…hätte eintreten sollen. Es ist realistisch, dass laut den Vorstellungen des A die Nichtentrichtung der Lohnabgaben für die Animierdamen bzw. die B-GmbH auf Dauer zu einer rechtswidrigen Entlastung führen sollte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG…
…hätte eintreten sollen. Es ist realistisch, dass laut den Vorstellungen des A die Nichtentrichtung der Lohnabgaben für die Animierdamen bzw. die B-GmbH auf Dauer zu einer rechtswidrigen Entlastung führen sollte. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG…
…Rahmen der Außenprüfung wurden seitens der vom Bf. beauftragten Steuerberatungskanzlei die Lohnabgaben für die an die Gesellschafter geschuldeten Löhne berechnet und deswegen vom Bf. als verantwortlichen Geschäftsführer nicht abgeführt, weil ihm eine derartige Zahlungsverpflichtung von der beauftragten Steuerberatung nicht mitgeteilt wurde. Zweifelsfrei ist der Bf…
…im Haftungsbescheid angeführte Lohnsteuer ist daher zu Gunsten des Bf. um diese Beträge zu kürzen, weil keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne besteht und den Bf. insoweit auch keine schuldhafte Pflichtverletzung trifft. Einer Herabsetzung der Lohnsteuer auf Null - wie…
…kein Einbehalt und keine Nichtabfuhr von Lohnabgaben erfolgt ist. Eine Haftung scheidet daher von vornherein aus. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden…
…die Lohnabgaben berechnet. Die Zahlscheine an das Finanzamt, an die GKK und die Nettolöhne für die Dienstnehmer wurden von vom Steuerberater ausgedruckt und an die B-GmbH per Post übermittelt. Das Abgabenkonto der B-GmbH wurde von der Steuerberatungskanzlei nicht überwacht, es wurde aber von…
…Weiters habe I die Kosten für die Dienstnehmeranmeldungen und [teilweise] die Nettolöhne abzogen, der Restbetrag jedoch wurde an den Kunden (die B-GmbH bzw. den Beschuldigten) wieder rücküberwiesen. Die Scheinfirmen führten in der Folge keine Lohnabgaben an die für sie zuständigen Finanzämter ab und entrichteten…
…00 In der Begründung dieses Bescheides wurde – nach Zitierung der für die Inanspruchnahme der Haftung in der Bundesabgabenordung verankerten Bestimmungen – angeführt, dass sich die schuldhafte Pflichtverletzung aus der Nichtabfuhr von selbst zu berechnenden Abgaben (im Wesentlichen Lohnabgaben) ergibt. Mit beim Finanzamt eingelangter Eingabe vom 14…
…der Beschwerdeführer entgegen der ihm bekannten Verpflichtung für seine Dienstnehmer keine Lohnkonten geführt und die anfallenden Lohnabgaben zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet hat. Im Vorlageantrag vom 9.2.2014 führte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ergänzend noch aus: „Der Abgabenbehörde ist von Anfang an bekannt gewesen…
…November 2011 keinerlei Lohnabgaben bezahlt (Abfrage Abgabenkonto FA Salzburg-Stadt), was ihm keinesfalls verborgen geblieben ist. A hat daher solcherart bedingt vorsätzlich als diesbezüglich verantwortlicher Entscheidungsträger der BG-Ltd betreffend das Gehalt des C die Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Monate…
…wiederum festgestellt worden, dass trotz der genannten bescheidmäßigen Verpflichtung [wohl: des Vereines zur Einreichung monatlicher Lohnsteueranmeldungen für die Monate September 2011 bis Dezember 2012] keine Lohnsteueranmeldungen [, in welchen Lohnabgaben] in der Höhe von € 25.683,59 [offenzulegen gewesen wären,] fristgerecht eingereicht worden seien. [Anmerkung…
…die Berechnung der Lohnabgaben war noch gar nicht erfolgt. Die Behauptung des Beschuldigten, dass zeitgerecht eine Berechnung vorgelegen sei, gewinnt jedoch Gewicht durch die insoweit übereinstimmende Darstellung des Zeugen C, sodass das Bundesfinanzgericht im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten von dieser Geschehensvariante auszugehen hat. Warum…
…Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Der Beitrag des Dienstgebers ist nach Abs 3 leg cit von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat an die im Abs 1 leg cit genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die…
…Werklohns, sondern die zeitraumbezogene Verwirklichung des Grundtatbestands, der in der Erbringung der Werkleistung liegt und über die Beschäftigung von Dienstnehmern erst zu einem Beitragsrückstand (bzw Abgabenrückstand) führt, der eine Haftung auslösen kann. • AGH-Zahlungen für Leistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht werden, sind…
…vom 15. Mai 2014 wurde der Bf. bezugnehmend auf sein Berufungsvorbringen, wonach ihn hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Lohnzahlungsstreiträume hinsichtlich der Nichtabfuhr von Lohnsteuer kein Verschulden treffe, weil dies auf Grund unrichtig ausgestellter Zahlscheine des Steuerberaters, die ohne sein Wissen nicht zur Einzahlung gebracht wurden, in seiner…
…subjektiver Hinsicht von zumindest bedingtem Vorsatz auszugehen. In Zusammenschau mit den Verfehlungen in Bezug auf die Lohnabgaben erscheint auch die Nichtabfuhr der Umsatzsteuervorauszahlung nicht als einmaliges Versehen, sondern ist als zumindest bedingt vorsätzlich, wenn nicht sogar wissentlich zu beurteilen, weshalb eine Bestrafung zumindest für eine…
…Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, dürfe der Geschäftsführer gemäß § 78 Abs. 3 EStG nur einen entsprechend niedrigeren Betrag zur Auszahlung bringen, sodass die davon einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden könne. Die Nichtabfuhr von Lohnsteuer…
…lediglich ein Umsatzsteuerbescheid 2010 vorliege, welcher für das Jahr 2010 eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 0,00 vorschreibe und somit eine persönliche Haftung nicht in Betracht komme. Hinsichtlich der Lohnabgaben könne zwar bei Nichtabfuhr eine Haftung von vertretungsbefugten Organen entstehen, dies jedoch lediglich im…
…Lohnsteuer von Bezügen (Löhnen), die regelmäßig wiederkehrend bis zum 15. Tag eines Kalendermonats für den vorangegangenen Kalendermonat ausbezahlt werden, gilt als Lohnsteuer, die im vorangegangenen Kalendermonat einzubehalten war. Gemäß § 41 Abs. 2 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu entrichten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen…
…(CEO) für die steuerlichen Angelegenheiten alleinverantwortlich war. Das einzige im Verfahren hervorgekommene Beweisergebnis einer anderen Verteilung oder einer Zuständigkeit des Beschwerdeführers rührt lediglich aus der Aussage des Geschäftsführers S.Z., der bereits rechtskräftig wegen der Nichtabfuhr von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung verurteilt wurde. Die belangte Behörde…