…aber auch bei Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit aus Ermessenserwägungen nicht in Betracht (siehe dazu unter c). c) Ermessensentscheidung Sind wenn im gegenständlichen Fall alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 236 BAO vorgelegen wären, so wäre die Bewilligung der Nachsicht im Ermessen der Abgabenbehörde gelegen (VwGH 25.11…
…nicht zugunsten der Antragstellerin "berücksichtigt" werden. Nach § 187 FinStrG hat niemand einen Rechtsanspruch auf die gnadenweise Nachsicht einer Abgabenstrafe, es besteht aber ein Anspruch auf Ermessensübung im Sinne des Gesetzes (VwGH 28.2.1995, 95/14/0032). Bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen war daher…
…bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen eine Gnadenmaßnahme im Rahmen des Ermessens zu gewähren, sodass die Beschwerde abzuweisen war. Die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Bestraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet, ist nicht im Rahmen eines Antrages um Nachsicht einer Geldstrafe zu prüfen (VwGH 29…
…nicht zugunsten der Antragstellerin "berücksichtigt" werden. Nach § 187 FinStrG hat niemand einen Rechtsanspruch auf die gnadenweise Nachsicht einer Abgabenstrafe, es besteht aber ein Anspruch auf Ermessensübung im Sinne des Gesetzes (VwGH 28.2.1995, 95/14/0032). Bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen wäre es…
…Verteidiger die gnadenweise Nachsicht der verhängten Geldstrafe, da er lediglich eine Invalititätsrente iHv € 840,00 netto beziehe und zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen nicht vermittelbar sei. Am 16.8.2022 legte die Finanzstrafbehörde das Gnadengesuch dem Bundesministerium für Finanzen zur Entscheidung vor und führte aus…
…vorliegt. Nachsicht für Anspruchszinsen: Der Zweck der Anspruchszinsenregelung besteht darin, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, auszugleichen. Entscheidend ist dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht, ob tatsächlich Zinsen in Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen lukriert…
…2.500,00 noch aushaftend. Wenn also erst weniger als 22 % der verhängten Geldstrafe entrichtet worden sind, so ist dem Strafzweck keinesfalls entsprochen worden, eine gnadenweise Nachsicht kann daher im Besonderen aus generalpräventiven Gründen nicht gewährt werden. Es wäre unbillig von den steuerredlichen Unternehmen und…
…Auch im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Sinne des § 236 BAO wäre daher im gegenständlichen Fall die Gewährung einer Nachsicht ausgeschlossen." Im Vorlageantrag vom 17.01.2017 führte der Beschwerdeführer folgendes aus: "Mein steuerliches Verhalten war bis zur Hochwasser Katastrophe korrekt, bis auf minimale Unter -Mieteinnahmen…
…an der angespannten wirtschaftlichen Situation des Beschwerdeführers (Stand der Verbindlichkeiten rund € 365.000,00) nichts ändern und somit auch kein Sanierungseffekt eintreten. Da somit schon aus diesem Grund eine Unbilligkeit iSd § 236 BAO nicht vorliegt, ist die gesetzlich vorgesehene Bedingung für die Nachsicht nicht…
…per 30.6.2023 haftet er mit EUR 259.255,39 unberichtigt aus. Hätte ich nicht das Pflegegeld könnte ich verhungern! Wäre mir die beantragte Nachsicht gewährt worden, könnte ich mir wenigstens dringend notwendige Medikamente im erforderlichen Ausmaß kaufen und der Burgenland Energie Raten anbieten…
…ist eine Nachsicht nicht vorgesehen, jedoch hat die Behörde gemäß § 54b Abs. 3 VStG einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, auf Antrag einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen, wodurch die Strafvollstreckung aufgeschoben wird. Die Entrichtung der Geldstrafe in…
…9.2018 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Nachsicht vom 22.06.2018 in Höhe von € 23.365,86 als unbegründet ab. Die Angaben des Nachsichtsansuchens wären nicht mit Unterlagen untermauert worden. Aus dem Nachsichtsverfahren 2016 hätte die Antragstellerin aber wissen…
…aus Rechtsgründen abzuweisen. Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 13.9.1988, 88/13/0199). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Sind alle Nachsichtsvoraussetzungen gegeben, so liegt die Bewilligung der Nachsicht im Ermesssen der…
…100,00 unberichtigt aus. Die dem Strafverfahren zugrunde liegenden Abgabennachforderungen haften nach wie vor nahezu zur Gänze auf den Abgabenkonten aus. So lange die Abgabennachforderungen nahezu zur Gänze unberichtigt bleiben und die Geldstrafe zu einem hohen Prozentsatz aushaftet, hätte die gnadenweise Nachsicht der aushaftenden Geldstrafe…
…sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus…
…dass das negative Eigenkapital aus einem großen Forderungsausfall resultiert, die Gesellschaft aber über ausreichend stille Reserven und die neue Gesellschafterin über ausreichend liquide Reserven verfüge. Die aufgezeigte Finanzlage der Bf. lässt einerseits den Schluss zu, dass die Gewährung der beantragten Nachsicht wohl nicht den geringsten…
…aus den Mitteln der KG entrichtet werden (§ 81 in Verbindung mit § 80 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine abgabenrechtliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle Norm mit umfassendem persönlichen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, nicht im Einzelfall als Unbilligkeit gewertet und durch Nachsicht…
…der gegenständlichen Abgaben gefährdet sein (VwGH 29.9.2011, 2011/16/0190). Die Abgabenverbindlichkeiten machen unstrittig einen lediglich geringen Teil (2,6%) der Gesamtverbindlichkeiten aus. Damit könnte aber - auf der Grundlage der festgestellten und von der Bf. vorgebrachten Einkommens- und Vermögensverhältnisse - alleine die beantragte Nachsicht…
…habe sowie weitere Verbindlichkeiten bei der SVS der gewerbliche Wirtschaft iHv 9.400,00 € bestehen würden. Das Finanzamt führte aus, dass davon auszugehen sei, dass die derzeitige finanzielle Situation des Beschwerdeführers so schlecht sei, dass die Gewährung einer Nachsicht durch die Abgabenbehörde nicht den…