…Ersuchen befasst und der gewünschten Abschichtung unter folgenden Bedingungen die Zustimmung erteilt hat: 1. Rückzahlung des Nominalkapitals von EUR 210.751,22 sowie reduzierter Zinsen von EUR 58.981,--, in Summe also EUR 269.732,22 bis zum 30.11.2010 bei uns abzugsfrei einlangend…
…Gläubigers (vgl. VwGH 20.3.1974, 1157/72, Slg 4660 F) Der Umstand, dass das Nominalkapital - trotz Kapitalbedarf der Körperschaft - lediglich zu einem Teil einbezahlt wurde, spricht für die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als verdecktes Eigenkapital (vgl. VwGH 18.10.1989, 88/13/0180, ÖStZB 1990…
…ein dritter Darlehensgeber keinesfalls bereit gewesen wäre. Aus den übermittelten Unterlagen gehe jedenfalls hervor, dass die als Darlehen bezeichneten von den Gesellschaftern zusätzlich zum Nominalkapital einbezahlten Beträge klassische Gesellschafternachschüsse zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Gesellschaft darstellen würden, die nur deshalb als Darlehen bezeichnet worden seien…
…Dort sei, wie auch im gegenständlichen Fall auf ein mit einer Steuer auf Rechtsgeschäfte belastetes Gesellschafterdarlehen verzichtet worden und der Darlehensverzicht einer Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte unterworfen. Auf die Umwandlung in Nominalkapital könne es nicht ankommen, unter die KapitalansammlungsRL würden ausdrücklich auch Darlehen der Gesellschafter…
…vertreten die Ansicht, dass auf das Nominalkapital abzustellen ist: "In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht basiert eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ("Kapitalberichtigung") auf dem KapitalberichtigungsG (BGBl 1967/171). Gemäß § 2 Abs 3 KapitalberichtigungsG können im Jahresabschluss offen ausgewiesene Rücklagen einschließlich eines Gewinnvortrages in Nominalkapital umgewandelt werden, soweit ihnen nicht…
…allerdings das Wort "Limited" einschließen muss. Ein Mindest- oder Höchstkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bezüglich des Kapitals der "Ltd." wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Die (britische) Limited ist getrennt von den Gesellschaftern zu betrachten, welchen das Unternehmen in Form von Anteilen…
…war, wird in der Lehre einhellig beurteilt und ist auch im gegenständlichen Fall unstrittig. Es handelt sich demnach um das Nominalkapital zuzüglich freier Rücklagen, gesetzlicher Rücklagen und Gewinnvorträgen abzüglich ausstehender Einlagen auf das Nominalkapital und (bilanzielle) Verlustvorträge (Lachmayer in Renner/Strimitzer/Vock, KStG 1988 27 …
…allerdings das Wort "Limited" einschließen muss. Ein Mindest- oder Höchstkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bezüglich des Kapitals der "Limited" wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Die (britische) Limited ist getrennt von den Gesellschaftern zu betrachten, welchen das Unternehmen in Form von Anteilen…
…sei sie nun freiwillig oder verpflichtend aus dem Gesellschaftsverhältnis, bedurfte. Darin liegt aber auch ein wesentlicher Unterschied zu einer Gründung oder Kapitalerhöhung gegen vereinbarte Einzahlung bloß des halben Nominalkapitals, bei der von vornherein als Gegenleistung für die eingeräumten Gesellschaftsrechte bloß das vereinbarte halbe Nominale als…
…sei sie nun freiwillig oder verpflichtend aus dem Gesellschaftsverhältnis, bedurfte. Darin liegt aber auch ein wesentlicher Unterschied zu einer Gründung oder Kapitalerhöhung gegen vereinbarte Einzahlung bloß des halben Nominalkapitals, bei der von vornherein als Gegenleistung für die eingeräumten Gesellschaftsrechte bloß das vereinbarte halbe Nominale als…
…sei sie nun freiwillig oder verpflichtend aus dem Gesellschaftsverhältnis, bedurfte. Darin liegt aber auch ein wesentlicher Unterschied zu einer Gründung oder Kapitalerhöhung gegen vereinbarte Einzahlung bloß des halben Nominalkapitals, bei der von vornherein als Gegenleistung für die eingeräumten Gesellschaftsrechte bloß das vereinbarte halbe Nominale als…
…sei sie nun freiwillig oder verpflichtend aus dem Gesellschaftsverhältnis, bedurfte. Darin liegt aber auch ein wesentlicher Unterschied zu einer Gründung oder Kapitalerhöhung gegen vereinbarte Einzahlung bloß des halben Nominalkapitals, bei der von vornherein als Gegenleistung für die eingeräumten Gesellschaftsrechte bloß das vereinbarte halbe Nominale als…
…bei verhältnis-wahrender Beteiligung), wenn die neuen Anteile mehr als 10% des Nominalkapitals ausmachen | Begünstigt | Begünstigt | Kein Anschaffungs-vorgang | Begünstigt | Begünstigt Die Beteiligung muss sich nach Drmola/Zipper in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um mehr als 10% erhöhen, nicht relevant ist dagegen…