…Fristverlängerung. Das Finanzamt setzte in Folge gegenüber dem Masseverwalter mit Bescheid vom 05.11.2025 die angedrohte Zwangsstrafe in Höhe von 1.000 Euro fest. Die fehlenden Steuererklärungen wurden schließlich am 19.12.2025 von einer vom Masseverwalter beauftragten Steuerberatungsgesellschaft in Papierform eingereicht. 2. Beweiswürdigung…
…Form von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG durch die Strafbarkeit einer unter vorsätzlicher Begehung einer derartigen Pflichtverletzung zumindest zu bewirken versuchten Abgabenverkürzung, also einer versuchten (§ 13 FinStrG) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert; der Teilaspekt der vorsätzlichen Nichteinreichung der Steuererklärungen wird…
…4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung…
… 167 Abs. 2 BAO als erwiesen annehmen darf. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen § 134 BAO lautet: (1) Die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§ 188) sind bis zum…
…1 BAO eine entsprechende (Jahres-)Steuererklärung einzureichen hat. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der genannten Voranmeldungspflicht des § 21 UStG 1994 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für…
…dass mit BMF-Info vom 13.3.2020 sowie 24.3.2020 informiert wurde, dass im Fall von verspätet eingereichter Steuererklärungen von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen generell abzusehen ist. Diese COVID-19 Erleichterung wurde auch in Vorträgen informiert." Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.9.2022…
…dass es sich nicht um eine erstmalige Pflichtverletzung handelt. Die Begründung, die Buchhaltung werde von einer nicht zur Abgabe von Steuererklärungen berechtigten selbständigen Buchhalterin erledigt und den Bf. treffe daher praktisch kein Verschulden an der Nichteinreichung der Erklärungen ist insoweit nicht tragfähig, als der Bf…
…212a BAO die Aussetzung der Einhebung für den festgesetzten Betrag von € 250. Aus der Veranlagung resultiert erwartungsgemäß kein nennenswertes Ergebnis, sodass durch die späte Einreichung auch keine Steuernachzahlungen hinausgezögert wurden. Bei rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärungen wäre ich aber gezwungen gewesen vermutete nicht abgestimmte Tatbestände…
…des öffentlichen Interesses (insbesondere an der Einbringung der Abgaben) zu treffen (vgl § 20 BAO). Bei der der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen werden bei der Ermessensübung u.a. das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens oder die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen sein (vgl…
…beantwortet wird. Im Beschwerdefall hat der VwGH zwar die Rechtsfrage der Unionsrechtskonformität der VO 383/2003 beantwortet, nicht jedoch die Frage, ob auch bei Nichteinreichung von Steuererklärungen von einer Berichtigungspflicht iSd § 16 UStG 1994 auszugehen ist. Es liegt daher eine Rechtsfrage grundlegender Bedeutung vor. Graz…
…89/17/0010), wobei im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen sei. Ermessensentscheidungen seien nach Billigkeit - also unter Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei - und nach Zweckmäßigkeit - also unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung…
…bzw. einer teilweisen Entrichtung der darin ausgewiesenen Zahllast (07 - 09/13), und andererseits aus einer im Anschluss an die festgestellte Nichteinreichung von UVAs bzw. Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ) für 01- 03 und 04 – 06/14, mangels Mitwirkung an der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen notwendig gewordenen…
…der Nichteinreichung von Steuererklärungen sind u.a. der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Grad des Verschuldens: Die Bf. hat trotz Androhung einer Zwangsstrafe die geforderte Steuererklärung für 2024 nicht eingebracht. Fristverlängerungsanträge zur Nachholung der geforderten Abgabe der Steuererklärung wurden…
…Zl. 89/17/0010; 22.2.2000, Zl. 96/14/0079), wobei im Falle der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen ist (vgl. Ritz/Koran, BAO8, § 111 BAO Rz 10 mit der dort angeführten Judikatur). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit also…
…der Nichteinreichung von Steuererklärungen sind u.a. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen …" oder BFG vom 29.1.2019, GZ. RV/5101623/2018: "… Dabei sind folgende Umstände zu berücksichtigen: a. Von…
…zu prüfen sein wird, ob der Beschuldigte zu diesen Tatzeitpunkten eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer seines Mandanten durch Nichteinreichung von Jahreserklärungen jeweils ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat." **** Die Finanzstrafbehörde hat zum Eintritt der jeweiligen Erklärungsverpflichtung folgende Aufstellung vorgelegt: [Grafik] …
…28.10.1998, 98/14/0091) stellte das Gericht fest, dass Abgabenbehörden berechtigt sind, die Einreichung von Steuererklärungen durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Der Zweck der Zwangsstrafe besteht darin, die Partei zur Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten zu verhalten (VwGH 15.12.2022, Ra 2022…
…oder einem zu niedrigen Betrag anstrebt, indem sie beispielsweise die Einreichung der Steuererklärung unterlässt oder in dieser einen zu niedrigen Steuerbetrag deklariert, in der Hoffnung, das Finanzamt würde ihren Angaben Glauben schenken (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §…
…Von einer (angeblich) anstehenden Betriebsprüfung wurde ich damals weder von der Finanz noch von ***Bf1*** informiert. Vielmehr stellt ***Bf1*** die Kapitalflussprüfung als Ursache für die Betriebsprüfung dar, obwohl das Deckblatt des Betriebsprüfungsaktes klar die jahrelange Nichteinreichung von Steuererklärungen als Prüfungsgrund für die Betriebsprüfung festhält (vgl…
…der Nichteinreichung von Steuererklärungen die Höhe allfälliger Abgabennachforderungen zu berücksichtigen (Ritz, a.a.O.). Im gegenständlichen Fall ist zu berücksichtigen, dass die steuerlich nicht vertretene BF im Jahr 2014 erstmalig mit der Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen konfrontiert war. Dazu kommt noch, dass die von…