… K. Hinsichtlich des von der Verteidigung zur Einvernahme als Zeuge vorgesehenen E war die Finanzstrafbehörde bereits ab 9. Februar 2011 bestrebt, diesen dem Finanzstrafverfahren im Hinblick auf den drohenden Verfall des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges als Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG zuzuziehen, jedoch war hinsichtlich eines…
…aufgelöst. In der an das Finanzamt Graz-Stadt gerichteten Eingabe vom 29.04.2020 beantragte M als Masseverwalter der X.Gmbh als Nebenbeteiligter die Übermittlung einer Abschrift der im Finanzstrafverfahren gegen den Geschäftsführer der X.Gmbh wegen der Nichtabfuhr von Lohnabgaben im Zeitraum Mai 2017…
…10. November 2022 sollte der Spruchsenatsantrag auch für den Geschäftsführer ***Bf1*** gelten. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass in der Belehrung über das Einspruchsrecht in den verfahrensgegenständlichen Strafverfügungen jeweils folgende Passage nachzulesen ist: Für dieses Verfahren kann der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter gemäß § 58 Abs…
…und P anhängig. In der an das Finanzamt Graz-Stadt gerichteten Eingabe vom 29.04.2020 beantragte M als Masseverwalter der A.GmbH (Beschwerdeführer = Bf.) als Nebenbeteiligter die Übermittlung einer Abschrift der im Finanzstrafverfahren getätigten Aussagen des G, der P und des (im…
… 53 gegeben ist, einem Spruchsenat (§ 65) als Organ der Finanzstrafbehörde, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Falle eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen die Strafverfügung, in den übrigen Fällen bis…
…1**) beschlossen: 1. Die als Maßnahmenbeschwerde gemäß § 152 Abs.1 letzter Satz FinStrG zu wertende Beschwerde wird mangels Stellung einer Nebenbeteiligten als unzulässig zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Kostenersatz wird mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückgewiesen. 3. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…so kann das Finanzvergehen auch ohne Durchführung eines Untersuchungsverfahrens durch Strafverfügung geahndet werden (vereinfachtes Verfahren). Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben…
… 53 Abs. 2 bezeichneten Finanzvergehen 10 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen…
…als Finanzstrafbehörde vom 4. Juni 2025, Geschäftszahl GF-001, betreffend Abweisung der Anträge auf Stellung als Nebenbeteiligte und auf Aufhebung der Beschlagnahme beschlossen: Die Beschwerde wird mangels Legitimation der Einschreiterin gemäß § 152 Abs 1 letzter Satz des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und § 156 Abs. 1 und 4…
…so kann das Finanzvergehen auch ohne Durchführung eines Untersuchungsverfahrens durch Strafverfügung geahndet werden (vereinfachtes Verfahren). Gem. § 145 Abs 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben…
…Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß…
…Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht, sofern die Beschwerde nicht gemäß…
…Entscheidung über die Beschwerde einem Senat des Bundesfinanzgerichtes, a) wenn die Beschwerde sich gegen ein Erkenntnis oder einen sonstigen Bescheid eines Spruchsenates richtet, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter dies in der Beschwerde gegen ein Erkenntnis oder in der Beschwerde gegen einen Bescheid gemäß …
…Entscheidung über die Beschwerde einem Senat des Bundesfinanzgerichtes, a) wenn die Beschwerde sich gegen ein Erkenntnis oder einen sonstigen Bescheid eines Spruchsenates richtet, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter dies in der Beschwerde gegen ein Erkenntnis oder in der Beschwerde gegen einen Bescheid gemäß …
…Entscheidung über die Beschwerde einem Senat des Bundesfinanzgerichtes, a) wenn die Beschwerde sich gegen ein Erkenntnis oder einen sonstigen Bescheid eines Spruchsenates richtet, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter dies in der Beschwerde gegen ein Erkenntnis oder in der Beschwerde gegen einen Bescheid gemäß …
…Entscheidung über die Beschwerde einem Senat des Bundesfinanzgerichtes, a) wenn die Beschwerde sich gegen ein Erkenntnis oder einen sonstigen Bescheid eines Spruchsenates richtet, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter dies in der Beschwerde gegen ein Erkenntnis oder in der Beschwerde gegen einen Bescheid gemäß …
…oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben;…
…freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß § 62 Abs. 1 FinStrG entscheidet über Beschwerden das Bundesfinanzgericht. Abs. 2 Die Durchführung der…
… 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft…
… 53 Abs. 2 bezeichneten Finanzvergehen 10 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen…