § 303 BAO / ESt 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …