…Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz4, § 18 Rz 62). 3. Das Rücklagensubkonto erfasst die Einlagenbewegungen bei den Kapital- und Gewinnrücklagen. Die Abweichungen zwischen den unternehmensrechtlichen ausgewiesenen Kapitalrücklagen und den steuerlichen Einlagen gem. § 4 Abs. 12 EStG 1988 ergeben sich im gegenständlichen Beschwerdefall aufgrund der Umgründung gem…
…Nach der vorliegenden Rspr zur steuerlichen Behandlung von Zuschüssen geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass bei Gesellschafterzuschüssen entweder Anschaffungskosten (bei gleichzeitiger Leistung des Nennkapitals) oder nachträgliche Anschaffungskosten (bei späterer Leistung) vorliegen, sofern der Zuschuss wirtschaftlich geboten ist und dieser auf Dauer in der Kapitalgesellschaft verbleiben…
…2 lit. b sublit. bb KVG sind von der Besteuerung Rechtsvorgänge ausgenommen, wenn und soweit der Erwerb von Gesellschaftsrechten oder deren Erhöhung auf einer Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen, die aus Mitteln, die der Gesellschaftsteuer unterlegen haben, gebildet wurden. Erwägungen Auf die in…
…aktive Wirtschaftsgüter nur dann ins Abwicklungs-Endvermögen aufgenommen werden dürfen, wenn sie an die Anteilsinhaber verteilt würden. Befinden sich Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen, die nicht auf den Gesellschafter oder Dritte übergehen, widersprechen bisherige Praxis und einige Literaturstellen aber dem eindeutigen Gesetzeswortlaut. § 19 Abs 2 iVm …
…handelt sich daher nicht um einen Ansatz- oder Bewertungsunterschied, sondern um Gewinnverwendung." In der Literatur werde auch von Klein/Partsch (ÖBA 1994, S 939 ff) der Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 57 Abs. 3 und 4 BWG) als "Möglichkeit der Bildung einer speziellen offenen Rücklage" gesehen…
…Agio (Aufgeld) der Steuerpflicht. GesSt-Pflicht liegt vor, auch wenn das Agio einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen ist, also durch das Aufgeld nicht mehr Gesellschaftsrechte begründet werden, sondern das Aufgeld zunächst Teil des nicht in Nennkapital bestehenden GesVermögens wird (vgl. nochmals in Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, aaO…
…unbestimmte Zeit vor, wobei auf das beiderseitige jährliche Kündigungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verzichtet wird. Beide Parteien dürfen das Fruchtgenussrecht aber jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall bezeichnet, dass der Ö…
…des § 2 Z 1 KVG entstand die Gesellschaftsteuerschuld mit der Eintragung im Firmenbuch. Spätere Zuzählungen unterlagen als Leistungen, die von den Gesellschaftern aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt wurden oder als freiwillige Leistungen, den Tatbeständen des § 2 Z 2 bis 4 KVG. Die Steuerschuld…
…des § 2 Z 1 KVG entstand die Gesellschaftsteuerschuld mit der Eintragung im Firmenbuch. Spätere Zuzahlungen unterlagen als Leistungen, die von den Gesellschaftern aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt wurden oder als freiwillige Leistungen, den Tatbeständen des § 2 Z 2 bis 4 KVG. Die Steuerschuld…
…von einer noch im Gründungsjahr gebildeten Kapitalrücklage in Höhe von € 55.000.000,00 bei der Rechtsvorgängerin sowie von der Veräußerung der Geschäftsanteile an dieser Gesellschaften an die C. Privatstiftung. Auf Grund von Rückfragen erklärte die Rechtsvorgängerin dem FAG, dass sie bis zum 3…
…von einer noch im Gründungsjahr gebildeten Kapitalrücklage in Höhe von € 66.000.000,00 bei der Rechtsvorgängerin sowie von der Veräußerung der Geschäftsanteile an dieser Gesellschaften an die C. Privatstiftung. Auf Grund von Rückfragen erklärte die Rechtsvorgängerin dem FAG, dass sie bis zum 17…
…sublit. bb KVG zur Anwendung gebracht hat. Dieser Bestimmung zufolge bleiben von der Besteuerung Rechtsvorgänge ausgenommen, wenn und soweit der Erwerb von Gesellschaftsrechten oder deren Erhöhung auf einer Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen, die aus Mitteln gebildet wurden, die der Gesellschaftsteuer unterlegen haben…
…zu beachten. Werden nach § 6 Z 13 EStG 1988 nach Maßgabe der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss eines späteren Wirtschaftsjahres Investitionsfreibeträge oder die Übertragung stiller Rücklagen oder Übertragungsrücklagen (§ 12) ganz oder teilweise rückgängig gemacht oder werden Anlagegüter einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 13) aufgewertet (Zuschreibung…
…ist (einschließlich der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Erhöhungen des Kapitals durch Einlagen oder durch die Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen …) sowie unter Umstrukturierungen, zB Zusammenschlüsse durch Übertragung von Anteilen oder den Austausch von Anteilen. Dazu…
…liegt vor, auch wenn das Agio einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen ist, also durch das Aufgeld nicht mehr Gesellschaftsrechte begründet werden, sondern das Aufgeld zunächst Teil des nicht in Nennkapital bestehenden Gesellschaftsvermögens wird. Wenn in der Beschwerde gegen den GesSt-Bescheid darauf verwiesen wird, dass im…
…liegt vor, auch wenn das Agio einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen ist, also durch das Aufgeld nicht mehr Gesellschaftsrechte begründet werden, sondern das Aufgeld zunächst Teil des nicht in Nennkapital bestehenden Gesellschaftsvermögens wird. Wenn in der Beschwerde gegen den GesSt-Bescheid darauf verwiesen wird, dass im…
…das sind zusammen 1,748.096 ATS oder Euro 127.039,09 Euro, sind als negative Anschaffungskosten zum Veräußerungsgewinn hinzuzurechnen. Der Beteiligungsveräußerungserlös errechnet sich daher wie folgt (in Euro): | Veräußerungserlös | 375.868,00 | minus Stammkapital laut Firmenbuch (Nennkapital) | - 36.336,42…
…in Nennkapital bestehenden Gesellschaftsvermögen wird (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz – Kommentar 2008, § 2, Rz 104). § 229 Abs. 2 UGB ordnet die Einstellung des Agios in die Kapitalrücklage an: § 229 Abs. 2 Z 1 UGB lautet: Als Kapitalrücklage ist der Betrag, der bei der ersten oder…
…2010/13/0115) und Geschäftsführern (vgl. VwGH 26.4.2012, 2008/15/0315) sowie zwischen Gesellschaften, die von der gleichen Person vertreten oder wirtschaftlich dominiert werden (vgl. VwGH 24.10.2013, 2012/15/0019). Das gilt auch für Verträge zwischen einer Privatstiftung und ihren Begünstigten…
…Erlassung eines Sicherstellungsauftrages für eine Abgabenerhöhung gesetzlich nicht zulässig, weswegen der Sicherstellungsauftrag mangels Rechtsgrundlage aufzuheben war.). Die Abgabenerhöhung wird bezahlt und der Selbstanzeiger erwirkt einen Strafaufhebungsgrund oder die Abgabenerhöhung wird nicht bezahlt und es startet ein Finanzstrafverfahren /starten Finanzstrafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, einen belangten Verband…