…des Ehegatten entnehmen lässt. Das Geständnis sowie die vorgelegten Rechnungen stellen neue Tatsachen und Beweismittel dar und berechtigen die Verurteilte zur gegenständlichen Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens. Beweis: Schreiben des Finanzamtes Wien 09/18/19 Klosterneuburg über die Einleitung des Verfahrens gegen den Ehegatten der Verurteilten; Niederschriftliche…
…Sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 09.07.1997, 96/13/0185). Rechtsirrtümer und rechtliche Fehlbeurteilungen sind keine neuen Tatsachen iSd § 303 BAO, die Abgabenbehörde kann durch rechtliche Neuqualifikation bekannter Sachverhalte keine Wiederaufnahme…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…vom Bf mit den vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen und wurde die Höhe der anzusetzenden Pensionseinkünfte auch vom Finanzamt bereits in den Einkommensteuerbescheiden 2013 und 2014 berücksichtigt. Dass neue Tatsachen und Beweismittel dem zuständigen FA G erst nach Einkommensteuerbescheiderlassung 2013 am 21.1.2015 bekannt wurden…
…mittlerweile beinahe vollständig erklärt werden konnten (durch die Ermittlungen im „Parallelverfahren“). Der steuerliche Vertreter hat diesbezüglich auch darauf verwiesen, dass nunmehr keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO mehr vorliegen und somit eine Wiederaufnahme der Verfahren nicht (mehr) zulässig ist. B) Rechtliche Würdigung samt…
…die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen als den von den Bescheiden zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten, sodass der Bestand einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO aufgrund der Bankomat- und Kreditkartenerlöse und Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zu verneinen ist. Betreffend die Ausführungen…
…Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO verwiesen wird und in dem betreffend die neuen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 auf Tz 2 PB ("Ziffernmäßige Darstellung der griffweisen Schätzung samt steuerlichen Auswirkungen") bzw. hinsichtlich der Körperschaftsteuer…
Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…gegeben gewesen sei. Die Eingänge seien auch tatsächlich erfasst worden. Dem Vorhalt der Prüferin in der zur Beschwerde abgegebenen Stellungnahme zu den Ausführungen im in Rede stehenden Punkt, keinen neuen Sachverhalt vorgebracht zu haben, samt Verweis auf den Prüfbericht erwiderte der steuerliche Vertreter in der…
…14. März 2017, auf den der Bescheid verweist, u.a. mit der neuen Tatsache, dass es im Streitjahr 2012 durch einen gewährten Rabatt (Gutschrift vom 16.10.2012) zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage kam, die die Höhe der Vorsteuern verminderte. Diesen Rabatt hat die Bf…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…ebenfalls nichts zu entnehmen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 20.12.2016 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme mit der Begründung ab, das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 4.9.2014 stelle keine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO dar…
…vgl. VwGH 9.7.1997, Zl. 96/13/0185). Rechtsirrtümer und rechtliche Fehlbeurteilungen sind keine neuen Tatsachen, die Finanzbehörde kann durch rechtliche Neuqualifikation bekannter Sachverhalte keine Wiederaufnahme verfügen, dasselbe muss in Bezug auf einen Wiederaufnahmeantrag des Steuerpflichtigen gelten. So ist auch keine Wiederaufnahme möglich, wenn…
…gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO geltend gemacht wurde. Das Bundesfinanzgericht ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass hier keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne vorliegen; dies aus folgenden Gründen (vgl. Begründung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung): Wie erwähnt, hat der…
…2, 3) handelt sich daher für die Abgabenbehörde um neu hervorgekommene Tatsachen deren Kenntnis zu einem im Spruch anderslautenden (vom bekannt gegebenen selbst berechneten Betrag abweichenden) Bescheid führt. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…Bundesfinanzgerichtes die Abgabenbehörde nicht berechtigt, die sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen durch die Vornahme einer Wiederaufnahme des Verfahrens nachträglich der Beschwerdeführerin anlasten (vgl. Schimetschek, Die Verfahrenswiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, FJ 1988, 153 unter Hinweis auf die Judikatur des VwGH unter anderem 5.11.1981, 3143…
…2011/15/0157; Ritz, BAO5, § 303 Tz 24). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen…
…2013 und der Ergänzung vom 10.10.2013 im Wesentlichen folgende Feststellungen der Betriebsprüfung (Tz. 1 Wiederaufnahmeantrag) angeführt: Es seien hinsichtlich des USt-Verfahrens 2011 von Herrn ***Bf*** keine neuen Tatsachen hervorgekommen. Es lägen somit keine Wiederaufnahmsgründe vor. Im Punkt IX des Übergabevertrags sei festgelegt…
…an den Bf. übertragen werden, wobei die "tatsächliche Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes in den Besitz und Genuss" des Bf. mit Ablauf des 10.08.2013 erfolgen sollten. Es wurde also lediglich zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien ein neuer Vertrag abgeschlossen, der dazu führte, dass der…