…Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gilt bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. 410. a) § 33 Abs. 3a, Abs. 4…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt Am 6. März 2018 ließ die in Norwegen ansässige ***X-AS*** bei der norwegischen Zollstelle Oslo unter der MRN ***18*** Waren in das Unionsversandverfahren überführen. Als Bestimmungszollstelle wurde die österreichische Zollstelle Suben angegeben…
…Abstand genommen. Die Zinsen für ein weiteres privat genutztes Haus in Norwegen wurden ebenfalls im Verfahren nicht mehr geltend gemacht. Anlässlich einer Vorsprache der steuerlichen Vertretung wurde eine Indexierung der Kosten für doppelte Haushaltsführung angeregt, zumal nach der Lebenserfahrung eine jährliche Steigerung zu verzeichnen ist…
…der geleisteten Unterhaltszahlungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland (außerhalb der EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) aufhält und gab an, Unterhalt in der Höhe von 7.769,94 Euro geleistet zu haben. 2) Daraufhin erging am 22. März 2022 der Einkommensteuerbescheid 2021…
…Wesentlichen, - ob und gegebenenfalls inwieweit der Bf. mit seinen Einkünften (die er aus Tätigkeiten auf Baustellen in den Niederlanden, Norwegen, Finnland und Polen erzielt hat) im Inland der Besteuerung unterliegt sowie - ob hinsichtlich der Jahre 2008, 2011 und 2012 bereits die Verjährung eingetreten ist (Frage…
…EU-Widrigkeit, konkret ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Schließlich würden auch die einzelnen ausländischen Beteiligungserträge/Dividenden je nach Herkunftsland ungleich behandelt, nachdem bei jenen aus Norwegen, anders als etwa bei jenen aus Deutschland, keine Quellensteuer einbehalten worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen 1. Entscheidungsrelevanter…
…EU-Widrigkeit, konkret ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Schließlich würden auch die einzelnen ausländischen Beteiligungserträge/Dividenden je nach Herkunftsland ungleich behandelt, nachdem bei jenen aus Norwegen, anders als etwa bei jenen aus Deutschland, keine Quellensteuer einbehalten worden sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen 1. Entscheidungsrelevanter…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn - die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023, - die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn - die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023, - die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gelten bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. (57) § 3 Abs. 6 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I…
…Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gilt bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. 410. a) § 33 Abs. 3a, Abs. 4…
…erwähnte Bericht umfasst die Zeiträume 2010-2013 und führt Folgendes aus: "Tz. 7: Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnis: Bei der Fa. N. handelt es sich um ein Telekommunikationsunternehmen in Norwegen, welches in Österreich Vorsteuern im Erstattungsweg beantragt hat. Die beantragten Vorsteuern resultieren aus Rechnungen von österr. Telekommunikationsunternehmen…
…die Zeiträume 2008-2013 und führt unter den Feststellungen Folgendes aus: "Tz. 7: Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnis: Bei der Fa. N. handelt es sich um ein Telekommunikationsunternehmen in Norwegen, welches in Österreich Vorsteuern im Erstattungsweg beantragt hat. Die beantragten Vorsteuern resultieren aus Rechnungen von österr. Telekommunikationsunternehmen…
…5.2015, der hinsichtlich der noch unerledigten Erstattungsanträge Folgendes ausführt: "Tz. 7: Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnis: Bei der Fa. N. handelt es sich um ein Telekommunikationsunternehmen in Norwegen, welches in Österreich Vorsteuern im Erstattungsweg beantragt hat. Die beantragten Vorsteuern resultieren aus Rechnungen von österr. Telekommunikationsunternehmen, die…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gelten bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt." Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gelten bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988…
…Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gilt bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. 410. a) § 33 Abs. 3a, Abs. 4…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gelten bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt. ..." Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988…
…Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben oder aufhalten, gelten bis zum 30. Juni 2022 in Bezug auf die Höhe als rechtmäßig zuerkannt.[...]" Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988…
…des Vorabentscheidungsersuchens 10 Schriftliche Stellungnahmen 10 Europäische Kommission 10 Königreich Dänemark 10 Slowakische Republik 11 Republik Estland 11 Republik Litauen 12 Königreich Norwegen 12 Republik Österreich 12 Portugiesische Republik 13 Rumänien 13 Republik Slowenien 13 Tschechische Republik 14 Ungarn 14 Rechtsnachfolge der belangten Behörde 14…