…jedes Genussrecht schuldrechtlicher Natur, weshalb aus den grundlegenden (zivil-)rechtlichen Merkmalen für die steuerliche Beurteilung „nichts zu gewinnen“ ist. 3 .2. Steuerrechtliche Qualifikation von Genussrechten (im Allgemeinen) Ertragsteuerrechtlich wird zwischen aktienähnlichen Genussrechten (sozietäre Genussrechte, Substanzgenussrechte) und obligationenähnlichen Genussrechten (Nominalgenussrechte, Fremdkapital) unterschieden. Substanzgenussrechte nach § 8 Abs…
…Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ,Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt, die deshalb nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weist nicht nur die beispielhafte Aufzählung…
…322; Jakom/Marschner, aaO, § 27a Rz 12). Ausschüttungen auf obligationenähnliche Genussrechte (auch als Nominalgenussrecht bezeichnet) unterliegen nur dann dem Sondersteuersatz des § 27a Abs. 1 EStG 1988 und damit wenn es sich um inländische Kapitaleinkünfte handelt der Kapitalertragsteuer wenn sie öffentlich begeben und verbrieft sind (vgl…
…Substanzgenussrechte, Kommanditanteile, atypisch stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG…
…Substanzgenussrechte, Kommanditanteile, atypisch stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG…
…Diesem lagen die Genussscheinbedingungen für die Begebung von in Genussscheinen verbrieften Nominalgenussrechten durch die ***Bfehem** 6,5% + 3,5%-Tranche 2015 zu Grunde. Die ***A*** zeichnete insgesamt 20 Stück mit einem Nennwert von € 500.000,00 pro Stück (Summe Nennbetrag € 10.000.000…
…"Genusscheinbedingungen für die Begebung von in Genussscheinen verbrieften Nominalgenussrechten durch die ***Bf1*** 6,5% + 3,5% - Tranche 2015" in der Fassung vom 3.12.2015 (kurz Genussrechtsbedingungen) zu Grunde lagen. Der Emissionserlös sollte der Finanzierung der Entwicklung des Objekts "***3***" am Standort ***...*** dienen (durch die…
…Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ‚Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt, die deshalb nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weist nicht nur die beispielhafte Aufzählung…
…jedes Genussrecht schuldrechtlicher Natur, weshalb aus den grundlegenden (zivil-)rechtlichen Merkmalen für die steuerliche Beurteilung „nichts zu gewinnen“ ist. 3 .2. Steuerrechtliche Qualifikation von Genussrechten (im Allgemeinen) Ertragsteuerrechtlich wird zwischen aktienähnlichen Genussrechten (sozietäre Genussrechte, Substanzgenussrechte) und obligationenähnlichen Genussrechten (Nominalgenussrechte, Fremdkapital) unterschieden. Substanzgenussrechte nach § 8 Abs…
…jedes Genussrecht schuldrechtlicher Natur, weshalb aus den grundlegenden (zivil-)rechtlichen Merkmalen für die steuerliche Beurteilung „nichts zu gewinnen“ ist. 3 .2. Steuerrechtliche Qualifikation von Genussrechten (im Allgemeinen) Ertragsteuerrechtlich wird zwischen aktienähnlichen Genussrechten (sozietäre Genussrechte, Substanzgenussrechte) und obligationenähnlichen Genussrechten (Nominalgenussrechte, Fremdkapital) unterschieden. Substanzgenussrechte nach § 8 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Bf.-Adr.***, vertreten durch die eccontis steuerberatung gmbh, Karl-Leitl-Straße 1, 4048 Puchenau, über die Beschwerde vom 21.12.2022 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Österreich vom 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf.+Adr.**** , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid vom 23. August 2007 des Finanzamtes für Gebühren…
"Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den von der Bf. begebenen Genussrechten nicht um ein Darlehen, sondern um eine ‚unternehmerische' Beteiligung. Die Rechte aus den Genussscheinen der Bf. sind als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG zu qualifizieren, da die 6% (+2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Wolfgang Burger-Scheidlin, Praterstraße 17/1/3, 1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 4/5/10 vom 02.05.2013, betreffend Einkommensteuer 2007…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Der Bf räumte im Zuge der mündlichen Senatsverhandlung selbst ein, de jure bzw nach den GB nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich, am Liquidationsgewinn beteiligt gewesen zu sein. De facto sei er aber sehr wohl an den stillen Reserven und am Liquidationsgewinn beteiligt gewesen. Denn alles was…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des FA GVG vom 08.02.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache B, Wohnadr., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. August 2013, St. Nr. Zl (GVG21) betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben…