IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die KPMG Niederösterreich GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1a/1/3, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 28. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
…sein. Wie obig dargestellt wurde, ist der nachzusehende Rückstand im Ausmaß von 21.229,64 € letztlich lediglich Ausfluss von bloß temporär bestandenen Abgabenerklärungs- und Abgabenzahlungspflichten, die zur Entstehung von Nebenansprüchen (Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und Aussetzungszinsen) in Höhe des aushaftenden Rückstands führten. Wäre von vorneherein festgestanden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Juni 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 23. Mai 2019 bzw. 19.08.2019 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2017, Anspruchszinsen (§ 205 BAO…
…Alois Winklbauer in der Beschwerdesache HK, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Rechtsanwalt in 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, gegen den Abgabenbescheid (Nebenanspruchsbescheid iSd § 3 Abs.2 lit.b) BAO) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 26.1.2012, Zl. 920000/17643/02/2011, betreffend Verspätungszuschlagsfestsetzung gem. …
(4) Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines…
…gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Nach § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften…
…2 lit. a FinStrG als verfahrensgegenständlich weiteres, nebenanspruchsbegründendes Finanzvergehen ist darauf hinzuweisen, dass die genannte Bestimmung hinsichtlich der subjektiven Tatseite für die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen bedingten Vorsatz, für das Bewirken der Verkürzung hingegen Wissentlichkeit verlangt. Dabei liegt Wissentlichkeit stets dann vor…
…Selbstanzeige ergebenden Mehrbetrag von über EUR 250.000,00 beträgt die Abgabenerhöhung 30 %. Nach § 29 Abs. 6 FinStrG soll es sich bei diesen Abgabenerhöhungen um Nebenansprüche zur Abgabenschuld iSv § 3 Abs. 2 lit. a BAO handeln. Auf Grund der an die Begehung eines Finanzstrafvergehens anknüpfenden…
…der Mehrbeträge 250 000 Euro, mit 30 % zu bemessen. Insoweit Straffreiheit nicht eintritt, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung, dennoch entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO. Gemäß § 265 Abs. 1 w FinStrG…
…am 5. Februar 2018 eingetreten. Eine Entrichtung erfolgte nur im Ausmaß von € 3.672,00. Nach Vorschreibung der Kosten und diverser Nebenansprüche haben am Strafkonto am 10. September 2018 € 45.426,00 ausgehaftet (Abfrage Strafkonto zzzzz). B. Mit Ansuchen vom 29. März 2018…
…gem. § 6a Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993 idgF (KommStG 1993) zur Haftung für den Rückstand an Kommunalsteuer samt Nebenansprüchen i.H.v. 10.004,91 € der A in Adr1, für den Zeitraum Jänner 2013 bis November 2014 sowie b) gem. § 6a Dienstgeberabgabegesetz, LGBl…
…Beschwerde vom 9. April 2024 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 8. April 2024 betreffend Heranziehung zur Haftung für Kommunalsteuer samt Nebenansprüchen (Säumniszuschlägen) für den Zeitraum Februar 2018 bis August 2021, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…erließ der Magistrat der Stadt Wien einen Haftungsbescheid an die Bf. Der Haftungsbetrag wurde im Bescheid wie folgt gegliedert: | Abgabenart/Nebenanspruch | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 2011 | € 3.944,81 | Kommunalsteuer | 01-07/2012 | € 3.708…
…den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 02. September 2015 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***Y GmbH*** für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner bis August 2014 (Haftungsbetrag gesamt: € 4.904,82), zu Recht: I…
…den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 07.06.2011 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***m GmbH*** in Liquidation für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum März 2008 bis September 2009 (Haftungsbetrag gesamt: € 6.704,28)…
…Magistrates der Stadt Wien vom 4. März 2016 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***T M GmbH*** in Liquidation für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2013 (Haftungsbetrag gesamt: € 1.377,80), zu Recht: I…
…des Magistrates der Stadt Wien vom 04. August 2014 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***L GmbH*** für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner 2012 bis November 2013 (Haftungsbetrag gesamt: € 3.142,92), zu Recht erkannt: I…
…erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der Nacherhebung oder am entstandenen Nebenanspruch trifft. § 80 Abs. 1 ist sinngemäß anwendbar…
…buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der Nacherhebung oder am entstandenen Nebenanspruch trifft. § 80 Abs.1 ist sinngemäß anzuwenden. Die Verpflichtung zur Entrichtung…
…2018, Ra 2017/13/0064) vergleichbare Sachverhaltskonstellation vor. Die Nachsichtswerberin war letztlich in der Lage, die Abgaben sowie die vorgeschriebenen Nebenansprüche (wohl aus den ihr eingeantworteten Mitteln) zu begleichen, weitere Besonderheiten des insgesamt ca 12 Jahre andauernden Abgabenverfahrens, die eine Nachsicht der angelaufenen Zinsen rechtfertigen…